- 04.06.2013, 10:28:23
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Heute berät Verfassungs-Unterausschuß im Parlament über Staatsziel Tierschutz
ANIMAL SPIRIT fordert mehr Klarheit und Nachbesserungen!
Utl.: ANIMAL SPIRIT fordert mehr Klarheit und Nachbesserungen! =
Laaben (OTS) - "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz",
so kurz und bündig soll es - laut Initiativantrag von SPÖ, ÖVP und
FPÖ - im § 2 des Bundesverfassungsgesetzes stehen, über den heute
nachmittag im parlamentarischen Verfassungs-Unterausschuß beraten und
abgestimmt werden soll. Zuvor fand allerdings keinerlei öffentliche
Diskussion darüber statt, die Formulierung ist nur sehr vage und
unkonkret (so werden Tiere z.B. nicht um ihrer selbst willen
geschützt) und die ÖVP hat als "Gegenleistung" zu ihrer
jahrzehntelang verweigerten Zustimmung Zusatz-Paragraphen
eingefordert, die das Ganze gleich wieder abschwächen. So heißt es
z.B. in § 5 des neuen Bundesverfassungsgesetz-Entwurfs: "Die Republik
Österreich bekennt sich zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung
mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen
Ursprungs auch aus heimischer Produktion."
Dazu Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation
ANIMAL SPIRIT, die sich - wie viele andere - seit Jahren für
Tierschutz in der Verfassung einsetzt: "Dieser kürzlich präsentierte
und heute im zuständigen Unterausschuß zu beratende Antrag der
Regierungsparteien sowie der FPÖ ist zweifellos ein Schritt in die
richtige Richtung, aber leider nicht umfassend genug. Wie auch andere
Oppositionsparteien kritisieren, ist der Text zu unkonkret und für
alle möglichen Auslegungsvarianten offen. Zudem wurden gleich im
selben Antrag "Hintertürchen" sowohl für die Agrarindustrie als auch
für die Tierversuchslobby (§ 6: "Die Republik Österreich bekennt sich
zur Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung")
eingebaut. Das kann nur als Zugeständnis an die ÖVP und die dort
beheimateten Tierquäler-Lobbys (Massentierhaltungs- und
Tierversuchs-Industrie) verstanden werden, offensichtlich damit die
SPÖVP-Einheitsregierung kurz vor der Nationalratswahl noch ein paar
Wählerstimmen bei Tierfreunden einheimsen kann. Zumal ja all die
Jahre seit dem erfolgreichen Tierschutz-Volksbegehren 1996 nicht
einmal eine öffentlich geführte Diskussion, geschweige denn mit
kompetenten VertreterInnen aus Tierschutz-NGOs stattgefunden hat."
Auch der renommierte Verfassungsrechts-Professor Heinz Mayer
kritisierte am 25. Mai in einem ORF-Interview diesen Entwurf scharf:
"Das sind leere Formeln und Bekenntnisse, die juristisch kaum einen
Wert haben". Und weiter: "Das sind eher politische Deklarationen als
faßbare Regelungen", die zudem juristisch nicht durchsetzbar seien.
Die Politik liefere sich damit den Verfassungsrichtern aus,
kritisiert Mayer: "Der Gesetzgeber hat Regeln zu schaffen. Und er
hätte festzulegen, wer verpflichtet ist, in welchem Ausmaß Tiere zu
schützen sind... Wir haben nach sehr langen und intensiven Beratungen
vorgeschlagen, von Staatszielbestimmungen Abstand zu nehmen, weil
eine Verfassung ein Regelwerk ist und nicht ein Sammelsurium von
politischen Bekenntnissen, die in Wahrheit nichts bedeuten und die
auch niemanden binden", spricht Heinz Mayer von "unehrlicher Politik"
und daß dieser Entwurf "zu den Akten gelegt" werden solle.
Dr. Plank abschließend: "Auch im gestern und heute auf der Wiener
Vet. Med. Uni tagenden Symposium "Tier - Mensch - Gesellschaft" wurde
und wird ausführlich über dieses Thema debattiert und die einhellige
Meinung dazu ist, daß dieser Entwurf nachgebessert werden muß. Auch
fehlt das klare Bekenntnis zum Eigenwert, also der Würde der Tiere,
wie es z.B. in der Schweizer Verfassung festgeschrieben ist. Und in
der slowakischen Verfassung kann sogar das Grundrecht auf Eigentum
u.a. zum Schutz der Tiere beschränkt werden. Wir fordern daher - nach
bald 2 Jahrzehnten Verzögerungstaktik - endlich ein klares und
eindeutiges verfassungsrechtliches Bekenntnis zum Schutz der Tiere in
Österreich und nicht nur politische Gags kurz vor den Wahlen!"
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