• 11.06.2013, 11:54:52
  • /
  • OTS0144 OTW0144

Schulverwaltungsreform passiert Ministerrat

Ministerinnen Mikl-Leitner und Schmied sowie LH Pühringer und LH Niessl begrüßen Ministerratsbeschluss zur Reform der Schulverwaltung.

Utl.: Ministerinnen Mikl-Leitner und Schmied sowie LH Pühringer und
LH Niessl begrüßen Ministerratsbeschluss zur Reform der
Schulverwaltung. =

Wien (OTS) - Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner und
Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied haben gemäß Regierungsprogramm
gemeinsam mit den Landeshauptleuten Dr. Josef Pühringer und Hans
Niessl eine Reihe von Projekten der Schulverwaltungsreform
erarbeitet, deren wesentliche Ziele Verwaltungsvereinfachungen,
Effizienzsteigerungen und die Einsparung einer Behördenebene sind.

Nach einem einstimmigen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz am
24. Oktober 2012, die einen Bericht dieser Verhandlungsgruppe
zustimmend zur Kenntnis genommen hat, beschloss heute, Dienstag, der
Ministerrat, dass das Gesetzespaket, das sechs Punkte umfasst, dem
Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Damit ist gemäß
Regierungsprogramm noch eine Beschlussfassung in dieser
Legislaturperiode möglich.

Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner erklärt: "Effizienter,
einfacher und transparenter. Das sind drei Attribute für die
Schulverwaltungsreform, die heute im Ministerrat beschlossen wurde.
Mit dieser Verwaltungsreform schaffen wir einen weiteren Schritt für
schlankere Strukturen in der Schulverwaltung."

Auch Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied begrüßt die Einigung:
"Mehrere Schulstandorte können nun unter einer gemeinsamen Leitung
stehen. Das kommt Campus-Modellen und ländlichen Schulen zu Gute.
Verwaltungsabläufe werden beschleunigt, eine Behördenebene fällt
komplett weg. Das Qualitätsmanagement der Bezirksschulinspektoren
wird weiter verbessert, ebenso die Position der Schulleitungen. Ich
freue mich über das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern für
erstklassige Schulen in Österreich."

LH Dr. Josef Pühringer stellt fest: "Für Oberösterreich, das eine
sehr sparsame Schulverwaltung hat, sind vor allem der Wegfall einer
Behördenebene und die damit verbundene Verwaltungs-Reform sowie die
Regelung der Mitsprache der Schulleiter bei der Lehrerauswahl
wesentliche Erfolgspunkte."

Landeshauptmann Hans Niessl erklärt: "Durch diese sinnvolle
Schulverwaltungsreform fließt weniger Geld in die Verwaltung und mehr
Geld direkt in das Klassenzimmer zu den Schülern. Damit kann die
Bildungsqualität weiter angehoben werden. Diesen Weg ist das
Burgenland schon in den letzten Jahren erfolgreich gegangen. Das
zeigt auch die höchste Maturantenquote aller Bundesländer und dass
das Burgenland heuer das erste Bundesland mit flächendeckendem Ausbau
der Neuen Mittelschule ist."

Die gesetzlichen Regelungen sehen höhere Qualitätsstandards durch
regionales Qualitäts- und Schulmanagement, Bürokratieabbau durch den
Wegfall von 98 Bundesbehörden (Bezirksschulratsbehörden und
Bezirksschulratskollegien) und mehr Transparenz bei der
SchulleiterInnenbestellung vor.

Die Eckpunkte der Schulverwaltungsreform 2013:

1. Eine Behördenebene wird eingespart:

a. Es wird dem Parlament eine Änderung der Bundesverfassung im
Bereich der Bezirksschulräte vorgeschlagen. Bundesweit sollen 98
Bezirksschulratsbehörden inklusive der politisch besetzten
Bezirksschulratskollegien wegfallen - stattdessen soll ein regionales
Schul- und Qualitätsmanagement kommen.

b. Bundesrechtlich geregelte Zuständigkeiten des Bezirksschulrates
gehen in der Folge auf den Landesschulrat über,
BezirksschulinspektorInnen werden zu Organen des Landesschulrats, der
die Aufgaben verteilt.

c. Auf Bezirksebene fällt damit die Behördeninstanz weg. Im Sinne der
Bürgernähe können vor Ort in den jeweiligen Bildungsregionen
bedarfsorientiert die Aufgaben eines regionalen Schul- und
Qualitätsmanagements durch flexibel gestaltbare Außenstellen des
Landesschulrats erledigt werden.

d. Durch diese Reform ist eine Einsparung von 20 Prozent der derzeit
130 Planstellen im Bereich der BezirksschulinspektorInnen vorgesehen.

2. Schulstandorte und Schulleitungen werden gestärkt:

a. Im Pflichtschulbereich ist in Zukunft die schulübergreifende und
schultypenübergreifende Leitung mehrerer Schulen möglich.

b. Die Bundesländer haben im Pflichtschulbereich die Möglichkeit,
über ihre Landeslehrerdiensthoheitsgesetze die
Mitwirkungsmöglichkeiten der SchulleiterInnen zu stärken.

3. Vereinfachung der Landeslehrerverwaltung in den Ländern: Es wird
dem Parlament eine Änderung der Bundesverfassung im Bereich der
Pflichtschullehrerverwaltung vorgeschlagen. Die klarstellende
Neuregelung sieht vor, dass in Landesgesetzen vorgesehen werden kann,
dass die Aufgaben des Landes bei der Vollziehung des Dienstrechts der
LehrerInnen für öffentliche Pflichtschulen von der Schulbehörde des
Bundes im jeweiligen Bundesland (Landesschulrat) wahrgenommen werden
können, wobei der Landesschulrat dabei den Weisungen der
Landesregierung unterliegt.

4. Weiterentwicklung des LandeslehrerInnen-Controllings:

a. Eine Novellierung der bestehenden Controlling-Verordnung soll die
Effizienz des LandeslehrerInnen-Controllings heben, ohne dass dabei
die bestehende Regelung des Finanzausgleichsgesetzes zum Kostenersatz
für die Refundierung der zugesagten Planstellen angetastet wird.

b. Die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien haben ein
Recht auf Abfragemöglichkeit aus der Bildungsdokumentation.

5. Mehr Transparenz bei der SchulleiterInnenbestellung:

a. Die Bestellung von DirektorInnen, Fachvorständen,
Abteilungsvorständen, Schulaufsichtsorganen und Landesschulrats- bzw.
StadtschulratsdirektorInnen wird transparenter.

b. Es müssen künftig gereihte Dreiervorschläge von den
Landesschulräten/Stadtschulrat für Wien an das BMUKK übermittelt
werden.

c. Für die Entscheidungen des BMUKK soll eine 3-monatige Frist ab
Vorliegen der Entscheidungsgrundlage festgelegt werden. Die Regelung
gilt auch bei den Landesschulräten und beim Stadtschulrat für Wien.

6. Vereinfachung beim Schülerbeihilfengesetz:

a. Die Modernisierung und Verwaltungsvereinfachung beim
Schülerbeihilfengesetz hat das Ziel, die Kundenfreundlichkeit zu
erhöhen und den Zugang zu Schülerbeihilfen zu erleichtern.

b.Die Altersgrenzen für den Bezug von Schüler- und Heimbeihilfen
werden um fünf Jahre auf 35 Jahre bzw. bei Anrechnung von
Erwerbstätigkeit und/oder Kindererziehung auf höchstens 40 Jahre
angehoben.

c. Das Verfahren wird elektronisch automatisiert und dadurch
beschleunigt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MUK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel