- 06.06.2013, 14:26:24
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AKNÖ: Und jetzt rasch Entgeltfortzahlung für Freiwillige im Katastropheneinsatz!
AKNÖ-Vizepräsident Fiala: "Freiwilligenarbeit durch die Rechtsordnung entsprechend ihrer großen Bedeutung anerkennen"
Utl.: AKNÖ-Vizepräsident Fiala: "Freiwilligenarbeit durch die
Rechtsordnung entsprechend ihrer großen Bedeutung anerkennen" =
Wien (OTS/AKNÖ) - Die Arbeiterkammer Niederösterreich setzt sich
erneut für die Schaffung eines Freiwilligengesetzes zur besseren
arbeitsrechtlichen Absicherung von freiwilligen Helfern bei
Naturkatastrophen wie Hochwässer ein. Bislang gibt es keine klare
Regelung über die Dienstabwesenheit von freiwilligen Helfern. "Kein
Freiwilliger soll in Zukunft für einen Katastropheneinsatz wie beim
aktuellen Hochwasser einen Urlaubstag opfern oder die Zeit wieder
einarbeiten müssen", so AKNÖ-Vizepräsident Fiala.
Unbestritten ist arbeitsrechtlich derzeit nur, dass freiwillige
Helfer nicht entlassen werden dürfen. Die Zulässigkeit einer
Kündigung und vor allem das Bestehen einer Entgeltfortzahlung während
des Katastropheneinsatzes sind aber teilweise offen: Angestellte
können kurzfristig einen Entgeltanspruch geltend machen,
Arbeiter/innen hängen teilweise in der Luft.
Die AKNÖ will daher in einem Freiwilligengesetz die generelle
Entgeltfortzahlung von zumindest 14 Tagen für alle freiwilligen
Helfer im Kriseneinsatz sicherstellen. Denkbar ist etwa die
Finanzierung über einen Ersatzfonds, der den Dienstgebern über Antrag
den Aufwand für Lohnfortzahlungen an MitarbeiterInnen im
Katastropheneinsatz abdeckt. Darüber hinaus sollte auch eine Art
Kündigungsschutz (verpönte Motivkündigung) und die Möglichkeit zur
bezahlten Freizeit für Weiterbildungsveranstaltungen für freiwillige
Helfer geschaffen werden.
Selbst einige Spezialregelungen sind laut AKNÖ verbesserungswürdig.
In NÖ besteht beispielweise für freiwillige Feuerwehrleute ein
Anspruch auf Verdienstentgang, der bei den Gemeinden geltend gemacht
werden kann. Wer sich Urlaub nimmt, fällt damit nicht in diese
Regelung.
"Eine allgemeine klare Regelung wäre ein kräftiges Zeichen für die
Anerkennung der Freiwilligenarbeit durch die Rechtsordnung
entsprechend ihrer großen Bedeutung für unser Gemeinwesen", so der
AK-Vizepräsident des vom Hochwasser betroffenen Niederösterreichs.
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