- 02.07.2013, 10:15:44
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Startschuss für Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium
AKNÖ informiert Beschäftigte über neue Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung
Utl.: AKNÖ informiert Beschäftigte über neue Möglichkeiten der
beruflichen Weiterbildung =
Wien (OTS/AKNÖ) - Zwei Neuerungen gibt es seit 1. Juli in Sachen
beruflicher Weiterbildung: das neue Fachkräftestipendium für
Ausbildungen in sogenannten "Mangelberufen" sowie die Möglichkeit,
dass ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit gehen können. Erfreut
zeigt sich AKNÖ-Präsident Hermann Haneder über die Umsetzung der
beiden Maßnahmen: "Damit wurden langjährige Forderungen der
Arbeiterkammer erfüllt. Die Beschäftigten werden in Zukunft ihre
Chancen am Arbeitsmarkt verbessern können. Die Expertinnen und
Experten der AKNÖ werden ihnen dabei mit Rat zur Seite stehen." Unter
der Hotline 05 7171 - 1818 beantworten sie Fragen zum
Fachkräftestipendium und Bildungsteilzeit. Anfragen können auch per
E-Mail an [email protected] gestellt werden. Darüber hinaus gibt es
weitere Informationen auch unter noe.arbeiterkammer.at/bildung.
Fachkräftestipendium für "Mangelberufe"
"Das Fachkräftestipendium ist für die Bereiche gedacht, in denen es
einen Mangel an Fachkräften gibt", erklärt AKNÖ-Bildungsexpertin Mag.
Verena Groll. Mit dem Stipendium werden vor allem Ausbildungen im
Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, medizinische Assistenzberufe,
Sozialbetreuungsberufe, Sonder-, Sozial- und Kindergartenpädagogik
sowie für viele technische Berufe gefördert. Wer vier Jahre
arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder
pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit
während der letzten 15 Jahre nachweisen kann und eine Qualifikation
unter Fachhochschul-Niveau hat, kann das Fachkräftestipendium bis zu
drei Jahre in Anspruch nehmen. Bewilligt wird das Stipendium vom AMS.
Die ArbeitnehmerInnen müssen den Fortschritt ihrer Ausbildung durch
Zeugnisse und Prüfungsnachweise vorweisen. Dafür gibt es für die
Dauer der Ausbildung 26,50 Euro täglich.
Bildungsteilzeit - Arbeit und Weiterbildung werden besser
vereinbar
Die sogenannte Bildungsteilzeit ermöglicht es ArbeitnehmerInnen ihre
Arbeitszeit zu reduzieren, um sich neben dem Beruf aus- oder
weiterzubilden. "Arbeit und berufsbegleitende Weiterbildungen lassen
sich dank dieser Regelung in Zukunft besser vereinbaren", so die
AK-Expertin Mag. Verena Groll. Voraussetzung für die Inanspruchnahme
der Bildungsteilzeit ist allerdings das Einverständnis des
Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf
Arbeitslosengeld. Die Arbeitszeit kann dabei um mindestens ein
Viertel, höchstens aber um die Hälfte, reduziert werden. Zehn Stunden
Beschäftigung müssen aber auf jeden Fall übrigbleiben. Die
Beschäftigten können zwischen vier Monate und zwei Jahre in
Bildungsteilzeit gehen. Sie erhalten pro reduzierter Stunde täglich
0,76 Euro.
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