BZÖ-Westenthaler: Parlamentarischer Sportausschuss zerpflückt Pumper-Urteil!
NADA in massiver Erklärungsnot
Wien (OTS) - In massive Erklärungsnot kamen in der Sitzung des parlamentarischen Sportausschusses die Vertreter der NADA (Nationale Anti-Doping Agentur Austria), teilte heute Sportausschuss-Vorsitzender Abg. Peter Westenthaler mit.
In einer rund zweistündigen Debatte stand der Skandalurteil (8 Jahre Sperre) gegen die zweifache österreichische Marathonstaatsmeisterin Susanne Pumper im Mittelpunkt. Abgeordnete aller Fraktionen übten teils heftige Kritik an dem Urteil, dessen einzige Grundlage eine Beschuldigteneinvernahme der dann auch zweifach verur-teilten Läuferin Lisa Hütthaler war. Diese habe vor Gericht als Beschuldigte behauptet, Dopingmittel an Pumper übergeben zu haben, konnte aber weder einen näheren Zeitpunkt, noch Ort beziehungsweise Details nennen. Die Rechtskommission der NADA (ÖADR) glaubte der verurteilten Dopingsünderin Hütthaler ohne jegliche genauere Untersuchung oder Einvernahme und entschied einzig und allein aufgrund dieser Behauptung, die von Pumper massiv bestritten wird.
Ausschussvorsitzender Westenthaler führte in seinem ausführlichen Eingangsstatement umfassend Gründe für Nichtigkeit und Fehlerhaftigkeit des Skandalurteils an. So habe Hütthaler nicht einmal Zeit und Ort der Überga-be nennen können und habe außerdem von sogenannten "abgelaufenen Chargen" gesprochen, welche nach internationalen und nationalen Recht jedenfalls nicht unter verbotenen Dopingmittel fallen. Darüber hinaus habe das Urteil mehrere rechtsstaatlich bedenkliche Mängel. So habe die NADA-Rechtskommission im Urteil beispielsweise völlig irrig festgestellt, dass die Straferkenntnis im Hütthaler-Prozess eine rechtliche Bindungswirkung auf das Sportverfahren gegen Pumper habe. Diese Rechtsansicht ist völlig daneben, noch dazu, weil Pumper gar nicht Zeugin oder sonstiger Teil des Hütthaler-Verfahren war. In der österreichischen Rechtsordnung gebe es keine Drittwirkung eines Urteils zu Lasten einer mutmaßlichen Zeugin. Der SPÖ-Abg. und Rechtsanwalt Peter Wittmann übte insbesondere an diesem Teil der Urteilsbegründung heftige Kritik und sprach auch von Verstößen gegen Paragraph 6 der Menschenrechtskonvention, da es sich offenbar um kein faires Verfahren gehandelt habe. Wittmann empfahl der NADA selbst Einspruch gegen dieses Urteil zu erheben, da es sonst auch zu empfindlichen Schadenersatzklagen kommen könne. Auch der Sportsprecher der ÖVP Abg. Schmuckenschlager kritisierte den Spruch der NADA und wunderte sich, dass einzig eine ungeprüfte Beschuldigtenaussage der Frau Hüttthaler zu einer Verurteilung Pumpers geführt habe. Ebenfalls Kritik kam von Abgeordneten der FPÖ und der Grünen. Weiters wurde seitens Westenthaler auf den völlig falsch angesetzten Beginn (2012) der Sperre verwiesen, sei doch die vermeintliche Tat bereits 2008 gewesen. Die Tatsache, dass die Sperre sich nicht nur auf Sportwettbewerbe, sondern auf sämtliche Tätigkeiten Pumpers im Sportbereich bezieht, kommt einem umfassenden Berufsverbot gleich, dass existenzvernichtend wirkt.
Westenthaler forderte NADA-Vorsitzenden Cepic schließlich auf, die Vorgangsweise seiner Behörde im Instan-zenzug grundlegend zu überdenken. "Sollte so ein Skandalurteil bis an den internationalen Sportgerichtshof kommen, dann steht die nächste Blamage der heimischen NADA bevor. Verfolgen Sie des Dopings zweifelsfrei überführte Dopingsünder, aber vernichten Sie nicht Sportlerexistenzen mit fadenscheinigen und rechtlich bla-mablen Urteilen", forderte Westenthaler, der sich abschließend für die gute Zusammenarbeit der Fraktionen im Sportausschuss - anlässlich der letzten Sitzung unter seiner Vorsitzführung - bedankte. "Behalten Sie weiter als Kontrollorgan und Korrektiv die NADA im Auge, es ist im Interesse der Sportler offenbar notwendiger, denn je."
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