• 05.06.2013, 13:10:10
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"Der Prozess": "dok.film"-Premiere für preisgekrönte Doku über spektakulären österreichischen Tierschützerprozess

Am Sonntag, 9. Juni, 23.00 Uhr, ORF 2

Utl.: Am Sonntag, 9. Juni, 23.00 Uhr, ORF 2 =

Wien (OTS) - Der Filmemacher Gerald Igor Hauzenberger begleitete in
seiner bereits mehrfach, zuletzt u. a. beim Österreichischen
Filmpreis 2013 preisgekrönten Dokumentation "Der Prozess" eines der
größten und spektakulärsten Gerichtsverfahren der Republik
Österreich, das möglicherweise immer noch nicht vollständig
abgeschlossen ist, mit der Kamera. Mehr als drei Jahre lang drehte
die Filmcrew an der vom ORF im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens
unterstützen Produktion über den sogenannten "Wiener Neustädter
Tierschützerprozess", der von März 2010 bis Mai 2011 gegen 13
Tieraktivistinnen und -aktivisten geführt wurde. Diese wurden nach
dem Paragrafen 278a, dem sogenannten "Mafia-Paragrafen", wegen
Bildung einer kriminellen Organisation angeklagt.

Insgesamt zwei Jahre lang hatte die Polizei die politischen
Aktivistinnen und Aktivisten überwacht und sogar eine verdeckte
Ermittlerin eingeschleust. Am Ende wurden sie zwar in allen Punkten
freigesprochen, doch viele von ihnen stehen nun vor dem finanziellen
Ruin. Handelte es sich also um einen Musterprozess gegen zivilen
Ungehorsam? Muss jeder, der sich aktiv in einer NGO engagiert, fortan
fürchten, als Mitglied einer terroristischen Organisation angeklagt
zu werden? "Der Prozess" feiert am Sonntag, dem 9. Juni 2013, um
23.00 Uhr in ORF 2 im "dok.film" seine TV-Premiere.

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Die Entstehung der Dokumentation dauerte - von der Untersuchungshaft
über die Prozessvorbereitung und die rund 14-monatige Verhandlung bis
zum Freispruch - insgesamt länger als drei Jahre. Trotz aller Hürden,
die den Filmemachern in den Weg gelegt wurden, entstanden mehrere
hundert Stunden Material. In seinem knapp 120-minütigen
Dokumentarfilm beschreibt Gerald Igor Hauzenberger mit penibler
Präzision ein beispielloses Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, in
dem erstmals Personen der Zivilgesellschaft nach einem Paragraf
angeklagt wurden, der für die Handhabe gegen Terroristen und
Mafiamitglieder entwickelt wurde. Dieser - auch unter Juristen höchst
umstrittene - Paragraf wird gleichsam zum unheimlichen Begleiter und
schließlich selbst zum "Protagonisten" des Films.

NGOs, die durch zivilen Ungehorsam Einfluss auf Politik und
Wirtschaft nehmen wollen, werden unter die gleiche Strafandrohung
gestellt wie Menschenhändler und Atomschmuggler. Angeklagt werden
aber nur Personen, die Mitglieder von jenen NGOs sind, die von den
Behörden zu kriminellen Organisationen erklärt wurden, nicht die NGOs
selbst. Das wird in den überraschend nüchternen Schilderungen der
Tierschützerinnen und -schützer ebenso deutlich, wie in den
Statements der Anwälte.

Für die Zuseherinnen und Zuseher treibt die im Film verdeutlichte
Diskrepanz zwischen der Dimension der Anklage und der Existenz der
Angeklagten recht bizarre Blüten und verleiht dem Verfahren eine
wahrlich "kafkaeske" Note.

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