- 31.05.2013, 08:29:31
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Neues Psychologengesetz sorgt für Verwirrung
Wien (OTS) - Insgesamt begrüßt die GkPP die bevorstehende
Novellierung des Psychologengesetzes, befürchtet jedoch mögliche
Unklarheiten und Verunsicherungen sowohl für KlientInnen und
Organisationen als auch PsychologInnen selbst.
Ein Ziel der aktuellen Novellierung ist unter anderem eine größere
Markttransparenz für KlientInnen und KundInnen zu schaffen. Im
Bereich der individuellen Versorgung gelingt das sehr gut. Die
Tätigkeitsbereiche der Klinischen- und GesundheitspsychologInnen
werden klarer definiert.
Andererseits sind auf organisatorischer Ebene Verunsicherungen der
Unternehmen anzunehmen. Ein Widerspruch zweier Gesetze droht. Das vor
kurzem überarbeitete Arbeitnehmerschutzgesetz (AschG) empfiehlt
explizit eine von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen
durchgeführte Evaluierung von arbeitsbedingten psychischen
Belastungen. Nach aktuell vorliegendem Entwurf des neuen
Psychologengesetzes könnten viele seit Jahren tätige
ArbeitspsychologInnen zukünftig die Bezeichnung ArbeitspsychologIn
verlieren, da sie für diese Bezeichnung zukünftig eine postgraduelle
Ausbildung als GesundheitspsychologIn nachweisen müssten, viele aber
keine GesundheitspsychologInnen sind. "Wie sollen
EntscheidungsträgerInnen in Unternehmen die Qualität und Befähigung
beim Heranziehen von externen ExpertInnen beurteilen können?" fragt
sich Obfrau Gabriele Weger besorgt.
Der wichtigste Unterschied zwischen Arbeits- und
Gesundheitspsychologie ist die Intervention einerseits an Personen
und andererseits Organisationen. Die Expertise der Arbeits- und
Organisationspsychologie liegt u.a. im Verstehen und Verändern von
Strukturen, Systemen und Arbeitsbedingungen und nicht die Behandlung
individueller Problemlagen. Die Beschäftigung mit organisatorischen
Abläufen und Prozessen ist ein in der österreichischen Wirtschaft
dringend benötigter Bereich der Psychologie.
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