- 12.06.2013, 12:43:16
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Grünewald: Schnelles Durchpeitschen des Psychologengesetzes verhindern
Psychologengesetz nur gemeinsam mit Psychotherapiegesetz novellieren
Utl.: Psychologengesetz nur gemeinsam mit Psychotherapiegesetz
novellieren =
Wien (OTS) - Obwohl aufgrund des knappen Zeitfensters eine seriöse
Erstellung der Regierungsvorlage mittels Einarbeitung der
Stellungnahmen nicht möglich ist, soll das Psychologengesetz noch in
dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Auch im Vorfeld gab es
keine Einbeziehung eng verwandter Berufsgruppen.
"Weder PsychotherapeutInnen noch FachärztInnen für Psychiatrie und
Psychotherapeutischer Medizin waren in die Arbeiten zum
Novellierungsentwurf des Psychologengesetzes eingebunden. Das ist
wegen der engen Verknüpfung und Überschneidung der Berufe grob
fahrlässig", kritisiert Kurt Grünewald, Gesundheitssprecher der
Grünen.
Im vorliegenden Entwurf ist ein Tätigkeitsvorbehalt für die
Diagnostik von psychischen Erkrankungen für PsychologInnen enthalten,
dies steht nicht im Einklang mit den Tätigkeitsbereichen der anderen
"Psy-Berufe", und wird von diesen abgelehnt.
Ebenso unausgegoren ist die Aufnahme einer "klinisch-psychologischen
Behandlung" in das Psychologengesetz, ohne diese klar zu definieren.
Es fehlt eine klare Unterscheidung zu Psychotherapie und Behandlung
durch Ärzte für Psychiatrie und psychotherapeutischer Medizin.
Im Entwurf wird der Tätigkeitsbereich der PsychologInnen um
"klinisch-psychologische Behandlung" ausgeweitet, es erklären jedoch
weder Gesetzestext noch Erläuterungen, was die so genannte
"psychologische Behandlung" eigentlich ist, und worin sie sich von
einer Psychotherapie und der Behandlung von FachärztInnen für
Psychiatrie und psychotherapeutischer Medizin unterscheidet.
Dies führt einerseits zu einer Verunsicherung von PatientInnen und
Behandlungen ohne ausreichende Qualitätssicherung.
"Derzeit besteht der Verdacht, dass das Psychologengesetz ohne
Einarbeitung der Stellungnahmen durchgepeitscht werden soll", sagt
Grünewald. Er fordert daher: "Alle Beteiligten müssen zu einer
seriösen Bearbeitung der Materie zurückzukehren und die Novellierung
nur gemeinsam mit dem Psychotherapiegesetz in der nächsten
Legislaturperiode durchzuführen."
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