• 26.06.2013, 09:40:31
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Mehr Übersicht beim Halten und Parken: Parkplatzmarkierungen sorgen für eindeutige Regelung

Wien (OTS) - In einigen besonders schmalen Straßen im Westen Wiens
ist das regelkonforme Parken oft schwierig. Vielen Lenkerinnen und
Lenkern ist gar nicht bewusst, dass sie ihr Fahrzeug rechtswidrig
abstellen und damit riskieren, gestraft zu werden. Weiße
Parkplatzmarkierungen und gelbe Bodenmarkierungen für Halte- und
Parkverbote schaffen jetzt Abhilfe, sie gehen auf eine Regelung der
Straßenverkehrsordnung zurück, die seit etwa 2 Jahren gilt. Die
ersten "gelben Linien" werden - je nach Witterung - am 26. Juni 2013
in der Heuberggasse in Hernals aufgetragen.

Künftig sollen in besonders schmalen Straßen legale Parkplätze durch
übliche weiße Parkplatzmarkierungen, die Halte- und Parkverbote durch
gelbe Bodenmarkierungen gekennzeichnet sein. Durchgehende gelbe
Linien zeigen ein Halte- und Parkverbot an, unterbrochene gelbe
Linien bedeuten "Parken verboten". In Wien werden die gelben Linien
grundsätzlich an der Gehsteigkante angebracht. Nur wenn es an der
betreffenden Stelle keinen Gehsteig gibt, wird am Fahrbahnrand
markiert. Zusätzlich können die legalen Parkplätze durch weiße
Bodenmarkierungen gekennzeichnet werden.

In Wien werden die neuen Bodenmarkierungen erstmals in ausgewählten
Straßenzügen des 17. Bezirks angebracht. In der Folge soll mit dieser
Art der Kundmachung das legale Halten und Parken in weiteren schmalen
Straßen in den westlichen Bezirken Wiens übersichtlicher gemacht
werden.

Die Vorteile der gelben Linien

Durch die gelben Linien ist eindeutig ersichtlich, an welchen Stellen
das Halten und Parken verboten ist und wo die LenkerInnen ihre
Fahrzeuge rechtskonform abstellen können. Gleichzeitig wird der
"Schilderwald" in der Bundeshauptstadt reduziert. Die Kundmachung
durch gelbe Linien ist in der Anbringung und Erhaltung
kostengünstiger als die traditionelle Beschilderung mit Halte- und
Parkverbotszeichen.

Die gelben Linien im Winter

Um rechtsgültig zu sein, müssen die gelben Linien eindeutig und gut
erkennbar sein. In der Praxis bedeutet das: Sind die gelben Linien
durch Schnee oder Schneematsch verdeckt, sind sie ungültig. Anders
als bei den Kurzparkzonen kommt es bei starkem Schneefall nicht zur
Aufhebung der gelben Linien. Die Gültigkeit ist immer an die visuelle
Erkennbarkeit gebunden. Sind die gelben Linien durch angehäuften
Schmutz, Ablagerungen etc. verdeckt, dann gelten sie nicht. Bei
Unklarheiten ist es sinnvoll, z. B. ein Foto mit dem Mobiltelefon zu
machen, das im Falle einer Anzeige oder eines Verfahrens als Beweis
vorgelegt werden kann. Auch Zeugenaussagen werden berücksichtigt.

Die rechtliche Grundlage für die Einführung der gelben Linien wurde
in der 23. Novelle zur Straßenverkehrsordnung im Jahr 2011
geschaffen. Seither wird diese Methode der Kundmachung von Halte- und
Parkverboten bereits in einigen Städten Österreichs - wie etwa Linz,
Klagenfurt oder Tulln - angewendet.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet auf
http://www.wien.gv.at/ oder telefonisch bei der Infoline Straße und
Verkehr unter +43 1 955 59 täglich von 7 bis 18 Uhr.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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