- 06.06.2013, 14:00:31
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Angriff auf die Geldbörse der österreichischen Autofahrer ist vorerst abgewehrt
Wien (OTS) - Nach monatelangen Diskussionen um die Vergabe der
periodischen Fahrzeugüberprüfung § 57a kam es Ende Mai im
Verkehrsausschuss des EU-Parlaments zur entscheidenden Abstimmung.
Das "Pickerl" bleibt mit aller Wahrscheinlichkeit weiterhin bei den
Kfz-Betrieben.
Dieses vorläufige Ergebnis bedeutet eine Niederlage für
Prüfkonzerne, die europaweit das Prüfgeschäft übernehmen wollten.
Mit dem Argument, dass Reparieren und Prüfen zukünftig verpflichtend
im Rahmen des EU-Verkehrssicherheitspaketes voneinander zu trennen
sei, traten die Prüfkonzerne mit entsprechenden Vorschlägen an die
EU-Kommission.
Nach intensivem Einsatz und objektiver Sachargumentation der
Bundesinnung der Kfz-Techniker unter Führung von Komm.-Rat Friedrich
Nagl, wurde dieser Vorschlag von allen österreichischen Vertretern in
Brüssel und in Folge auch vom Verkehrsausschuss des EU-Parlaments
abgelehnt.
Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker:
"Wir danken unseren Abgeordneten aller Fraktionen für ihren
erfolgreichen Einsatz. Diese Entscheidung bedeutet, dass "die
Vernunft gesiegt hat". Es wäre fatal gewesen, ein seit über 40
Jahren bestens funktionierendes System in Österreich dem
Gewinnstreben einzelner Prüforganisationen zu opfern."
Österreichs Autofahrer profitieren durch die Beibehaltung des
jetzigen Systems weiterhin, kostet doch die Hauptuntersuchung in
Deutschland - vergleichbar mit unserer §57a Untersuchung, exklusiv in
Händen von Prüforganisationen wie Dekra, TÜV & Co - im Durchschnitt
50% mehr als die "Pickerl" Überprüfung in Österreich.
SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried, der im März einen
Änderungsantrag zum Kommissionsvorschlag im österreichischen Sinn
eingebracht hatte, unterstreicht die mit dieser Entscheidung
weiterhin gegebene Verantwortung für die §-57a-Betriebe in
Österreich: "Wichtig ist bei dieser Entscheidung vor allem auch,
dass die Kfz-Werkstätten ein größtmögliches Maß an Objektivität an
den Tag legen". Hubert Pirker, Verkehrssprecher der ÖVP im
EU-Parlament: "Österreichs Autofahrer können weiterhin in ihre
nahegelegene Werkstatt fahren, dort ihr Auto überprüfen und
nötigenfalls auch reparieren lassen".
Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Kfz-Techniker:
"Österreichs Kfz-Betriebe sind sich der übertragenen Verantwortung
bei der § 57a Untersuchung bewusst. Nicht zuletzt gilt das
österreichische System in Ausbildung, Durchführung und
Qualitätssicherung für viele Länder Europas als Musterbeispiel für
eine funktionierende Fahrzeugüberprüfung".
Nach dem Verkehrsausschuss des EU-Parlaments muss noch das Plenum
des EU-Parlaments über die zukünftigen Vorschriften für die
wiederkehrende Begutachtung abstimmen. Dies ist für Juli geplant.
Dass es dabei zu einer anders lautenden Entscheidung kommt, ist zwar
theoretisch möglich, gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.
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