- 23.07.2013, 18:00:34
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Wiener Zeitung: Leitartikel von Reinhard Göweil: "Verfahrens-Dauer"
Ausgabe vom 24. Juli 2013
Utl.: Ausgabe vom 24. Juli 2013 =
Wien (OTS) - Bei der Fülle der echten und vermeintlichen
Korruptions-Fälle in Österreich kann man schon den Überblick
verlieren. Die enorme Dichte an politischer (Ex-)Prominenz bei all
diesen Fällen offenbart aber einen schwerwiegenden Fehler im System.
Die Staatsanwaltschaften müssen bei Personen im öffentlichen
Interesse ihre Vorhabensberichte ins Büro der Justizministerin
senden. Dort werden sie nochmals geprüft, bevor formal das Verfahren
entweder eingestellt oder Anklage erhoben wird.
Unabhängig davon, ob einem die frühere Ministerin Gastinger (BZÖ)
leid tut oder nicht, und auch unabhängig, ob sie wusste, dass die
Telekom einen Teil ihres Wahlkampfes "sponserte": Seit April sind die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen - und in den drei
Monaten seither ist nichts passiert, als den Akt ins Ministerium zu
schicken.
Nun kann es schon sein, dass sich dort die Promi-Akten stapeln, aber
was kann Frau Gastinger oder ein anderer Verdächtigter dafür?
Die Einschaltung des Justizministeriums verzögert die Erledigung -
und dies könnte durchaus zu politischen Zwecken missbraucht werden.
Dass es Justizministerin Karl selber war, die eine
Einstellungs-Empfehlung der Staatsanwaltschaft in der
Inseraten-Affäre gegen Werner Faymann und Josef Ostermayer zurückwies
und ihre Weisung weiterzuermitteln in detaillierte Fragen kleidete,
ist ein Indiz in diese Richtung. Jetzt sind auch diese Fragen
abgearbeitet, der Akt liegt erneut im Justizministerium. Beim
Gastinger-Tempo könnte es noch Monate dauern, bis eine Entscheidung
gefällt wird. Dass dazwischen eine Nationalratswahl stattfindet, wird
ja auch die ÖVP-Politikerin Karl wissen.
Das Spiel mit der Zeit kann auch umgekehrt angewendet werden. Je
länger ein solcher Akt im Ministerium herumliegt, desto knapper stößt
er an Verjährungsfristen. Und dann könnte es sein, dass die
Staatsanwaltschaft zwar tadellos ermittelte, eine fällige Anklage
wegen Verjährung des Delikts aber unterbleibt. Ein politischer
Freundeskreis kann so wirksam beschützt werden.
Der einzige Ausweg daraus lautet, die Staatsanwaltschaften endlich
weisungsfrei zu stellen. Dann unterbliebe der "Aktenlauf" ins
Ministerium, und auch möglicher politischer Missbrauch. Dass die
jetzige Justizministerin strikt gegen diese Weisungsfreiheit ist,
zeigt die politische Dimension der Justiz in erschreckender Weise.
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