• 05.06.2013, 15:09:55
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  • OTS0212 OTW0212

Gerichtliche Verfügung gegen Lyoness Gegner

Etappensieg für Lyoness: Den Gegnern der Einkaufsgemeinschaft wurde gerichtlich verboten, Gerichtsakten im Internet zu veröffentlichen. Lyoness reicht weitere Klagen ein.

Utl.: Etappensieg für Lyoness: Den Gegnern der Einkaufsgemeinschaft
wurde gerichtlich verboten, Gerichtsakten im Internet zu
veröffentlichen. Lyoness reicht weitere Klagen ein. =

Graz/Innsbruck (OTS) - Das Landesgericht Innsbruck gab mit
einstweiliger Verfügung vom 31. Mai 2013 dem Antrag der Lyoness
Europe AG und weiterer betroffener Personen statt. Dem Verein
plattform-lyoness.at, dessen Vereinsfunktionären sowie den
Domainbetreibern wird bei gerichtlicher Anordnung untersagt, den
Ermittlungsakt der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien oder einzelne
Bestandteile zu veröffentlichen, zum Download zur Verfügung zu
stellen oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Diese vom
Landesgericht sehr schnell getroffene einstweilige Maßnahme gilt, bis
über die Klage von Lyoness endgültig entschieden ist.

Plattform-Betreiber: verurteilte Straftäter

Gegen jedes Zuwiderhandeln wird Lyoness exekutionsrechtliche
Schritte einleiten: "Die Plattform wurde von zwei (erstinstanzlich)
strafrechtlich verurteilten ehemaligen Lyoness Verantwortlichen aus
der Defensive heraus ins Leben gerufen, die unser Unternehmen zuvor
durch Veruntreuung von 1,5 Millionen Euro an Firmengeldern massiv
geschädigt haben. Sie stellt aus unserer Sicht keinen
Informationsaustausch im medienrechtlichen Sinne dar, sondern wird
ausschließlich aus polemischer und angreifender Absicht betrieben",
erklärt Lyoness Sprecher Mathias Vorbach. Von Seiten des Gerichts
wurde die Veröffentlichung aus den Ermittlungsakten daher eindeutig
untersagt.

Weitere Klagen von Lyoness

Begründet wurde die Entscheidung bzw. der Unterlassungsanspruch
mit dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Veröffentlichungsverbot
der Strafprozessordnung: Neben hoch persönlichen Daten waren auf der
Plattform auch inhaltliche Angaben veröffentlicht worden, die laut
Gericht nur ein Fachmann bewerten kann. Es besteht also kein
öffentliches Informationsinteresse. Lyoness bringt bei den
zuständigen Landgerichten für Strafsachen und für Zivilrechtssachen
weiter Klagen ein und bereitet darüber hinaus Strafanzeigen vor.

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