- 26.06.2013, 15:00:04
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Compliance im journalistischen Alltag - Expertendiskussion im Funkhaus Wien
OTSconnect stellt die Frage: "Wie verhält man sich compliant?" - Von gesetzlichen Vorgaben, Verhaltenskodizes und Standards in Medienhäusern

Utl.: OTSconnect stellt die Frage: "Wie verhält man sich compliant?"
- Von gesetzlichen Vorgaben, Verhaltenskodizes und Standards
in Medienhäusern =
Wien (OTS) - Es ist ein heißes Thema, das die
Branchenveranstaltungsreihe APA-OTSconnect am Mittwochvormittag im
Funkhaus Wien zur Diskussion stellte: Compliance ist derzeit in aller
Munde, die Materie ist heikel, die Verunsicherung groß. Das zu
Jahresbeginn in Kraft getretene Antikorruptionsstrafgesetz schreibt
strenge Regelungen für öffentliche Unternehmen vor und treibt seine
Blüten mitunter weit darüber hinaus.
Die Frage, ob man sich mit der obligatorischen "Essenseinladung"
bereits strafbar macht, beschäftigte Auditorium und Podium. Der ORF,
den das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 in den
Amtsträger-Begriff miteinfasste, formulierte diesbezügliche
Verhaltenskodizes und Dienstanweisungen für seine Mitarbeiter. Die
Juristin und Compliance-Verantwortliche des ORF, Pia Scheck-Kollmann,
will die strengen Regelungen als Schutz der Mitarbeiter und des
Unternehmens verstanden wissen. "Das Gesetz gibt uns wenig Spielraum,
wir lassen hier eher Vorsicht walten, um jede Möglichkeit einer
potenziell 'kriminellen Handlung' zu vermeiden." Noch sei nicht klar,
wie streng das in der Praxis, d.h. in der Judikatur, gehandhabt
werde.
Für Andreas Koller, stv. Chefredakteur der Salzburger Nachrichten
sowie Senatssprecher des Österreichische Presserates, ist Compliance
nur als Begriff neu. Seit jeher gäbe es die Frage, was erlaubt wäre
und was nicht. "Ich frage mich, ob wir hier das falsche Schwein
schlachten. Die Unabhängigkeit der Redaktionen ist nicht dadurch
gefährdet, dass ich mit jemandem Abendessen gehe, sondern vielmehr
durch undurchsichtige Eigentumsverhältnisse, die die
Berichterstattung beeinflussen, wie kürzlich im Falle eines Magazins
und einer Bank. Wir sollten eher an diesen Dingen drehen."
APA-Chefredakteur Michael Lang bestärkt: "Es gibt natürlich längst
bestehende Gesetze, und es gibt längst einen Ehrenkodex der
österreichischen Presse. Wenn Medienhäuser darauf schauen, dass ihre
Mitarbeiter diese auch kennen und danach agieren, ist schon ein
großer Schritt getan." Die Debatte am Kaffee aufzuhängen, greift auch
für den Chefredakteur viel zu kurz.
Für den Medienrechtsexperten Michael Pilz ist Compliance mehr als
reines Recht. "Es umfasst die selbstgewählte Verpflichtung,
Richtlinien und ethische Standards einzuhalten." Die Verunsicherung
rühre laut dem Rechtsexperten daher, "dass man nicht so ganz genau
weiß, was mit dem neuen Antikorruptionsstrafrecht gemeint ist. Für
Medien und Unternehmen, die nicht unter den Amtsträger-Begriff
fallen, hat sich hier nicht so viel geändert. Im
privatwirtschaftlichen Bereich bleibt es weiterhin ziemlich harmlos,
sich einladen zu lassen. Schwieriger wird es bei Mitarbeitern des
ORF oder der Wiener Zeitung."
Bei der Stärkung der journalistischen Eigenverantwortung versus
Formalisierung setzt Koller an: "Das Ziel von Compliance ist
natürlich, die Einflussnahme in die Berichterstattung zu vermeiden.
Das Gewissen eines Journalisten sollte dorthin gehen, wo Licht und
Wahrheit sind, d.h., sich nicht bestechen zu lassen. Der Druck auf
Journalisten wird ohnehin anders ausgeübt, 'wenn du nichts schreibst,
bekommst du kein Interview'." Auch Lang sieht die Korrektive für
"seine" Journalisten woanders. "Im Falle der APA sind es
beispielsweise auch die Eigentümer, jede Einseitigkeit wäre gegen
unseren Grundauftrag." Das wirkliche Problem, nämlich jenes der
erkauften positiven Berichterstattung durch Inserate, sieht Koller in
der öffentlichen Diskussion unterrepräsentiert.
Es gehe weniger darum, Journalisten mit Abendessen, sondern um
Versuche, Verleger z.B. mit Inseraten zu bestechen. Und das werde von
Medium zu Medium unterschiedlich gehandhabt, weiß Koller aus seiner
Tätigkeit für den Presserat zu berichten. Das führe zu einer
"Verlotterung der Sitten" und bringe andere Medien unter Druck.
Sofern ein fachlich und sachlich gerechtfertigtes Interesse
besteht, wäre laut Lang die Teilnahme an einer Reise zu einer
Produktionsstätte oder zu einem Katastropheneinsatz im Ausland für
Agentur-Journalisten erlaubt. "Anders käme man da vermutlich auch gar
nicht hin. Ein daran angehängter Urlaub ist aber natürlich verboten",
so Lang.
Bei der Aussprache von Einladungen empfiehlt Pilz in rechtlicher
Hinsicht die Unterscheidung, ob diese einem "Amtsträger" gilt oder
einem Mitarbeiter aus privatwirtschaftlichen Organisationen. Aus
ethischer Sicht begrüße er eine Ausweitung der Debatte und rät auch
kleinen Unternehmen, eindeutige Regeln zu setzen. Der Jurist ergänzt
mit einem Appell an die Kommunikation, auf die Kennzeichnung von
"entgeltlichen Einschaltungen" zu achten.
Von gesetzlichen Umgehungsstrategien, z.B.
Socialising-Veranstaltungen durch die Abspielung von Power-Points ein
fachliches Mascherl zu geben, raten die Rechtsexperten
Scheck-Kollmann und Pilz einstimmig ab. "Diese Taktiken sind
offensichtlich, man sollte die Mitarbeiter der Staatanwaltschaft
nicht unterschätzen."
Fest steht, dass bis dato noch kein derartiger Anklagefall bekannt
ist. Gespannt warte man auf die erste Judikatur zu diesem Thema.
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