- 27.06.2013, 08:11:04
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BZÖ-Westenthaler: Parlamentarischer Sportausschuss zerpflückt Pumper-Urteil!
NADA in massiver Erklärungsnot
Utl.: NADA in massiver Erklärungsnot =
Wien (OTS) - In massive Erklärungsnot kamen in der Sitzung des
parlamentarischen Sportausschusses die Vertreter der NADA (Nationale
Anti-Doping Agentur Austria), teilte heute
Sportausschuss-Vorsitzender Abg. Peter Westenthaler mit.
In einer rund zweistündigen Debatte stand der Skandalurteil (8 Jahre
Sperre) gegen die zweifache österreichische Marathonstaatsmeisterin
Susanne Pumper im Mittelpunkt. Abgeordnete aller Fraktionen übten
teils heftige Kritik an dem Urteil, dessen einzige Grundlage eine
Beschuldigteneinvernahme der dann auch zweifach verur-teilten
Läuferin Lisa Hütthaler war. Diese habe vor Gericht als Beschuldigte
behauptet, Dopingmittel an Pumper übergeben zu haben, konnte aber
weder einen näheren Zeitpunkt, noch Ort beziehungsweise Details
nennen. Die Rechtskommission der NADA (ÖADR) glaubte der verurteilten
Dopingsünderin Hütthaler ohne jegliche genauere Untersuchung oder
Einvernahme und entschied einzig und allein aufgrund dieser
Behauptung, die von Pumper massiv bestritten wird.
Ausschussvorsitzender Westenthaler führte in seinem ausführlichen
Eingangsstatement umfassend Gründe für Nichtigkeit und
Fehlerhaftigkeit des Skandalurteils an. So habe Hütthaler nicht
einmal Zeit und Ort der Überga-be nennen können und habe außerdem von
sogenannten "abgelaufenen Chargen" gesprochen, welche nach
internationalen und nationalen Recht jedenfalls nicht unter
verbotenen Dopingmittel fallen. Darüber hinaus habe das Urteil
mehrere rechtsstaatlich bedenkliche Mängel. So habe die
NADA-Rechtskommission im Urteil beispielsweise völlig irrig
festgestellt, dass die Straferkenntnis im Hütthaler-Prozess eine
rechtliche Bindungswirkung auf das Sportverfahren gegen Pumper habe.
Diese Rechtsansicht ist völlig daneben, noch dazu, weil Pumper gar
nicht Zeugin oder sonstiger Teil des Hütthaler-Verfahren war. In der
österreichischen Rechtsordnung gebe es keine Drittwirkung eines
Urteils zu Lasten einer mutmaßlichen Zeugin. Der SPÖ-Abg. und
Rechtsanwalt Peter Wittmann übte insbesondere an diesem Teil der
Urteilsbegründung heftige Kritik und sprach auch von Verstößen gegen
Paragraph 6 der Menschenrechtskonvention, da es sich offenbar um kein
faires Verfahren gehandelt habe. Wittmann empfahl der NADA selbst
Einspruch gegen dieses Urteil zu erheben, da es sonst auch zu
empfindlichen Schadenersatzklagen kommen könne. Auch der
Sportsprecher der ÖVP Abg. Schmuckenschlager kritisierte den Spruch
der NADA und wunderte sich, dass einzig eine ungeprüfte
Beschuldigtenaussage der Frau Hüttthaler zu einer Verurteilung
Pumpers geführt habe. Ebenfalls Kritik kam von Abgeordneten der FPÖ
und der Grünen. Weiters wurde seitens Westenthaler auf den völlig
falsch angesetzten Beginn (2012) der Sperre verwiesen, sei doch die
vermeintliche Tat bereits 2008 gewesen. Die Tatsache, dass die Sperre
sich nicht nur auf Sportwettbewerbe, sondern auf sämtliche
Tätigkeiten Pumpers im Sportbereich bezieht, kommt einem umfassenden
Berufsverbot gleich, dass existenzvernichtend wirkt.
Westenthaler forderte NADA-Vorsitzenden Cepic schließlich auf, die
Vorgangsweise seiner Behörde im Instan-zenzug grundlegend zu
überdenken. "Sollte so ein Skandalurteil bis an den internationalen
Sportgerichtshof kommen, dann steht die nächste Blamage der
heimischen NADA bevor. Verfolgen Sie des Dopings zweifelsfrei
überführte Dopingsünder, aber vernichten Sie nicht Sportlerexistenzen
mit fadenscheinigen und rechtlich bla-mablen Urteilen", forderte
Westenthaler, der sich abschließend für die gute Zusammenarbeit der
Fraktionen im Sportausschuss - anlässlich der letzten Sitzung unter
seiner Vorsitzführung - bedankte. "Behalten Sie weiter als
Kontrollorgan und Korrektiv die NADA im Auge, es ist im Interesse der
Sportler offenbar notwendiger, denn je."
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