• 11.07.2013, 09:44:45
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ÖAMTC rät: Keine Mietwagenbuchung ohne Checkliste

Vom Preisvergleich über die Fahrzeugkontrolle bis zur Kreditkartenabrechnung

Utl.: Vom Preisvergleich über die Fahrzeugkontrolle bis zur
Kreditkartenabrechnung =

Wien (OTS) - "Probleme mit dem Mietwagen" - dieses Ärgerthema steht
am Ende jeder Urlaubssaison weit oben auf den Beschwerde-Hitlisten.
"Keine Mietwagenbuchung ohne eine gesunde Portion Skepsis und eine
Checkliste", lautet das Rezept von ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner
gegen den Urlaubsfrust mit dem fahrbaren Untersatz. Die Clubexpertin
fasst zusammen, welche Checklisten-Häkchen bei einer Mietwagenbuchung
unbedingt gemacht werden sollten.

1.) Preisvergleich: Erst ein Blick auf die Geschäftsbedingungen und
den Versicherungsschutz garantiert das beste Gesamtpaket. Auch
Extrakosten für Kindersitz, Navi oder Gepäckträger sollten bei der
Buchung verglichen werden. "Zusätzliche Kosten können auch anfallen,
wenn ein bestimmtes Mindestalter des Lenkers nicht erreicht ist oder
noch andere Personen ans Steuer wollen", erklärt Renner.

2.) Vertrag und Dokumente prüfen: "Welche Dokumente brauche ich für
den Mietvertrag - z. B. einen Internationalen Führerschein, gibt es
Mietbedingungen für den Lenker, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus
und verstehe ich den Mietvertrag in allen Punkten", fasst Renner die
wesentlichen Fragen zusammen, die man sich als Kunde rechtzeitig
stellen sollte.

3.) Für den Fall der Fälle Europäischen Unfallbericht einpacken: "Der
Europäische Unfallbericht sollte bei einem Unfall immer ausgefüllt
werden. Er ist inklusive Übersetzungshilfen beim ÖAMTC erhältlich",
so Renner. Auch der Vermieter muss bei Unfall, Panne oder Diebstahl
informiert werden.

4.) Fahrzeugkontrolle bei der Übernahme: Sichtbare Mängel muss man
sofort dokumentieren und vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen.
"Wer diesen Punkt missachtet, riskiert nachträgliche Reklamationen
des Vermieters", warnt die ÖAMTC-Expertin. Auch die Tankregelung ist
wichtig - meist gilt Übergabe und Rückgabe mit vollem Tank. In
Ländern mit Vignettenpflicht muss außerdem die Vignette auf der
Windschutzscheibe angebracht sein.

5.) Mitführpflichten beachten: Gesetzliche Mitführpflichten im
Urlaubsland gelten auch für Mietautos. "Leider statten die
Mietwagenunternehmen ihre Fahrzeuge oft nicht entsprechend aus. Bei
einer Verkehrskontrolle haftet der Lenker", sagt die ÖAMTC-Expertin.
Infos zu jeweiligen Mitführpflichten findet man unter
www.oeamtc.at/laenderinfo

6.) Nach dem Urlaub Kreditkartenabrechnung kontrollieren: Es gibt
Mietwagenfirmen, die sich vertraglich die automatische
Kreditkarten-Abbuchung von Verkehrsstrafen oder nicht bezahlten
Parkgebühren vorbehalten. "Oft wird dann noch ungefragt eine
Bearbeitungsgebühr abgebucht", schildert die ÖAMTC-Expertin eine
ärgerliche Praxis.

Detaillierte Checklisten für Mietwagen-Buchung und
Fahrzeugübernahme findet man unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice.
Sollte es vor Ort Probleme geben, ist die Schutzbrief-Nothilfe unter
der Nummer +43 (0)1 25 120 00 rund um die Uhr erreichbar.

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