• 11.06.2013, 11:17:05
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Gesetzesentwurf für verbesserten Kinderschutz passiert Ministerrat

Mikl-Leitner: "SPG-Änderung wichtige gesetzliche Grundlage zum Schutz unserer Kinder"

Utl.: Mikl-Leitner: "SPG-Änderung wichtige gesetzliche Grundlage zum
Schutz unserer Kinder" =

Wien (OTS) - In Reaktion auf die schreckliche Bluttat in einer St.
Pöltner Volksschule am 25. Mai 2012, bei der ein Vater seinen Sohn
erschoss und sich im Anschluss selbst richtete, rief Innenministerin
Mag.a Johanna Mikl-Leitner die "Taskforce Kinderschutz" ins Leben. In
Zusammenarbeit mit Justizministerin Dr. Beatrix Karl, weiteren
Ministerien sowie mit Opferschutzeinrichtungen, der Kinder- und
Jugendschutzanwaltschaft und den Gewaltschutzzentren und zahlreichen
weiteren Expertinnen und Experten wurde ein Maßnahmen-Paket
erarbeitet, das Kindern besonderen Schutz einräumt. Der
Gesetzesentwurf zur Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG)
passierte am 11. Juni 2013 den Ministerrat.

"Wir haben mit den Expertinnen und Experten intensive Gespräche
geführt und haben insbesondere die Anregungen des Datenschutzrates
berücksichtigt, sowie das Betretungsverbot auch auf Horte
ausgedehnt", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner.

Das Maßnahmenpaket im Detail:

1. Der besondere Kinderschutz wird im Sicherheitspolizeigesetz
deutlich hervorgehoben. Durch diese Maßnahme wird den Kinderrechten
ein stärkeres Gewicht gegeben.

2. Das polizeiliche Betretungsverbot, das bis dato auf Wohnungen
beschränkt war, wird bei unmittelbar von Gewalt betroffenen Kindern
und Jugendlichen automatisch auf Schulen, Kindergärten und Horte und
einen Umkreis von 50 Metern ausgeweitet.

3. Bei konkreten Gefährdungen von Kindern werden die
Sachverhaltsdarstellung und die erforderlichen Daten umgehend durch
die Polizei an die Jugendwohlfahrt übermittelt. Diese kann dann rasch
handeln und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Kinder setzen.

4. Künftig steht den Polizistinnen und Polizisten eine
standardisierte Checkliste zur konkreten Bewertung von
Gefährdungssituationen zur Verfügung. Dadurch können Risiken besser
eingeschätzt und die richtigen Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

5. Damit die Exekutive bei einem Verstoß gegen eine Einstweilige
Verfügung eines Gerichtes wirksam vorgehen kann wird in Zukunft die
Missachtung dieser Verfügung unter Strafe gestellt - gleich wie bei
einer Missachtung des Betretungsverbotes. Konkret bedeutet das, dass
die Polizei auch die Möglichkeit einer Festnahme eines Gefährders
durchsetzen kann.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen setzt das Innenministerium
auf verstärkte Bewusstseinsbildung bei den Polizistinnen und
Polizisten. Es wird ein noch stärkerer Schwerpunkt auf Schulungen der
Polizei im Bereich des Kinderschutzes gesetzt. Der gegenseitige
Erfahrungsaustausch zwischen der Jugendwohlfahrt, den
Gewaltschutzzentren und den Sicherheitsbehörden ist somit ein
weiterer, wesentlicher Eckpfeiler für den Schutz der Kinder.
"Die Sicherheit von Kindern ist mir ein großes Herzensanliegen und
ich bin überzeugt, dass die Maßnahmen greifen und wir damit Kindern
den bestmöglichen Schutz zukommen lassen können", sagte Mikl-Leitner.

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