- 02.07.2013, 13:21:57
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BZÖ-Fauland: "Österreichische Rechtsprechung schafft einen "Mann zweiter Klasse"
"Jedes Kind muss die gleichen Rechte haben - egal, ob aus erster, zweiter oder dritten Ehe"
Utl.: "Jedes Kind muss die gleichen Rechte haben - egal, ob aus
erster, zweiter oder dritten Ehe" =
Wien (OTS) - "Jedes Kind muss die gleichen Rechte haben - egal, ob
aus erster, zweiter oder dritten Ehe. Auch solche Kinder haben
nämlich das Recht, versorgt zu werden. Aber auch Männer haben ein
Recht auf ein Leben nach einer ersten Ehe", stellte
BZÖ-Bündniskoordinator Markus Fauland in einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit BZÖ-Chef Josef Bucher fest.
"Es ist inakzeptabel, dass es in Österreich ein System gibt, das für
jeden Österreicher ein Existenzminimum definiert, aber der Alimente
zahlende Mann ist der einzige, bei dem man noch 25 Prozent unter das
Existenzminimum gehen kann", kritisierte Fauland und weiter: "Die
österreichische Rechtsprechung schafft einen "Mann zweiter Klasse",
dem man noch mehr wegnimmt. Das BZÖ will daher, dass der Vater nach
einer Trennung in der Lage sein muss, eine weitere Familie zu gründen
und diese auch noch ernähren kann."
"Heutzutage darf es nicht mehr sein, dass wir Frauen in zweiter
Beziehung auf jeden Fall dazu verpflichten, arbeiten zu gehen, weil
es sich sonst finanziell nicht mehr ausgeht. Deutschland ist schon
2008 "den Weg des 21. Jahrhunderts" gegangen und hat eine komplette
Novellierung des Familienrechts vollzogen. Mit der Düsseldorfer
Tabelle wird der Unterhalt nach dem Einkommen des Mannes klar
definiert. Hier gibt es keine solchen Auswüchse wie in Österreich,
dass beispielsweise ein Student eines besserverdienenden Vaters bis
zu 1.320 Euro pro Monat Unterhalt bekommt. In Deutschland liegt
hingegen der Steigerungsbetrag für den Besserverdiener im Durschnitt
um 50 Prozent - das ist ein vernünftiger Ansatz", so Fauland.
"Ebenso gibt es in Deutschland auch eine Mindestgrenze, die über dem
Existenzminimum liegt, die der Mann auf jeden Fall behält - derzeit
in Deutschland 1.000.- Euro plus 150.- Euro für seine beruflichen
Aufwendungen. Alles, was dieser Mann darüber hinaus verdient, kann
dann im Rahmen von Unterhaltsleistungen herangezogen werden", sagte
Fauland.
"Derzeit ist es so, dass nur die Kinder aus erster Ehe finanzielle
Zuwendungen erhalten - das Kind der zweiten oder dritten Beziehung
erhält rein gar nichts. Wir wollen daher ein System, "in dem man
sagt: Ich habe in der zweiten Ehe ein Kind, somit ist die
Alimentierung neu zu berechnen und dieses Kind ist genauso finanziell
durchzurechnen und dieses Geld bleibt dann auch in der Familie",
stellte Fauland klar und abschließend: "Es ist notwendig, sich
endlich einmal dem Familienbild des 21. Jahrhunderts anzupassen -
gleiches Recht für alle".
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