- 15.07.2013, 09:33:03
- /
- OTS0025 OTW0025
KINDESMISSBRAUCH - SCHWERKRIMINELLE AMTSTRÄGER?
VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL - JAHRTAUSENDSKANDAL/ http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0
Utl.: VERDACHT: AMTIEREN SCHWERKRIMINELL - JAHRTAUSENDSKANDAL =
Wien (OTS) - Es gilt die Unschuldsvermutung. Sachverhalt: Es besteht
schwerwiegender Verdacht. Beitragstäter im Amt.
Zur Wahrung des hohen Rechtsgutes Kindeswohl wurden kriminelle
Amtsträger wegen offen sichtbarer Befangenheit ordnungsgemäß und
schwerwiegend begründet abgelehnt. Anschließend erfolgten korrekt und
ordnungsgemäß Strafanzeigen.
Die Amtsträger sind wegen schwerkrimineller Offizialdelikte
beschuldigt, die von Amts wegen sofort zu beenden und vollständig zu
klären sind. Die Straftaten sind mit bis zu lebenslangem
Freiheitsentzug bedroht. Als Beschuldigte dürfen die Amtsträger ein
Leben lang schweigen, lügen und/oder Schutzbehauptungen aufstellen,
etc. Sie dürfen sich selbst schützen und andere Amtsträger schützen.
Sie dürfen bekannte Täter (BT), UT und Verdächtige schützen. Sie
werden geschützt. Die Dienstaufsicht hat vollständig versagt.
Die bezüglich Kindeswohl tadellosen Großeltern (VGE) beantragen
öffentlich beim Parlament Schutz, Dienstaufsicht, Wahrheitsfindung
...
Seit Dezember 2009 sind Minister uva nachweislich informiert.
Unzählig oft wurde gegen mehrere Artikel der EMRK verstoßen: 2: Recht
auf Leben, 3: Verbot der Folter, 5: Recht auf Freiheit und
Sicherheit, 6: Recht auf ein faires Verfahren, 7: Keine Strafe ohne
Gesetz, 8: Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens, 13: Recht
auf wirksame Beschwerde, 14: Verbot der Benachteiligung. Beachte: Die
Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964
mit Verfassungsrang ausgestattet.
Es besteht allerhöchste Gefahr irreversibler Schäden am
Kindeswohl. (uva: absichtliche schwere Körperverletzung mit schweren
Dauerfolgen)
http://www.dieaufdecker.com/index.php?topic=353.0
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF