- 26.07.2013, 13:20:55
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Lebensmittelkette: Modernisierung des EU-Rechtsrahmens sichert Vielfalt und traditionelles Saatgutes
Verwaltungsvereinfachung: Reduzierung von derzeit 70 auf 5 Rechtsakte

Utl.: Verwaltungsvereinfachung: Reduzierung von derzeit 70 auf 5
Rechtsakte =
Wien (OTS) - Im Haus der Europäischen Union fand heute eine
Expertendiskussion statt, bei der Dr. Tim Gumbel, persönlicher
Referent des stellvertretenden Generaldirektors für Gesundheit und
Verbraucher der Europäischen Kommission, die Vorschläge der
EU-Kommission für einen neuen gesetzlichen Rahmen für die gesamte
Lebensmittelkette vorstellte. Dieser Vorschlag umfasst
Verordnungsentwürfe für Tiergesundheit, Pflanzengesundheit,
Pflanzenvermehrungsmaterial und amtliche Kontrollen sowie zur
Finanzierung.
Im Hinblick auf die Diskussion über Saatgut sagte Dr. Gumbel:
"Bestehende Kriterien zur Prüfung von Saatgut werden weiter gelten.
Dies ist notwendig, um den Landwirten die Sicherheit zu geben, dass
das gekaufte Saatgut auch den versprochenen Ertrag liefert." Zur
Frage der Zertifizierung und Registrierung führte Dr. Gumbel weiter
aus, "Saatgut für Nischenmärkte ist von der Zertifizierung und
Registrierung ausgenommen, d.h. Betriebe bis max. 10 Mitarbeiter und
einem Jahresumsatz von max. 2. Mio EURO brachen lediglich ein
vereinfachtes Verfahren durchlaufen." "Und "Altes Saatgut" bzw.
traditionelle Sorten bedürfen nur einer amtlich anerkannten
Beschreibung", so Dr. Gumbel. Diese Beschreibung kann sich auf
Erfahrungsberichte oder wissenschaftliche Beiträge in
Fachzeitschriften stützen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Reform ist die Reduzierung des
bürokratischen Aufwandes für Landwirte, Züchter sowie
Lebensmittelerzeuger, -verarbeiter und -händler. Die derzeit 70
verschiedenen Rechtsakte werden auf fünf verschlankt.
Details zu den vier Hauptelementen des Vorschlags:
Pflanzenvermehrungsmaterial (einschließlich Saatgut)
Das Paket enthält vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die
Bereitstellung von Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial
auf dem Markt, die dazu dienen, Produktivität, Anpassungsfähigkeit
und Vielfalt des Pflanzenbausektors und der Wälder in Europa zu
erhalten und damit den Handel mit den daraus gewonnenen Erzeugnissen
zu fördern.
Durch das breite Spektrum an qualitativ hochwertigem und gesunden
Pflanzenvermehrungsmaterial und die verbesserten Testvorschriften
wird die biologische Vielfalt erhalten und es wird eine Züchtung im
Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Landwirtschaft
gefördert.
Ausgenommen von den EU-Vorschriften ist der Einsatz von Saatgut zu
privaten Zwecken. So können Hobbygärtner weiterhin jede Art von
Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen
Mengen auf dem Markt bereitstellen. Ebenfalls keine Anwendung finden
die vorgeschlagenen Vorschriften auf Saatgut, das zwischen Personen
ausgetauscht wird, die keine Unternehmer sind.
Mit der neuen Verordnung soll eine größere Auswahl für die Nutzer
geschaffen werden, u. a. durch neue verbesserte und getestete Sorten,
Material, das nicht der Definition einer Sorte entspricht
(heterogenes Material), herkömmliche Sorten und für Nischenmärkte
bestimmtes Material.
Für althergebrachte Sorten und heterogenes Material gelten
lediglich abgeschwächte Registrierungsvorschriften. Solche Kategorien
sind von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.
Weniger strenge Auflagen gelten ferner für Mikrounternehmen: Diese
können Pflanzenvermehrungsmaterial jedes Typs als "für Nischenmärkte
bestimmtes Material" ohne Registrierung auf den Markt bringen.
Mikrounternehmen brauchen zudem grundsätzlich keine
Registrierungsgebühren zahlen, für traditionelle Sorten werden die
Gebühren niedriger als für konventionelles Saatgut bemessen.
Pflanzenschutz
Um die Ansiedlung neuer Schädlinge in der EU (z.B. Import von
anderen Kontinenten) zu verhindern und den Pflanzenbausektor und die
Forstwirtschaft zu schützen, schlägt die Kommission vor, die
bisherige Pflanzenschutzregelung zu erweitern.
So heben die Vorschriften stärker auf den mit höherem Risiko
behafteten Handel mit Drittländern und eine bessere
Rückverfolgbarkeit des Pflanzenmaterials auf dem EU-Binnenmarkt ab.
Die vorbeugende Überwachung wird ausgebaut und es sind Maßnahmen
zur frühzeitigen Tilgung bei Auftreten neuer Schädlingsarten sowie
zur finanziellen Entschädigung der Unternehmer in größerem Umfang als
bisher vorgesehen, deren Pflanzen solchen Quarantäneschädlingen zum
Opfer fallen.
Tiergesundheit
Ziel sind höhere Standards und ein gemeinsamer, koordinierter
Rahmen für die bessere Erkennung und effizientere Bekämpfung von
Seuchen und den besseren Umgang mit Gefahren in Bezug auf die
öffentliche Gesundheit sowie auf die Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit.
Unter diesem verbesserten System mit besseren Vorschriften für
Identifizierung und Registrierung haben die für die Sicherheit der
Lebensmittelkette zuständigen Akteure, wie Landwirte und Tierärzte,
die Möglichkeit, rasch auf den Ausbruch von Seuchen zu reagieren und
damit ihre Ausbreitung einzudämmen sowie die Auswirkungen auf den
Viehbestand und die Gefahren für die Verbraucher zu minimieren.
Außerdem wird eine Einstufung und Priorisierung der Seuchen
eingeführt, bei denen ein Eingreifen auf EU-Ebene erforderlich ist.
Dadurch kann stärker auf risikobasierte Kriterien zurückgegriffen
werden und die Ressourcen können zielgerichteter eingesetzt werden.
Die Vorschriften lassen genügend Spielraum, um die
Tiergesundheitsmaßnahmen je nach Größe und Art des Betriebs (z. B.
KMU, Hobby-Tierhaltungen) oder nach den lokalen Gegebenheiten
auszugestalten, und zwar insbesondere im Hinblick auf die
Registrierung und Zulassung von Betrieben sowie die Haltung von
Tieren und die Vorhaltung von Erzeugnissen.
Insgesamt gesehen müssen die Vorschriften so flexibel und solide
sein, dass die EU im Falle gravierender Klimaveränderungen und daraus
folgender Veränderungen der Tiergesundheitssituation effiziente
Maßnahmen ergreifen kann, d. h. sie müssen die Instrumente vorsehen,
die wir benötigen, um neu auftretenden Risiken begegnen und uns dem
wissenschaftlichen Fortschritt sowie internationalen Standards rasch
anpassen zu können.
Amtliche Kontrollen
Die Kommission hat der Notwendigkeit Rechnung getragen, das
Instrumentarium zu stärken, mit dem die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften vor Ort
kontrollieren (durch Kontrollen, Inspektionen und Tests).
Die neuen Vorschriften stützen sich auf eine stärker
risikobasierte Entscheidungsgrundlage, wodurch die zuständigen
Behörden ihre Ressourcen stärker auf die wichtigen Aufgaben bündeln
können.
Das derzeitige Gebührensystem, mit dem die Durchführung der
genannten Kontrollen gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit entlang der
gesamten Lebensmittelkette finanziert wird, wird auf weitere Bereiche
ausgedehnt, in denen bisher keine Gebühren erhoben wurden und auf
Basis der Kostendeckung umgestaltet.
Kleinstunternehmen sind von der Zahlung solcher Gebühren befreit -
nicht aber von den Kontrollen-, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit
erhalten bleibt.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Betrugskontrollen in
vollem Umfang in ihre nationalen Kontrollpläne einzugliedern und
dafür zu sorgen, dass die im Betrugsfall verhängten Geldbußen so hoch
angesetzt sind, dass sie eine abschreckende Wirkung haben.
Wie geht es jetzt weiter?
Die anderen EU-Organe, darunter das Europäische Parlament und der
Rat, werden nun über das Maßnahmenpaket der Kommission beraten und
anschließend ihre Standpunkte vorlegen. Nach jetzigem Stand ist davon
auszugehen, dass das Paket, außer der Finanzierungsregelung, die bis
Jahresende beschlossen werden soll, im kommenden Jahr beschlossen
wird und ab 2016 in Kraft tritt.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/animal-plant-health-package
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