• 18.07.2013, 09:58:49
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  • OTS0037 OTW0037

WKÖ-Fachverbandsobmann Göltl zieht positive Bilanz über Legislaturperiode

Wichtige Anliegen im Sinne der Mitgliedsbetriebe im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt

Utl.: Wichtige Anliegen im Sinne der Mitgliedsbetriebe im
Gesetzgebungsprozess berücksichtigt =

Wien (OTS/PWK538) - "Die ablaufende Legislaturperiode hat für
unsere Branche zahlreiche wichtige Änderungen gebracht", resümiert
Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die wichtigsten Neuerungen: Das neue, reglementierte Gewerbe des
Wertpapiervermittlers, die neue Zugangsverordnung zum Gewerblichen
Vermögensberater in Kombination mit der Pflicht zur
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Änderungen im
Wertpapieraufsichtsgesetz und die Erhöhung der Prospektpflicht im
Kapitalmarktgesetz von 100.000 auf 250.000 Euro.

Neue Qualifizierungspflichten
Seit September 2012 gibt es den Beruf des Wertpapiervermittlers.
Kernstück der Reform ist die nötige Qualifizierung in Form der neuen
Befähigungsprüfung und zusätzlich die umfangreiche
Weiterbildungsverpflichtung.

Wichtige Neuerungen gab es auch bei der Gewerblichen
Vermögensberatung: Der Zugang zum Gewerbe wurde verschärft und die
Befähigungsprüfung reformiert. Außerdem ist für die Gewerblichen
Vermögensberater eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
verpflichtend. Zusätzlich konnte bei der Einführung des AIFM-Gesetzes
erreicht werden, dass das Recht zur Vermittlung von "geschlossenen
Fonds" erhalten bleibt.

Die Erhöhung der Prospektpflicht im Kapitalmarktgesetz auf 250.000
Euro nützt jenen Gewerbetreibenden, die eine neue Form der
Finanzierung im "Crowd-Investing" suchen. Gewerbliche
Vermögensberater werden als Bindeglied sowohl Investoren und
Unternehmer unterstützen.

Obmann Göltl dazu: "Mit unserer Beratungstätigkeit übernehmen wir
dem Kunden gegenüber eine hohe Verantwortung. Gemeinsam mit dem
Gesetzgeber ist es uns gelungen, die richtigen Maßnahmen zu setzen,
um auch in Zukunft eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen."

Problematische Solidarhaftung
Ein für die Branche problematischer Punkt bei der Reform ist die
"Solidarhaftung". Erfolgt durch den Wertpapiervermittler keine
eindeutige Offenlegung des vertragsgegenständlichen Geschäftsherrn,
so haften alle eingetragenen Geschäftsherren solidarisch. Damit
werden Unternehmen zur Haftung gezwungen, selbst wenn klar ist, dass
sie die fragliche Dienstleistung gar nicht erbracht haben. "Dies
bedeutet nicht nur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko, sondern
erhöht auch das Prozessrisiko für Kunden und Wertpapierunternehmen",
betont Göltl. Als Alternative dazu hat der Fachverband eine
verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung auch für
Wertpapiervermittler vorgeschlagen.

Im Wertpapieraufsichtsgesetz wurden die Rahmenbedingungen für die
Wertpapierunternehmen sinnvoll angepasst. Die strengen Regelungen des
Wertpapieraufsichtsgesetzes mit der in den letzten Jahren sehr
verstärkten Aufsichtstätigkeit der Finanzmarktaufsicht sorgen für
Sicherheit der Kunden, ohne dass der Wettbewerb zu stark beschränkt
wird.

Göltl abschließend: "Ich danke der Bundesregierung, dass unsere
fachlich fundierten Stellungnahmen objektiv geprüft wurden und daher
verschiedene, unerlässliche Anpassungen im Gesetzgebungsprozess
stattgefunden haben. Hier sieht man, wie wertvoll das
Begutachtungsverfahren für alle Beteiligten ist." (PM)

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