Keine Aufklärung über Gefahren des Finanzierungskonzeptes - Haftung für Schaden bei Laufzeitende
Utl.: Keine Aufklärung über Gefahren des Finanzierungskonzeptes -
Haftung für Schaden bei Laufzeitende =
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Reihe von
Musterprozessen um Fehlberatungen von Konsumenten im Zusammenhang mit
Fremdwährungskrediten. Das Handelsgericht Wien gab nun einer dieser
Klagen gegen einen Vermittler statt und verurteilte diesen zum
weitgehenden Ersatz von Schäden, die zum Ende der Laufzeit des
endfälligen Kredites den Konsumenten treffen würden.
Ein Ehepaar mit einem laufenden Euro-Abstattungskredit wurde im
Jahr 2005 auf Grund eines Inserates auf den "Umschuldungsexperten"
Norbert Brandner, einen Vermögensberater, aufmerksam. Der
Vermögensberater machte einen Finanzierungsvorschlag, mit dem nicht
nur der offene Altkredit im Ausmaß von rund 30.000 Euro umgeschuldet,
sondern gleichzeitig auch für die Pension vorgesorgt werden sollte.
Dazu sollte ein endfälliger Fremdwährungskredit in Schweizer
Franken über den Gegenwert von 158.000 Euro aufgenommen werden. Vom
Kreditbetrag wurden 116.000 Euro in eine fondsgebundene
Lebensversicherung einbezahlt. Am Ende der Kreditlaufzeit sollten bei
7 Prozent Performanceentwicklung 422.000 Euro und bei 11 Prozent 1,3
Millionen Euro als Auszahlungsbetrag herauskommen.
Über die Risiken eines Fremdwährungskredites wurde nicht
aufgeklärt, vielmehr wurde der Kredit unter Hinweis auf die angeblich
sehr stabile Währung des Schweizer Franken als "sehr sicher"
dargestellt. Der Tilgungsträger hatte einen hundertprozentigen
Aktienanteil, wurde vom Vermögensberater aber als sehr breit
gefächertes und daher relativ sicheres Produkt bezeichnet. Über das
Risiko des Tilgungsträgers wurde auch nicht aufgeklärt.
Das HG Wien hat nunmehr den Vermittler bzw. dessen Nachfolgefirma
weitgehend für alle Schäden zum Laufzeitende der waghalsigen
Konstruktion für haftbar erklärt. Es sah den Ersatzanspruch nicht als
verjährt an, weil der Vermittler die Konsumenten immer wieder
beschwichtigt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Exzessive Kreditaufnahmen in einer Fremdwährung zur Finanzierung
von Pensions-absicherungen sind ein in unseren Beratungen immer
wiederkehrender Fall. Diese Konzepte wurden Anfang der 2000er-Jahre
als ,sicher' verkauft, ohne die Kunden auf die extremen Risiken in
diesen Konzepten hinzuweisen", sagt Mag. Thomas Hirmke, zuständiger
Jurist im VKI. "Die Kunden stehen daher heute oft vor einem
wachsenden Schuldenberg. Wer das erkennt, muss allerdings rasch aktiv
werden, da sonst auch die Verjährung seiner Ersatzansprüche drohen
könnte."
Der VKI prüft solche Beratungsfehler von Vermittlern und Banken
und unterstützt Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer
Schadenersatzansprüche.
Das Urteil ist kostenlos auf www.verbraucherrecht.at abrufbar.
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