- 04.06.2013, 17:13:13
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Verfassungsausschuss: Über Demokratiepaket wird weiter verhandelt
Tierschutz wird übergeordnetes Staatsziel, Erleichterung für blinde Menschen bei Vorzugsstimmenvergabe
Utl.: Tierschutz wird übergeordnetes Staatsziel, Erleichterung für
blinde Menschen bei Vorzugsstimmenvergabe =
Wien (PK) - Die parlamentarischen Verhandlungen über die Ausweitung
der direkten Demokratie gehen in die nächste Runde. Der
Verfassungsausschuss des Nationalrats vertagte heute neuerlich die
Beratungen über das von den Koalitionsparteien vorgeschlagene
Demokratiepaket und mehrere Entschließungsanträge der Opposition. Ob
eine Einigung vor dem Ende der Legislaturperiode erzielt werden kann,
ist offen, alle Parteien signalisierten jedenfalls Bereitschaft, bis
Ende Juni zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen.
Auf Schiene sind hingegen die verfassungsrechtliche Absicherung des
Tierschutzes sowie des Schutz des Wassers sowie Erleichterungen für
blinde bzw. stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler bei der
Vergabe von Vorzugsstimmen. Außerdem wird das Einspruchsverfahren
gegen unrichtige bzw. fehlende Eintragungen in der Wählerevidenz neu
geregelt. Klarstellungen sind in Bezug auf den für Häftlinge
geltenden Wahlsprengel vorgesehen, die Führung eines elektronischen
Abstimmungsverzeichnisses wird gestattet.
Demokratiepaket: Zuerst Koalitionsgespräche, dann Verhandlungen mit
der Opposition
Was das Demokratiepaket betrifft, wies Abgeordnete Daniela Musiol (G)
darauf hin, dass der vom Rechts- und Legislativdienst der
Parlamentsdirektion auf Wunsch der Opposition erarbeitete
Gesetzestext zur Frage einer verpflichtenden Volksbefragung nach
einem erfolgreichen Volksbegehren mittlerweile vorliegt. Sie
appellierte an die Koalitionsparteien, nun so rasch wie möglich über
Details zu verhandeln, um bis zur nächsten Ausschusssitzung Ende Juni
ein Ergebnis zu erzielen. Sie freue sich jedenfalls, das Bewegung in
die Sache gekommen sei, sagte Musiol und äußerte die Hoffnung, doch
noch in dieser Legislaturperiode einen ersten Schritt in Richtung
Demokratiereform machen zu können.
Auch die Abgeordneten Harald Stefan (F) und Herbert Scheibner (B)
hoffen auf rasche Verhandlungen. Er habe zwar Zweifel, dass sich eine
Einigung bis zum Ende des Monats ausgehen wird, erkläte Scheibner,
bei etwas gutem Willen müsste dies aber möglich sein. Schließlich
seien die vorliegenden Vorschläge nicht so kompliziert.
Seitens der SPÖ äußerte sich Klubobmann Josef Cap darüber erfreut,
"dass wir uns in einem umfassenden Annäherungsprozess befinden". Der
Idealzustand wäre es, wenn vor dem Sommer ein Ergebnis erzielt werden
könnte, hielt er fest, er will vor Verhandlungen mit der Opposition
aber noch "bilaterale Gespräche" unter Einbeziehung von Experten
führen. Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl will zunächst
mit der SPÖ verhandeln, hält eine Beschlussfassung vor dem Sommer
jedoch für wünschenswert. Der der SPÖ übermittelte ÖVP-Vorschlag
unterscheidet sich vom gemeinsamen Oppositionsvorschlag Gerstl
zufolge unter anderem dadurch, dass eine höhere Anzahl von
UnterstützerInnen eines Volksbegehrens für eine Volksbefragung
vorgesehen ist und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts
anstelle des Legislativdienstes des Parlaments über die Zulässigkeit
einer Volksbefragung entscheiden soll.
Einspruchsverfahren gegen Wählerevidenz wird neu geregelt
Der Gesetzesantrag der Koalition zur Ausweitung der direkten
Demokratie (2177/A) und die Entschließungsanträge der Opposition
(1688/A[E], 1689/A[E], 1856/A[E]), die die Grundlage für die Debatte
bildeten, wurden vertagt. Allerdings nutzten SPÖ und ÖVP die
Verhandlungen dazu, um einen eigenständigen Gesetzesantrag zur
Änderung der Nationalrats-Wahlordnung, der Europawahlordnung und
diverser anderer Wahlgesetze einzubringen. Kernpunkt des schließlich
mehrheitlich angenommenen Entwurfs ist die Neuregelung des
Einspruchsverfahrens gegen unrichtige bzw. fehlende Eintragungen in
die Wählerevidenz und in die jeweiligen Wählerverzeichnisse, außerdem
sind, neben einigen weiteren Adaptierungen des Wahlrechts,
Erleichterungen für blinde bzw. stark sehbehinderte Wählerinnen und
Wähler bei der Abgabe von Vorzugsstimmen vorgesehen.
Im Konkreten sieht der Gesetzesentwurf vor, die Terminologie für
Einsprüche gegen die Wählerevidenz, die Europa-Wählerevidenz und
Wählerverzeichnisse zu ändern und einen neuen Verfahrensablauf
festzulegen. Demnach sind künftig so genannte "Berichtigungsanträge"
an die zuständige Wahlbehörde zu stellen. Wird einem derartigen
Antrag nicht stattgegeben oder fühlt sich ein Betroffener durch den
Bescheid der Wahlbehörde in seinen Rechten verletzt, ist eine
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim
Verfassungsgerichtshof möglich. Um zu gewährleisten, dass rechtzeitig
vor der Wahl eine rechtskräftige Entscheidung darüber vorliegt, ob
eine bestimmte Person wahlberechtigt ist oder nicht, ist der
Fristenlauf eng gesteckt und das Bundesverwaltungsgericht
grundsätzlich verpflichtet, innerhalb weniger Tage in der Sache
selbst zu entscheiden.
Blinden und stark sehbehinderten Personen soll die Vergabe von
Vorzugsstimmen insofern erleichtert werden, als es bei
Nationalratswahlen künftig auch zulässig ist, statt einen konkreten
Namen auch die jeweilige Reihungsnummer des Bewerbers bzw. der
Bewerberin in das Vorzugsstimmenfeld einzutragen. Zudem spricht sich
der Ausschuss in Form einer Feststellung für eine Vorab-
Veröffentlichung der KandidatInnenlisten auf der Website des
Innenministeriums in gut lesbarer und weitestmöglich barrierefreier
Form aus. In dieser Feststellung wird auch bekräftigt, dass eine
Begleitperson in der Wahlzelle nur dann zulässig ist, wenn der bzw.
die Wahlberechtigte vor der Wahlkommission ausdrücklich einen
entsprechenden Wunsch äußert.
Mit dem Gesetzespaket wird darüber hinaus nochmals klargestellt, dass
bei Häftlingen keinesfalls der Ort der Festnahme oder der Anhaltung
als Ort für die Eintragung in die Wählerevidenz in Betracht kommt,
sondern grundsätzlich der letzte Hauptwohnsitz gilt.
Weiters wird normiert, dass die nächstgereihte Person auf einer
Parteiliste vorrückt, wenn eine gewählte Person ein mit einem
Nationalratsmandat nicht vereinbares Amt nicht binnen acht Tagen nach
ihrer Wahl zurücklegt. Das gilt etwa für Mitglieder des Bundesrats,
der Höchstgerichte und der Volksanwaltschaft sowie für
Europaabgeordnete.
Auf der Wahlkarte für BriefwählerInnen kann künftig in Barcode
angebracht werden, um die Erfassung der Wahlkarten zu vereinfachen,
zudem wird vermerkt, ob eine Wahlkarte für eine im Ausland lebende
Person ausgestellt wird. Dadurch kann nachvollzogen werden, inwieweit
verspätet einlangende Wahlkarten von AuslandsösterreicherInnen
stammen. Erlaubt ist in Hinkunft schließlich auch die Verwendung
eines elektronisch geführten Abstimmungsverzeichnisses.
FPÖ und BZÖ kritisieren verspätete Gesetzesvorlage
Sowohl die FPÖ als auch das BZÖ kritisierten, dass der endgültige
Gesetzentwurf erst kurz vor der Ausschusssitzung an die
Oppositionsparteien übermittelt wurde. Das Gesetzespaket erscheine
grundsätzlich sinnvoll, sagte Abgeordneter Harald Stefan (F),
allerdings sei die Zeit zu kurz gewesen, um alle Punkte zu prüfen.
Infrage stellten Stefan und seine Fraktionskollegen Walter
Rosenkranz, Werner Herbert, Bernhard Vock und Gernot Darmann
insbesondere die Sinnhaftigkeit des elektronischen
Abstimmungsverzeichnisses. Sie fürchten, dass Wählerdaten unbefugt
elektronisch gespeichert und weiergegeben werden könnten.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) wies auf unterschiedliche
Versionen des Gesetzentwurfs und verschiedene Zitierfehler und
Redaktionsversehen hin und empfahl eine gründliche Prüfung.
Seitens der Grünen merkte Abgeordnete Daniela Musiol an, das Gesetz
enthalte einige wesentliche Verbesserungen, auch wenn nicht alle
Vorschläge der Grünen zur barrierefreien Ausübung des Wahlrechts
umgesetzt würden. Was den Barcode betrifft, urgierte Musiol
Vorkehrungen, damit Wahlkartenstimmen nicht einzelnen Personen
zuordenbar werden.
Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) begrüßte die neue Regelung der
Vorzugsstimmenvergabe ausdrücklich und wies darauf hin, dass damit
einem Wunsch des Behinderten-Dachverbandes Rechnung getragen werde.
Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) verteidigte das elektronische
Abstimmungsverzeichnis als der modernen Technologie entsprechend.
Auch Wahlrechtsexperte Robert Stein teilte als Vertreter des
Innenministeriums die Bedenken gegen das elektronische
Abstimmungsverzeichnis nicht und wies auf die Verpflichtung hin, die
Daten ausschließlich auf einem externen Träger zu speichern um diesen
unmittelbar nach dem Wahlvorgang zu vernichten. Ihm zufolge geht die
Bestimmung auf einen langjährigen Wunsch des Städte- und des
Gemeindebundes zurück, die sich davon Erleichterungen im Wahllokal
erwarten.
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen
angenommen. Der Ausschussfeststellung erteilten neben den
Koalitionsparteien auch die FPÖ und das BZÖ ihre Zustimmung.
Tierschutz, Wasserschutz, Nachhaltigkeit und Forschung kommen in die
Verfassung
Mit SPÖ-ÖVP-FPÖ-Mehrheit billigte der Verfassungsausschuss einen erst
vor kurzem gemeinsam von den Koalitionsparteien und der FPÖ
vorgelegten Entwurf für eine eigenes Bundesverfassungsgesetz
(2316/A), mit dem unter anderem der Tierschutz und der Schutz des
Wassers als übergeordnete Staatsziele verankert werden sollen. Grüne
und BZÖ sind von der Sinnhaftigkeit der neuen Bestimmungen zwar nicht
überzeugt und sprachen von unzureichenden Lippenbekenntnissen, aber
auch ohne sie ist die im Nationalrat für einen Beschluss notwendige
Zweidrittelmehrheit für das Gesetz gesichert.
Konkret werden mit dem Gesetz zusätzlich zum Umweltschutz auch der
Tierschutz, die gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit sauberem
Wasser und hochqualitativen Lebensmitteln sowie das Prinzip der
Nachhaltigkeit bei der Ressourcennutzung als übergeordnete
Staatsziele verankert. Gleichzeitig wird durch eigene Passagen die
Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung
unterstrichen. Kompetenzänderungen werden durch die gesetzlichen
Bestimmungen nicht bewirkt.
Im Rahmen der Debatte wertete Abgeordneter Bernhard Vock (F) den Stil
der Verhandlungen zwar als nicht gerade ideal und wies darauf hin,
dass der zum Thema Tierschutz eingesetzte Unterausschuss bis zum
heutigen Tag kein einziges Mal getagt habe, letztendlich sei das
Ziel, den Tierschutz als Staatszielbestimmung zu verankern, aber
erreicht worden. Seiner Ansicht nach könnte man sich allerdings noch
überlegen, das Wort umfassend in das Gesetz einzubauen.
Auch Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) bewertete das Gesetz
positiv, dieser Einschätzung wollten sich aber weder die Grünen noch
das BZÖ anschließen. Die Grün-Abgeordneten Daniela Musiol, Christiane
Brunner und Albert Steinhauser übten nicht nur scharfe Kritik an der
Art der Verhandlungen, für sie ist der Gesetzentwurf auch ganz weit
weg von dem, was die Grünen ursprünglich wollten. Abgeordnete Brunner
sprach sogar von einer "Verhöhnung des Parlaments und ehrenamtlich
engagierter Tierschützer" und einer "letztklassigen Vorgangsweise".
Durch das Verfassungsgesetz sieht sie den Tierschutz in keiner Weise
verbessert, in der Realität wird sich ihr zufolge sich nichts ändern.
Den Umstand, dass auch landwirtschaftliche Produktion und Forschung
in das Verfassungsgesetz Eingang gefunden haben, interpretierte
Brunner dahingehend, dass damit Tierversuche und Massentierhaltung
weiter gerechtfertigt werden sollen. Es bleibe Auslegungssache wie
bisher, was Vorrang habe. Brunner vermisst außerdem den Klimaschutz
im Gesetz.
Abgeordneter Steinhauser ging auf das Thema Wasser ein und machte
geltend, dass das Bundesverfassungsgesetz kein Wort darüber verliere,
wer über die Wasserressourcen in Österreich verfügen solle. Damit sei
die Privatisierung der Wasserversorgung auch in Zukunft nicht
ausgeschlossen, kritisierte er und zeigte sich verwundert darüber,
dass die SPÖ in diesem Punkt gegenüber der ÖVP offensichtlich klein
beigegeben habe.
Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) vertrat in Übereinstimmung mit
Abgeordneter Brunner die Auffassung, dass die Tierschutzbestimmung
durch andere Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes de facto
außer Kraft gesetzt wird und somit nicht tiergerechte Massenhaltung
weiter erlaubt bleibe. Es handle sich beim Gesetz um nichts anderes
als um ein Lippenbekenntnis, kritisierte er. Dieser Einschätzung
widersprach Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F), der wie SPÖ und ÖVP
das Bundesverfassungsgesetz verteidigte.
Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (V) bedauerte, dass mit der
Verankerung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung nicht
gleichzeitig die Würde des Menschen explizit in die Verfassung
aufgenommen werde. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde sei damit
weiter nur indirekt in der Menschenrechtskonvention verankert,
bemängelte er. Huainigg stieß mit seiner Kritik bei den Abgeordneten
Wolfgang Gerstl (V), Harald Stefan (F) und Johannes Jarolim (S) auf
offene Ohren, darüber werde sicherlich noch zu diskutieren sein,
sagten sie.
Darüber hinaus gab Gerstl gab zu bedenken, dass auch der Antrag der
Grünen auf die Verankerung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung
abziele. Jedes zusätzliche Wort könnte sich seiner Meinung nach als
Schuss nach hinten erweisen und Einschränkungen des Tierschutzes zur
Folge haben. Es sei im Übrigen wichtig, dass Tierschutz nicht über
dem Schutz der Menschen stehe, sagte Gerstl, Tierschutz dürfe nicht
dazu führen, dass tierische Lebensmittel in Österreich nicht mehr
produziert, sondern nur noch importiert werden dürfen.
Was den Schutz der Wasserversorgung betrifft, wies Abgeordneter
Stefan darauf hin, dass der Antrag der FPÖ weitergehe als die nun
vorliegende Einigung von SPÖ, ÖVP und FPÖ, weshalb seine Fraktion
darauf gedrängt habe, ihren eigenen Antrag nicht mitzuerledigen.
Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) bestätigte, dass in Bezug
auf den Schutz des Wassers ein Kompromiss vorliege, den er aber als
hervorragend bezeichnete. SPÖ-Klubobmann Josef Cap ergänzte, die
öffentliche Wasserversorgung sei als Teil der Daseinsvorsorge
insofern vor kommerzieller Nutzung geschützt als die Daseinsvorsorge
einen öffentlichen Auftrag darstelle. Auch für die Ablehnung der
weiteren zur Diskussion stehenden Staatszielbestimmungen,
insbesondere was den Tierschutz betrifft, zeigten Cap und Wittmann
wenig Verständnis. Wittmann machte geltend, dass alle
Staatszielbestimmungen gleichrangig seien und der
Verfassungsgerichtshof im Einzelfall zu entscheiden habe, welchem
Wert im speziellen Fall der Vorrang einzuräumen sei.
Bei der Abstimmung wurde der gemeinsame Antrag der Koalitionsparteien
und der FPÖ betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die
Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die
Sicherstellung der wasser- und Lebensmittelversorgung und die
Forschung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen. Ein FPÖ-
Antrag zur Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung (340/A[E])
gilt als miterledigt. Dezidiert abgelehnt wurden demgegenüber
weitergehende Entschließungsanträge der Grünen und des BZÖ zur
verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes (290/A[E],
861/A[E]) sowie ein Gesetzesantrag der FPÖ zum Schutz der
öffentlichen Wasserversorgung (2208/A) und ein Entschließungsantrag
der Grünen (2198/A[E]), der sich gegen die Auslagerung der kommunalen
Wasserversorgung an gewinnorientierte private Unternehmen wendet. Mit
im Ausschuss zur Diskussion stand auch eine Bürgerinitiative (4/BI)
zum Thema Tierschutz. (Schluss Verfassungsausschuss) gs/jan
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