- 03.07.2013, 10:00:55
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Krankheitslinderung durch Magnetfeldstimulationsgeräte: RudH GmbH rudert zurück
So genannte e-PADs haben laut Firma offenbar doch keine gesundheitliche Wirkung mehr
Utl.: So genannte e-PADs haben laut Firma offenbar doch keine
gesundheitliche Wirkung mehr =
Wien (OTS/AKNÖ) - Die Salzburger RudH GmbH hat bei ihrem
"Magnetfeldstimulationsgerät" namens e-PAD einen Rückzieher gemacht.
Sie widerruft Aussagen in der Gebrauchsanweisung, dass die Geräte
eine krankheitslindernde Wirkung hätten. Diese Aussagen haben das
Produkt aus Sicht der AKNÖ zu einem Medizinprodukt gemacht, wie
bereits im März dokumentiert. Die Firma hatte stets nur von
Wellness-Geräten gesprochen.
Für Aloisia R. war das Schreiben der Salzburger RudH GmbH eine
Überraschung. Vor einigen Monaten hatte sie das
"Magnetfeldstimulationsgerät" e-PAD gekauft, das die Firma in
Gasthäusern verkauft. Beim Verkaufsgespräch wurde ihr versprochen, es
senke den Blutdruck. Laut Bedienungsanleitung kann es noch mehr: Es
beseitige Durchblutungsstörungen, lasse Wunden und akute Verletzungen
schneller heilen, wirke entzündungshemmend und so weiter. So die
Bedienungsanleitung des Produkts. Aloisia R. schien das die 1.270
Euro Kaufpreis wert zu sein.
Jetzt liest sie in einem Brief der Firma RudH, das e-PAD sei doch
"nicht für Therapie, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
Verletzungen oder Behinderungen bestimmt." Also alles ganz anders.
Als Trost bot die RudH GmbH Aloisia R. einen Reisegutschein im Wert
von 100 Euro an. R. wandte sich an die AKNÖ.
Versuch, sich Kritik zu entziehen?
"Der Rückzieher von RudH ist eine Reaktion auf unsere Kritik", sagt
AKNÖ-Konsumentenschutzexpertin Christa Hörmann. Die AKNÖ hatte im
März die angebliche gesundheitsfördernde Wirkung der e-PADs in der
Bewerbung kritisiert. "RudH hat bei den Verkaufsgesprächen in
Wirtshäusern und in der Bedienungsanleitung für das Produkt mit einer
Krankheitslinderung argumentiert", erklärt Hörmann. "Damit fielen
diese Geräte unter das Medizinproduktegesetz, so wie jedes Produkt,
von dem eine spezifische gesundheitliche Wirkung behauptet wird",
sagt die Expertin.
Kaufpreis zurückverlangen
Hörmann rät KundInnen, die das Gerät wegen seiner angeblichen
krankheitslindernden Wirkung gekauft haben, den vollen Kaufpreis
zurückzuverlangen. "Wenn die Firma RudH auf einmal sagt: Die Wirkung
gibt's gar nicht, kann man den Kaufvertrag anfechten, weil man mit
dem Argument der Krankheitslinderung in den Irrtum geführt worden
ist".
Ein Musterschreiben steht der Homepage der AKNÖ zum Download bereit.
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