• 05.07.2013, 09:50:12
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  • OTS0045 OTW0045

ALPINE: VIBÖ bremst Euphorie über rasche Übernahme laufender Baustellen

Nur bei Arbeitsgemeinschaften ist nahtlose Weiterführung gesichert

Utl.: Nur bei Arbeitsgemeinschaften ist nahtlose Weiterführung
gesichert =

Wien (OTS) - Die VIBÖ - Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen
Österreichs - begrüßt und unterstützt grundsätzlich alle Bemühungen,
um die von der Alpine-Insolvenz betroffenen Baustellen möglichst
rasch wieder in Gang zu bringen. Gleichzeitig warnt die VIBÖ
allerdings vor allzu viel Euphorie hinsichtlich der nahtlosen
Fortsetzung der Bautätigkeit.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, allem voran das Vergaberecht,
machen es vor allem öffentlichen Auftraggebern nahezu unmöglich, ohne
Neuausschreibung weiterbauen zu lassen, so die VIBÖ. Wie mittlerweile
auch mehrere Vergaberechtsexperten einhellig festgestellt haben,
bietet das Bundesvergabegesetz zwar eine Reihe von Möglichkeiten, um
bei Restarbeiten geringeren Umfangs auf Basis von vereinfachten
Verfahren beschleunigt und unbürokratisch zu vergeben. Die
grundsätzliche Verpflichtung zur Neuausschreibung der noch offenen
Bauarbeiten entfällt damit aber nicht.

Die Frage der Übernahme von Betriebsteilen oder Betriebsinventar
auf Basis einer Vereinbarung mit dem Masseverwalter ist somit
grundsätzlich unabhängig von der Weiterführung der Bautätigkeit auf
der Baustelle zu sehen. Letzteres bedingt immer auch eine
(neuerliche) Auftragserteilung durch den Bauherrn, welche bei
öffentlichen Aufträgen den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes
unterliegt.

Davon ausgenommen sind lediglich Projekte, bei denen die
Bauausführung in Form einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt: Bei
Arbeitsgemeinschaften haften alle Partner solidarisch für die
vertragsgemäße Fertigstellung des Bauwerks und übernehmen im
Insolvenzfall anteilig alle Rechte und Pflichten des insolventen
Unternehmens. Etwa ein Drittel des von der Alpine-Insolvenz
betroffenen Bauvolumens wurde bzw. wird im Rahmen von
Arbeitsgemeinschaften abgewickelt. Hier sind weder für den Bauherrn
noch für die beauftragten Subunternehmer negative Auswirkungen zu
befürchten, und auch das bislang von der Alpine an die
Arbeitsgemeinschaft beigestellte Baustellenpersonal wird in der Regel
ohne Unterbrechung übernommen und weiterbeschäftigt werden können.

Die negativen Konsequenzen der Alpine-Insolvenz bei
Alleinbaustellen zeigen, dass die in den vergangenen Jahren fast
ausschließlich unter dem Wettbewerbsaspekt diskutierten
Arge-Bildungen durchaus auch handfeste Vorteile für Bauherrn und
potentielle Nutzer der Bauwerke haben, so die VIBÖ. Neben den
Kostenvorteilen, welche sich durch Synergien in der Kooperation
ergeben und an den Kunden in Form niedrigerer Angebotspreise
weitergegeben werden, ist die solidarische Haftung der Arge-Partner
im Ernstfall nicht mit Gold aufzuwiegen. Die nunmehr notwendigen
Maßnahmen beim Projekt "Gürtelbrücke" der MA 29 der Stadt Wien
(inklusive notwendigem Rückbau in den Sommermonaten und Neustart der
Brückenreparatur im Jahr 2014) zeigen eindrucksvoll, mit welchen
Problemen und Mehrkosten der Bauherr im Falle einer Insolvenz seines
Auftragnehmers konfrontiert sein kann. Nicht auszudenken, was dies
beispielsweise für das ÖBB-Projekt "Hauptbahnhof Wien" bedeutet
hätte, wenn dort der Auftrag nicht an eine Arbeitsgemeinschaft,
sondern ausschließlich an die nunmehr insolvente Alpine gegangen
wäre, so die VIBÖ.

Angesichts der unbestreitbaren Vorteile von
Bau-Arbeitsgemeinschaften für alle Beteiligten fordert die VIBÖ, die
Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Zukunft rechtlich zu
erleichtern. Die VIBÖ schlägt vor, die mit der Kartellgesetznovelle
2002 ausgelaufene Freistellungsverordnung für
Bau-Arbeitsgemeinschaften wieder einzuführen oder zumindest aber eine
nationale Klarstellung zu treffen, dass Bau-Arbeitsgemeinschaften als
Fall einer "gemeinsamen Produktion" im Sinne der
Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission zu sehen
sind.

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