• 18.07.2013, 09:59:31
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ÖZIV: Österreich noch weit entfernt von Umsetzung der UN-Konvention

Voget zu Spindelegger: "Wir brauchen Taten statt Lippenbekenntnisse!"

Utl.: Voget zu Spindelegger: "Wir brauchen Taten statt
Lippenbekenntnisse!" =

Wien (OTS) - Mit Verwunderung nimmt der ÖZIV, eine große
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen, die gestrige
Wortmeldung von Außenminister Spindelegger zur Kenntnis. Anlässlich
der Konferenz zur Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen in New York betonte er, Österreich
würde ein verstärktes Augenmerk auf den Barriere-freien Zugang von
Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt legen. "Es ist schon
erfreulich, wenn über die Fortschritte im Behindertenbereich in
Österreich sogar im Ausland Bericht erstattet wird, aber bitte nur
dann, wenn diese Erfolge auch aus Sicht der Betroffenen als solche
bezeichnet werden können", meint dazu der Präsident des ÖZIV, Dr.
Klaus Voget.

Faktum ist, dass auch im Behindertenbereich die Arbeitslosenquote
steigt und die Rahmenbedingungen ganz und gar nicht einfacher werden.
"Wir sind der Wirtschaft entgegengekommen, haben einer extremen
Lockerung des Kündigungsschutzes zugestimmt. Die dafür erfolgte
Anhebung der Ausgleichstaxe war minimal; sie ist nach wie vor weit
unter einer Höhe, die auch steuernde Wirkung haben könnte", meint
Voget weiter.

"In der täglichen Arbeit erleben wir viele unschöne
Entwicklungen", berichtet ÖZIV-Geschäftsführerin Hedi
Schnitzer-Voget. "Es gibt immer mehr Unternehmen, die sich mit wenig
Geld von der Zahlung der Ausgleichstaxe freikaufen wollen." Der
neueste Gag in diesem Bereich ist es, behinderte Arbeitskräfte auf
geringfügiger Basis anzustellen. Damit ist der Anrechnung auf die
Pflichtzahl Genüge getan und niemand schaut mehr auf die Qualität und
das Potential dieser Arbeitskräfte.

"Da sind wir noch ganz weit weg von der ernsthaften Umsetzung der
UN-Konvention", stellt Voget fest. "Wir müssen den Weg dorthin
gemeinsam gehen; dazu braucht es auch ein Umdenken in der Wirtschaft.
Wir fordern daher neuerlich eine Abänderung der gesetzlichen
Bestimmung. Die Anrechnung auf die Pflichtzahl darf nur erfolgen,
wenn Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die den behinderten
Menschen ein vernünftiges Einkommen sicherstellen. Und die
Ausgleichstaxe muss endlich auf die Höhe eines durchschnittlichen
Monatsgehalts angehoben werden."

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