- 30.07.2013, 22:05:54
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EANS-Hauptversammlung: A-TEC Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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A-TEC INDUSTRIES AG
Wien, FN 216262 h
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 28. August 2013, um
09.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der A-TEC INDUSTRIES AG, 1100 Wien,
Kurbadstraße 8, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der A-TEC
INDUSTRIES AG, FN 216262 h, ein.
TAGESORDNUNG
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012 samt
Lagebericht einschließlich Gewinnverwendung und des Berichtes des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2012.
2) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012.
4) Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab dem 7. August 2013 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1100 Wien, Kurbadstraße 8,
Ansprechpartner Herr Robert Ivanovic, auf:
· Jahresabschluss mit Lagebericht, · Verwendung des Geschäftsergebnisses, · Bericht des Aufsichtsrates,
für das Geschäftsjahr 2012;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-4
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab dem 7.
August 2013 außerdem im Internet unterwww.a-tecindustries.comzugänglich und
abrufbar und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTIENGESETZ
(AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 7. August 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1100 Wien, Kurbadstraße 8, zu Handen Herrn Robert Ivanovic, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit ihrem
Namen samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 19. August 2013 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (1) 68082-998 oder an 1100 Wien, Kurbadstraße 8, zu
Handen Herrn Robert Ivanovic, oder per E-Mailoffice@a-tecindustries.comwobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen sind an die
Gesellschaft, 1100 Wien, Kurbadstraße 8, oder per Telefax an +43 (1) 68082-998
oder per E-Mail (ivanovic@a-tecindustries.com) zu Handen von Herrn Robert
Ivanovic zu übermitteln.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. August 2013
(Nachweisstichtag). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das
Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag
gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 23. August 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:
Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 2443 Stotzing, Waldgasse 9 Per E-Mail: anmeldung.atec@hauptversammlung.at
(wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist)
Depotführende Kreditinstitute können die Depotbestätigungen auch per Telefax
übermitteln:
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN
AT00000ATEC9 im Text angeben)
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage der Gesellschaft nicht älter
als fünf Tage sein und bedarf der Übermittlung in Textform. Die Gesellschaft
nimmt Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute entgegen, sofern der
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden kann.
Depotbestätigungen werden von der Gesellschaft ausschließlich in deutscher und
englischer Sprache entgegengenommen.
Weitergehende Informationen über § 10a AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH 2443 Stotzing, Waldgasse 9 Per Telefax: +43 (1) 8900 500 77 Per E-Mai: anmeldung.atec@hauptversammlung.at
(wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.a-
tecindustries.comabrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs. 3 AktG.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 26.400.000,00 und ist in 26.400.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, von denen 26.400.000 Aktien in der Hauptversammlung
stimmberechtigt wären. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher im
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 26.400.000. Zum heutigen Tag
besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 8.30 Uhr.
Wien, im Juli 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Franz Fehringer
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: A-TEC Industries AG Kurbadstraße 8 A-1100 Wien WWW: http://www.a-tecindustries.com Branche: Holdinggesellschaften ISIN: AT00000ATEC9 Indizes: Standard Market Continuous Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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