- 04.08.2013, 11:09:14
- /
- OTS0017 OTW0017
Offener Brief zum diskriminierenden Artikel im "der Grazer" am 04.08.2013 gegenüber jungen Grazern und Eltern
Graz (OTS) -
Sehr geehrter Herr Kloiber!
Mit Entsetzen und höchster Befremdung habe ich Ihren Artikel heute
gelesen. Ja, es ist das bekannte "Sommerloch", das die Presse auch
spürt. Aber muss ein diskriminierender "Schmierfinkartikel" wirklich
sein?
Dass Sie anlässlich des Interviews zum Tätigkeitsbericht 2012 der
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark nicht im Entferntesten nur
wahrheitsentsprechende Inhalte wiedergeben, ist für mich unerklärbar.
Sie diffamieren zum einen die Grazer jungen Menschen, aber auch
die Eltern sowie die Fachlichkeit meiner Person und die der Kinder-
und Jugendanwaltschaft Steiermark.
Folgendes war der Inhalt des Interviews vom 1.8.2013:
1. Im Tätigkeitsbericht 2012 nimmt die Kinder- und
Jugendanwaltschaft Steiermark Bezug auf die Situation, dass junge
Menschen ihre Reife etwa mit 25 Jahren erreichen. Ihre Frage war,
warum das wichtig für die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft
Steiermark ist. Die Antwort war, dass dies wichtig in Bezug auf
diese Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahre ist, die seitens der
Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) eine Unterstützung
erhalten, aber keinen Rechtsanspruch auf eine derartige weitere
Unterstützung nach Volljährigkeit (der Rahmen wäre 18 - 21.
Lebensjahr) haben. Diese Situation ist den betroffenen jungen
Menschen bewusst und belastet sie, da sie oft keine Eltern haben, die
ihnen auch später zur Seite stehen..
2. Die inhaltliche Information an Sie auf Ihre Frage hin, ob wir
über 18jährige beraten war, dass dies so sei und dass es in diesen
Fragen gehäuft um Rechtsfragen zu Unterhalt von jungen Menschen , die
noch in Ausbildung sind, geht .
3. Es wurde nie über Folgen, die Sie in Ihrem Artikel zitiert haben
gesprochen, "dramatische Folgen" wie "Depressionen, Obachlosigkeit,
Essstörungen und Sucht als Konsequenz" wurden von mir weder genannt
noch wurden von mir fachlich gesehen einfach so pauschal, wie von
Ihnen zitiert, beobachtet. Diese Aufzählungen wurden von Ihnen frei
erfunden.
Ich fordere Sie auf, diesen offenen Brief in ihrer Ausgabe - nicht
verändert - zu veröffentlichen, da diese Berichterstattung sowohl
den erwähnten jungen Menschen gegenüber, den Eltern aber auch der
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark und meiner Person gegenüber
diskrimierend bzw. fachlich diffamierend ist.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KIN






