• 04.07.2013, 12:49:49
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Mitterlehner: Wichtige Verbesserungen für pflegende Angehörige und Studenten beschlossen

Familienminister zur Reform der Familienhospizkarenz und zur neuen Einschleifregelung bei der Familienbeihilfe

Utl.: Familienminister zur Reform der Familienhospizkarenz und zur
neuen Einschleifregelung bei der Familienbeihilfe =

Wien (OTS/BMWFJ) - Gemeinsam mit der neuen Pflegekarenz hat der
Nationalrat heute, Donnerstag, eine wichtige Reform der
Familienhospizkarenz beschlossen, bei der es bisher in jährlich rund
350 Härtefällen eine Geldleistung des Familienministeriums gab. "Mit
unserer Reform erhalten in Zukunft alle, die sterbende Angehörige
oder schwerstkranke Kinder pflegen, die analoge Leistung der
Pflegekarenz", erklärt Familienminister Reinhold Mitterlehner.
Abhängig vom Einkommen kann diese Geldleistung einen Grundbetrag von
bis zu 1.400 Euro pro Monat zuzüglich allfälliger Kinderzuschläge
ergeben. "Die bestehende Härtefallregelung, die vor allem
kinderreiche Familien zusätzlich unterstützt und auch deutlich höher
als das neue Pflegekarenzgeld sein kann, bleibt aber in voller Höhe
und mit den gleichen Voraussetzungen wie bisher aufrecht", betont
Mitterlehner. Die Reform soll am 1. Jänner 2014 in Kraft treten.

Zuverdienstregelung der Familienbeihilfe wird im Sinne von
Studenten reformiert

Die für Familienbeihilfe-Bezieher ab dem 19. Lebensjahr geltende
Zuverdienstregelung wird durch eine von Familienminister Mitterlehner
zugesagte Reform im Sinne der Betroffenen geändert. Musste bislang
bei einem Überschreiten der Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro die
gesamte in diesem Jahr bezogene Familienbeihilfe zurückgezahlt
werden, soll dies in Zukunft nur noch für jeden über 10.000 Euro
hinaus verdienten Euro gelten. "Durch die Reform verhindern wir
Härtefälle und gestalten die Familienbeihilfe insgesamt fairer und
gerechter. In der Praxis werden vor allem Studenten von der neuen
Einschleifregelung profitieren", sagt Mitterlehner zur Novelle des
Familienlastenausgleichsgesetzes, die ebenfalls heute im Nationalrat
beschlossen wurde. Nach dem Inkrafttreten gilt die Einschleifregelung
für sämtliche Fälle ab dem Jahr 2013.

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