EU-Konzessionsrichtlinie: Wasser und gemeinnützige Rettungsdienste werden ausgenommen
Wien (OTS) - Europäische Kommission, Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten haben sich in den Trilogverhandlungen darauf geeinigt, den Wassersektor und gemeinnützige Rettungsdienste aus dem Anwendungsbereich der EU-Konzessionsrichtlinie zu streichen. Damit werden zentrale Forderungen des VÖWG (Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs) erfüllt.
"Und sie bewegt sich also doch - aber nur wenn man sie dazu zwingt", so kommentiert VÖWG-Geschäftsführerin Heidrun Maier-de Kruijff die Reaktion der Europäischen Kommission, den Wassersektor und Rettungsdienste nun doch von der EU-Konzessionsrichtlinie auszunehmen. Die überfällige Änderung wurde bereits vom Europäischen Parlament abgesegnet und ist heute auch von den Mitgliedstaaten angenommen worden. "Millionen von BürgerInnen sind gemeinsam mit uns für eine soziale und nachhaltige Wasserwirtschaft eingetreten. Auf jeden Fall ein großer Erfolg für ein demokratischeres Europa. Wir freuen uns wirklich sehr, mit unserer kontinuierlichen Arbeit einen entscheidenden Beitrag geleistet zu haben." Wasser ist eben kein gewöhnliches Wirtschaftsgut und muss im Gestaltungsrahmen öffentlicher Verantwortung bleiben.
Allerdings ändert diese positive Entwicklung nichts an der grundsätzlichen Binnenmarktfixierung der Europäischen Kommission:
Nach wie vor stellt die EU-Konzessionsrichtlinie eine Verschiebung hin zu Profitorientierung im Bereich der Daseinsvorsorge dar. Beispielsweise wird es Gemeinden unnötig schwer gemacht durch Kooperationen bei der Leistungserbringung Geld zu sparen. Weiterhin steht eine unnötige Einschränkung des Spielraums zur Nutzung von Synergieeffekten im Querverbund kommunaler Unternehmen im Raum. Deshalb bleibt Heidrun Maier-de Kruijff kämpferisch: "Der VÖWG bleibt auch weiterhin am Ball, um den Schwung in die nächsten Verhandlungsrunden mitzunehmen. Denn es gibt weiterhin viel zu tun".
Der VÖWG vertritt die Interessen der öffentlichen Wirtschaft, insbesondere der Daseinsvorsorge und stellt die österreichische Sektion des europäischen Zentralverbands der Öffentlichen Wirtschaft (CEEP). Dieser ist Teil der anerkannten, sektorenübergreifenden europäischen Sozialpartner.
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