Neues Modell im Handels-KV ab 1.9.2013 - WKÖ-Lorentschitsch und Katzian (GPA-djp): "Schaffen eine Win-Win Situation für Angestellte, Kunden und Handelsunternehmen"
Utl.: Neues Modell im Handels-KV ab 1.9.2013 - WKÖ-Lorentschitsch
und Katzian (GPA-djp): "Schaffen eine Win-Win Situation für
Angestellte, Kunden und Handelsunternehmen" =
Wien (OTS/PWK513) - Heute, Montag, präsentierten die Sozialpartner im
österreichischen Handel - die Bundessparte Handel der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Gewerkschaft der
Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) - ein neues
Modell für Samstagsbeschäftigung im Handel: Handelsobfrau
Lorentschitsch und GPA-djp-Vorsitzender Katzian hoben dabei hervor:
"Die neu geschaffene Möglichkeit als zusätzliche
Gestaltungsmöglichkeit zur bestehenden "Schwarz-Weiß-Regelung" ist
kundenorientiert und ermöglicht es, auf die Wünsche und Bedürfnisse
sowohl der Mitarbeiter als auch der Betriebe besser als bisher
einzugehen."
Handel im Wandel: Erster notwendiger Reformschritt zu modernem
Handels-KV getan
Bettina Lorentschitsch, Obfrau der Bundessparte Handel der WKÖ,
zeigte die dringende Notwendigkeit dieses ersten Reformschrittes in
Richtung eines zeitgemäßen neuen Handelskollektivvertrages auf: "Die
Lockerung der "Schwarz-Weiß-Regelung" bringt den Handelsunternehmen
endlich mehr Flexibilität zur Personalplanung an Samstagen sowie noch
mehr Betreuungsqualität im österreichischen Einzelhandel am
frequenzstarken Samstag."
Neues Arbeitszeitmodell: "Arbeiten an Samstagen, dafür Bonus
Super-Wochenende"
Bis jetzt ist die ganztägige Beschäftigung von Handelsangestellten in
Geschäften in ganz Österreich grundsätzlich nur jeden zweiten Samstag
möglich (sogenannte "Schwarz-Weiß-Regelung"). Ab 1. September 2013
können Handelsangestellte im Rahmen des neuen Arbeitszeitmodells
"Arbeiten an Samstagen, dafür Bonus Super-Wochenende" grundsätzlich
jeden Samstag ganztags tätig sein. Voraussetzung ist, dass eine
Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat ein
schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird.
Nach dem neuen Modell hat jede/-r Angestellte Anspruch auf fünf
verlängerte sogenannte "Super-Wochenenden" (= durchgehende Freizeit
von Freitag bis Sonntag oder von Samstag bis Montag) im Zeitraum von
sechs Monaten. Diese "Super-Wochenenden" sind spätestens 13 Wochen im
Vorhinein im Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu
planen. Um individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter oder der
Betriebe besser Rechnung zu tragen, können die "Super-Wochenenden"
aber auch einvernehmlich verlegt werden.
Neues Modell bringt auch mehr Wahlfreiheit für Beschäftigte in
Elternteilzeit
René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKÖ,
hob eine weitere wichtige Verbesserung für Angestellte in
Elternteilzeit hervor: "Künftig wird es für die großteils weiblichen
Beschäftigten in Elternteilzeit auch möglich sein, jeden Samstag zu
arbeiten, wenn sie das etwa aufgrund vorhandener Kinderbetreuung
wünschen. In den Genuss dieses Vorteils können all jene
Teilzeitbeschäftigten kommen, die bis zu 18 Stunden pro Woche
arbeiten."
Absicherung für Mitarbeiter: Zusätzlicher Urlaubstag, wenn
"Super-Wochenende" nicht möglich
Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp, betonte: "Der
arbeitsfreie Samstag ist für uns ein wichtiger sozialpolitischer
Bestandteil im Zusammenhang mit den Öffnungsmöglichkeiten am Samstag
nach 13:00 Uhr. Wir sind froh, dass wir nach schwierigen Gesprächen
eine innovative Regelung ausarbeiten konnten, welche diese wichtige
Qualität für die Beschäftigten sichert und gleichzeitig mehr
Spielraum gibt." Diese Einigung sei ein Schritt mit großer Bedeutung
für die qualitative Weiterentwicklung von Arbeitsbedingungen im
Handel und sollte entsprechend gewürdigt werden.
"Grundsätzlich kann jeweils ein nicht konsumiertes
"Super-Wochenende" in das nächste Halbjahr mitgenommen werden. Um die
Handelsbetriebe auch zur Einhaltung der Vereinbarung anzuhalten,
bekommt der Beschäftigte anstelle eines verlängerten Wochenendes
einen zusätzlichen Urlaubstag, wenn mehr als ein "Super-Wochenende"
pro Halbjahr nicht in Anspruch genommen wurde", führte Manfred Wolf,
Geschäftsbereichsleiter Interessenvertretung der GPA-djp, aus.
Sowohl GPA-djp als auch die Bundessparte Handel stellen in Kürze
Informationen zur Umsetzung des neuen Arbeitszeitmodells auf
http://www.gpa-djp.at bzw. auf www.derhandel.at zur Verfügung. Dazu
gehören unter anderem ein Merkblatt mit dem Inhalt der neuen
Vereinbarung, ein Muster für eine Betriebsvereinbarung sowie für eine
schriftliche Einzelvereinbarung und der Text des neuen
Kollektivvertrages.
Handels-KV: Fahrplan für nächste Reformschritte fixiert
Bundesspartenobfrau Lorentschitsch und GPA-Vorsitzender Katzian
zeigten sich optimistisch, dass mit dem Gelingen dieser wichtigen
Weiterentwicklung ein guter Grundstein für weitere,
lösungsorientierte Entwicklungsschritte gelegt wurde. Aus diesem
Grund unterzeichneten die Sozialpartner im Handel einen Fahrplan mit
den inhaltlichen Schwerpunkten für eine generelle Überarbeitung des
gesamten Gehaltssystems für Handelsangestellte. Dazu gehören die
Überarbeitung des Beschäftigungsgruppenschemas, die Vereinfachung der
derzeit bestehenden Gehaltstafeln sowie eine faire Verteilung des
Lebenseinkommens. Die Spitzen der Handels-Sozialpartner nutzten auch
die Gelegenheit, den Teilnehmern der Verhandlungsteams beider Seiten
für deren intensive Vorbereitung und die Umsetzung zu danken. (JR)
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