• 18.07.2013, 13:49:42
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Roland Düringer ruft zu Selbstanzeige Tierschutzprozess auf!

Neben ihm unterschrieben heute auch die "Zwa Voitrotteln", die Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige

Utl.: Neben ihm unterschrieben heute auch die "Zwa Voitrotteln", die
Gewinner der ORF Comedy Chance Show, die Selbstanzeige =

Wien (OTS) - Seit 2006 laufen die Ermittlungen in der
Tierschutzcausa, im Mai 2011 kam es zum Freispruch in allen Punkten.
Doch der verbissene Staatsanwalt berief, wenn auch nur noch bzgl.
Bagatelldelikten und schwerer Nötigung in 4 Fällen. Die neue
Dimension: diese Nötigungen bestehen aus freundlichen Emails und
einer Rede auf einer Aktionärsversammlung, von der Androhung von
Straftaten ist keine Rede mehr. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG)
gab dem Staatsanwalt recht und verfügte eine Wiederholung des
Verfahrens am Landesgericht Wr, Neustadt.

Deshalb haben nun bereits über 1500 Personen eine Selbstanzeige
unterschrieben. Diese besteht aus einem Email an die Firma Eybl, in
dem der Ausstieg aus dem Pelzhandel gefordert wird, ansonsten werde
es eine legale Kampagne geben. In der Neuauflage des
Tierschutzprozesses sind 6 höfliche Emails an die Firma Fürnkranz mit
gleichem Inhalt angeklagt. Dabei gab es gegen Fürnkranz in diesem
Zusammenhang keine einzige Demonstration, keine einzige Aktion und
schon gar keine Sachbeschädigung. Nur diese 6 Emails sollen also mit
mindestens 6 Monaten und bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Heute unterschrieben auch Kabarettist Roland Düringer, das Duo "Zwa
Voitrottln", Gewinner der ORF Comedy Chance Show, und die emeritierte
Strafverteidigerin und Buchautorin Dr. Katharina Rueprecht sowie der
ehemalige Hauptangeklagte und VGT-Obmann DDr. Martin Balluch die
Selbstanzeige.

Dr. Rueprecht führte dabei aus, dass das Urteil des OLG Wien in
der Sache der Nötigung unlesbar sei. Noch nie in ihrer Karriere habe
sie erlebt, dass ein Gericht - das OLG Wien - sich über das Urteil
eines anderen - Richterin Mag. Sonja Arleth im Tierschutzprozess 1.0
- so abfällig geäußert hat. Das OLG, so Dr. Rueprecht, habe mit
Schaum vor dem Mund sein Urteil verfasst, es sei offensichtlich, dass
man unbedingt eine Verurteilung erreichen wolle, egal auf welche
Weise.

Die Selbstanzeigen werden am 24. Juli der Staatsanwaltschaft Wr.
Neustadt übergeben. Sollte es zu einer Anklage kommen, so müsse ein
neuer Gerichtssaal und ein neues Gefängnis für die Masse der
Angeklagten gebaut werden. Sollte es keine Anklage geben, dann könne
auch die Anklage im Tierschutzprozess 2.0 nicht halten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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