- 04.07.2013, 10:34:45
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EuGH-Entscheidung: Meilenstein auf dem Weg zur Festplattenabgabe
Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass die
Einhebung einer Abgabe auf Drucker und Computer für die
Vervielfältigung geschützter Werke für alle EU-Länder zulässig ist.
Die Kunstschaffenden der Initiative "Kunst hat Recht." begrüßen die
Entscheidung als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur
Festplattenabgabe in Österreich.
Europäischer Gerichtshof bestätigt Urheberrechtsabgabe für
Verkauf von Computern und Druckern
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass in
EU-Mitgliedstaaten Urheberrechtsabgaben für den Verkauf von Druckern
und Computern eingehoben werden können (Rechtssachen C-457/11 bis
C-460/11). Dieser Entscheidung gingen Rechtsstreitigkeiten voraus, in
welchen die Verwertungsgesellschaft (VG-Wort), die in Deutschland
UrheberInnen von Sprachwerken und VerlegerInnen vertritt, die
Entrichtung einer Vergütung für Drucker und PCs forderte.
"Mit diesem Urteil wurde die 'Reprografievergütung', mit der das
Kopieren auf Papier zum eigenen und Privatgebrauch abgegolten wird,
dem aktuellen Nutzungsverhalten angepasst, da heute über Computer und
Drucker ebenso vervielfältigt wird wie mithilfe eines Kopierers.
Damit ist auch die Anpassung der 'Leerkassettenvergütung' auf
Festplatten der nächste logische Schritt", folgert Gerhard Ruiss,
Autor, Musiker und Mit-Initiator von "Kunst hat Recht.".
Barbara Neuwirth, Schriftstellerin und eine der InitiatorInnen von
"Kunst hat Recht.", bewertet die Entscheidung des EuGH aus Sicht der
Kunstschaffenden positiv: "Der EuGH bestätigt unsere Position, dass
die Forderung nach einer Erweiterung der Leerkassettenvergütung auf
Festplatten zu Recht besteht. Heutzutage kopiert niemand mehr auf
Leerkassetten, daher ist eine Anpassung der rechtlichen Regelung an
die aktuellen technologischen Speichermedien notwendig. Diese
EuGH-Entscheidung ist Wegbereiter für die Festplattenabgabe."
EU-Richtlinie als Grundlage für UrheberInnen
Laut einer EU-Richtlinie (2001/29/EG) des Europäischen Parlaments
haben UrheberInnen das ausschließliche Recht, über die
Vervielfältigung ihrer Werke selbst zu entscheiden. Die
EU-Mitgliedstaaten müssten dafür sorgen, dass die InhaberInnen des
Urheberrechts einen "gerechten Ausgleich" erhalten.
"Diese EU-Richtlinie stellt eindeutig klar, dass die Entscheidung
über die Nutzung der eigenen Werke bei den Urheberinnen und Urhebern
liegt. Mit der Einführung der Festplattenabgabe wäre das Speichern
von Werken auf externen Festplatten und Computern für die private
Nutzung ohne explizite Zustimmung der Kunstschaffenden erlaubt",
erklärt Schauspielerin Mercedes Echerer, Co-Initiatorin von "Kunst
hat Recht.".
Für Schriftsteller und "Kunst hat Recht."-Botschafter Doron
Rabinovici entspricht eine Festplattenabgabe dieser EU-Richtlinie:
"Aufgrund des geänderten Nutzungsverhaltens wäre durch die
Festplattenabgabe dieser 'gerechte Ausgleich' für Rechteinhaberinnen
und -inhaber gewährleistet. Als Gegenleistung können die
Konsumentinnen und Konsumenten bzw. das Publikum deren Werke nutzen."
Kunst hat Recht. Initiative für das Recht auf geistiges
Eigentum
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich etwa 2.700
Musikschaffende, AutorInnen, Filmschaffende, bildende KünstlerInnen
und FotografInnen zusammengeschlossen, um auf den massiven
Einkommensverlust durch die Missachtung des Urheberrechts im Internet
aufmerksam zu machen.
Informationen:
Web: http://www.kunsthatrecht.at
Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht
Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht
YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht
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