• 18.06.2013, 12:21:31
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Meinl Bank: Wissenschaftliches Gutachten bestätigt Marktüblichkeit der MEL - Gebühren

Wien (OTS) -

- Umfassendes Gutachten renommierter Universitätsprofessoren der
Wirtschaftsuniversität Wien bestätigt Position der Meinl Bank in
zentraler Frage staatsanwaltlicher Anschuldigungen

- "Analysen bestätigen, dass jede einzelne Gebühr als marktüblich
und damit als angemessen zu beurteilen ist"

- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Zentraler Punkt der
staatsanwaltlichen Vorwürfe damit vom Tisch"

- "Fünf Jahre andauerndes ergebnisloses Ermittlungsverfahren sollte
endlich eingestellt werden"

Seit rund fünf Jahren führt die Staatsanwaltschaft Wien (StA-Wien)
Ermittlungen gegen Organe der Meinl Bank im Zusammenhang mit MEL
(heute Atrium; Anm.). Abgesehen von 13 letztinstanzlich
festgestellten Rechtsbrüchen der StA-Wien zulasten der Bank zeitigten
diese Ermittlungen kein Ergebnis. Inzwischen beschäftigt die StA
-Wien bereits den vierten Sachverständigen (Mag. FH Martin Geyer;
Anm) und verursachte insgesamt Kosten von mehreren Mio EUR. Im
Zentrum der staatsanwaltlichen Vorwürfe stehen die Gebühren, die die
Meinl Bank als Dienstleisterin der MEL verrechnete. Die - von der
Bank stets und vehement zurückgewiesene - Unterstellung: Die Gebühren
wären stark überhöht gewesen.

Umfassende Studie zur Gebührenfrage belegt Position der Meinl
Bank

Die Meinl Bank legte nun zu diesem zentralen Punkt des MEL-
Diskurses ein umfassendes Gutachten zweier renommierter Professoren
der Wirtschaftsuniversität Wien vor. Die Studie vergleicht die
Gebühren der MEL mit einer umfassenden Vergleichsgruppe von an der
Wiener Börse im Zeitraum von 2002 bis 2008 durchgeführten IPOs und
SEOs. Das Ergebnis der von den Universitätsprofessoren Stefan Bogner
und Stefan Pichler erstellten Analyse ist eindeutig: "Jede einzelne
Gebühr ist marktüblich und damit als angemessen zu beurteilen".

Nach fünf Jahren ergebnisloser Ermittlungen sollte Verfahren
eingestellt werden

Dazu Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Mit diesen
wissenschaftlich fundierten Ergebnissen ist ein zentraler Punkt
staatsanwaltlicher Vorwürfe vom Tisch. Wir haben nun einen objektiven
Beleg zweier renommierter Wissenschaftler, der zeigt, dass die
Gebühren, die die Meinl Bank als Dienstleisterin der MEL verrechnete,
marktkonform und angemessen waren. Dieses Dokument ist das erste
wissenschaftlich fundierte Gutachten in diesem Verfahren. Nun liegt
es an der Staatsanwaltschaft Wien endlich die Konsequenzen zu ziehen
und von ihren bedauerlicherweise tendenziösen Einstellungen gegen die
Bank abzurücken. Das so genannte MEL - Verfahren ist nach nunmehr
fünf Jahren ergebnisloser Ermittlungen einzustellen. Die vor den
Augen der Öffentlichkeit ungeschminkt vorgenommene Umdrehung des
Prinzips der Unschuldsvermutung im MEL - Diskurs sollte nun endlich
zu einem Ende kommen, die Bank als ökonomisch gesundes Institut
endlich von weiteren Vorverurteilungen verschont bleiben."

Executive Summary des Gutachtens

Die Meinl Bank veröffentlicht im Folgenden das executive summary
des Gutachtens der beiden Wissenschaftler der Wirtschaftsuniversität
Wien:

"Marktüblichkeit der der Meinl European Land (MEL) aus dem
Placement and Market-Maker Agreement, dem Lizenzvertrag sowie dem
Management-Vertrag erwachsenen Kosten

Executive Summary

Das Gutachten von Bogner und Pichler hat folgende Fragestellungen
untersucht:

- Waren die von MEL im Rahmen der Kapitalmaßnahmen zu tragenden
Gesamtkosten einschließlich der Placement, Guarantee und Listing Fee
gemäß Placement and Market-Maker Agreement marktüblich und daher
angemessen?

- War die im Lizenzvertrag zwischen MEL und Meinl Bank AG
vereinbarte Gebühr angemessen?

- War die zwischen MEL und MERE in dem Management-Vertrag
vereinbarte Gebühr angemessen?

- Wie haben sich die Rückkäufe von MEL Zertifikaten im Jahr 2007 auf
das Volumen der Gebühren ausgewirkt, die MEL an Meinl Bank AG bzw.
MERE gemäß den Verträgen (PMMA, Lizenzvertrag und Managementvertrag)
zu zahlen hatte?

Unsere Analysen bestätigen, dass jede einzelne Gebühr für sich
allein als marktüblich und damit als angemessen zu beurteilen ist.

Die zwischen einer Investmentbank und Emittenten vereinbarten
Platzierungsgebühren für IPOs und Kapitalerhöhungen repräsentieren
nur einen Teil der insgesamt zu erwartenden Kosten einer
Kapitalmaßnahme. In Wissenschaft und Praxis ist es unbestritten, dass
die Entscheidung für oder gegen die Durchführung einer
Kapitalmaßnahme und die Wahl einer Investmentbank ausschließlich auf
Basis der für eine Kapitalmaßnahme zu erwartenden Gesamtkosten zu
treffen sind.

In detaillierten Analysen konnten wir feststellen, dass die
Gesamtkosten der betrachteten Kapitalmaßnahmen der MEL durchwegs
zwischen 6% und 8% der Emissionserlöse (gross proceeds) betragen
haben. Die vergleichenden Untersuchungen haben überdies gezeigt, dass
die Gesamtkosten vom Volumen abhängen. Unser umfassendes multiples
Regressionsmodell bestätigt, dass die Gesamtkosten bei MEL
Kapitalmaßnahmen mindestens 1,9%-Punkte und damit deutlich unter den
von uns festgestellten oberen Grenzen marktüblicher Emissionskosten
bei Berücksichtigung verschiedener Emissionsvolumina liegen. Die von
der MEL zu tragenden Emissionskosten sind daher ohne Einschränkung
als angemessen zu beurteilen.

Die Verwendung des Markennamens Meinl kann zu höheren Erträgen aus
der Vermietung von Immobilien, besserem Zugang zu Projekten und zu
niedrigeren Kapitalkosten führen. Zum Abschlusszeitpunkt des
Vertrages über die Lizenzgebühren war aus Sicht der MEL allein durch
die Nutzung der Marke "Meinl" eine Reduktion der Fremd- und
Eigenkapitalkosten um ca. 0,5% p.a. zu erwarten. Die Lizenzgebühr von
0,3% p.a. von der vertraglich vereinbarten Bezugsgröße (entspricht
näherungsweise dem Buchwert von Eigen- und Fremdkapital) sind daher
angemessen.

Am Markt beobachtbare feste und erfolgsabhängige Gebühren von
extern gemanagten Immobiliengesellschaften unterscheiden sich sowohl
in der Berechnungsbasis als auch im Verrechnungsprozentsatz.
Regelmäßig werden zusätzliche Gebühren, wie beispielsweise
Immobilienakquisitionsgebühren, gesondert verrechnet. Die von der MEL
zu zahlenden Managementgebühren i.H.v. 0,5% der mit dem VPI
valorisierten Anschaffungskosten wurden im niedrigen Bereich der am
Markt beobachtbaren Gebühren vereinbart. Das Fehlen einer Performance
Fee sowie von Akquisitionsgebühren untermauern diese Feststellung.
Die Managementgebühren wurden daher ohne Zweifel in angemessener Höhe
vereinbart.

Der Rückkauf von Zertifikaten kann selbstverständlich nur laufende
Gebühren beeinflussen. Im Rahmen von Kapitalmaßnahmen gezahlte
Einmalgebühren werden durch nachfolgende Kapitalmaßnahmen
grundsätzlich nicht verändert oder rückabgewickelt. Zu den laufenden
Gebühren zählen hier die Lizenzgebühren, die Managementgebühren sowie
die Bestandsgebühren.

Der Rückkauf der Zertifikate reduziert die Berechnungsbasis sowohl
der Lizenzgebühr (Buchwert des ausstehenden Eigen- und Fremdkapitals)
als auch der Bestandsgebühren (Marktwert der im Umlauf befindlichen
Zertifikate) und damit unmittelbar auch die betreffenden Gebühren.
Die Managementgebühren bleiben vom Zertifikate-Rückkauf unberührt."

Hintergrundinformationen:

Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie privater und
institutioneller Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl
Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene
Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf
einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts
sind mit 17% mehr als doppelt so hoch wie die gesetzlich
vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die
Zukunft gut positioniert.

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