- 06.07.2013, 10:00:43
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Rechtssicherheit für Regenbogenfamlien durch Stiefkindadoption beschlossen

Wien (OTS) - Der Nationalrat hat die Möglichkeit der
Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen.
Vorangegangen ist eine Verurteilung Österreichs durch den
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. "Wir sind sehr erfreut, dass
das Urteil so rasch umgesetzt wurde", sagt Barbara Schlachter, Obfrau
des Vereins FAmOs, "denn dadurch haben nun viele Regenbogenfamilien
die Möglichkeit Rechtssicherheit zu schaffen. Im Namen der
betroffenen Eltern und Kinder bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Dr.
Helmut Graupner und der Familie, die 2006 jene Klage eingereicht hat,
die bis zum EGMR wandern musste, ehe die bestehende Diskriminierung
aufgehoben wurde," so Barbara Schlachter weiter.
Umgesetzt wurden allerdings lediglich jene Punkte, die in der
Verurteilung angeführt wurden. Weiterhin bestehen zahlreiche
Diskriminierungen. So ist die Fremdkindadoption weiterhin
ausgeschlossen. Auch die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist
lesbischen und alleinstehenden Frauen weiterhin untersagt. "Wir
rechnen aber auch hier mit einer Aufhebung dieses diskriminierenden
Zustandes", meint Barbara Schlachter.
Mit der Einführung der Stiefkindadoption wird ein weiterer großer
Schritt in Richtung Gleichberechtigung gesetzt. Im täglichen Leben
sind Regenbogenfamilien integriert und akzeptiert. Vorurteile und
Unwissen finden sich vor allem in kirchlichen Kreisen und zum Teil in
Ministerien und in der Politik. Vor allem im Vorfeld dieser
Gesetzesänderung gab es zahlreiche verletzende und
menschenverachtende Meinungsäusserungen, die nicht im Sinne und zum
Schutze der Kinder und Famlien, sondern rein ideologisch motiviert
waren.
Hier versucht der Verein FAmOs durch Aufklärung Vorbehalte und
Unwissen abzubauen.
"Unser Ziel ist es, für unsere Kinder und für uns eine
gleichberechtigte Lebenswelt zu schaffen und mit dieser
Gesetzesänderung sind wir diesem Ziel einen großen Schritt näher",
sagt Barbara Schlachter.
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