• 29.05.2013, 17:35:48
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Berlakovich: SOKO Alm Ergebnis gemeinsam umsetzen

Klarheit und Rechtssicherheit für Almbauern durch Vorgangsweise wie SOKO Alm-Vorschlag

Utl.: Klarheit und Rechtssicherheit für Almbauern durch
Vorgangsweise wie SOKO Alm-Vorschlag =

Wien/Innsbruck (OTS) - Mit dem Ziel in Sachen
Almfutterflächenfeststellung endgültig Klarheit zu schaffen, wurde
von Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich die "Sonderkommission
Alm" unter Leitung von Ex-Agrarkommissar Franz Fischler eingerichtet.
Als Ergebnis liegt nunmehr eine taugliche Vorgangsweise für die
Futterflächenbeantragung 2013 vor, die konsequent und rasch
umgesetzt wird. Diese Vorgangsweise wurde heute in Innsbruck mit den
Agrarlandesräten und den Landwirtschaftskammerpräsidenten festgelegt.

"Wir müssen für die Almbauern Vertrauen und Rechtsicherheit
schaffen", betonen Berlakovich und Fischler. "Diese Vorgangsweise
wird jedoch am Ende nur dann erfolgreich sein, wenn die
INVEKOS-Beauftragten der Kammern und die AMA gemeinsam mit den
Almbauern hart daran arbeiten, die noch vorhandenen
Auffassungsunterschiede und Luftbildinterpretationsprobleme raschest
aus dem Weg zu räumen," betonen die Beiden weiter.

Fristverlängerung bei Förderantragstellung erreicht
Minister Berlakovich hat im März bei der Europäischen Kommission
eine Fristverlängerung bei der Förderantragsstellung für Almflächen
eingebracht. Die EU hat zugesagt diese Fristverlängerung bis 28. Juni
zu genehmigen. "Jetzt geht es darum, dieses zugesagte Zeitfenster
bestmöglich zu nützen und die noch offenen Fälle ein für alle Mal zu
klären", so Berlakovich.

Stufenplan um Flächendifferenzen auszuräumen
Um die Einhaltung dieser Einreichfrist für die Almen möglich zu
machen, ist ein Stufenplan vorgesehen. Überall dort, wo in Bezug auf
die von der AMA ermittelten vorläufigen Referenzflächen oder einzelne
Teile davon Auffassungsunterschiede herrschen, sind diese nach
Möglichkeit mit den "Vor Ort Sachverständigen" der
Landwirtschaftskammern auszuräumen. Wenn dies nicht gelingt, dann
wird zwischen Bauern, Landwirtschaftskammer und der AMA eine
Sachverhaltsermittlung mittels Abgleich am Bildschirm erfolgen. Für
den Fall, dass auch hierbei kein einvernehmliches Ergebnis zustande
kommt, muss dort, wo dies notwendig erscheint, eine Begehung vor Ort
durchgeführt werden.

Keine Sanktionen bei Richtigstellungen der Referenzflächen
Erst die endgültigen Referenzflächen können für die Antragstellung
2013 verwendet werden, wobei zwischenzeitliche Veränderungen in der
Natur - wie z. B. Hangrutschungen - berücksichtigt werden müssen.
Solange jedoch die Referenzflächenfeststellung für nicht
abgeschlossen ist, dürfen auf Basis der vorläufigen Referenzfläche
weder Rückzahlungsforderungen erhoben noch Sanktionen vorgenommen
werden.

Der Hintergrund
Der Hintergrund bei der Problematik rund um die
Almflächenfeststellung war, dass der Europäische Rechnungshof bei
routinemäßigen Kontrollen zum Teil große Abweichungen bei den Angaben
der Almfutterflächen festgestellt hat. Weil die EU-Gesetzgebung
vorsieht, dass beim Auftreten von Fehlern die Zahl der zu
kontrollierenden Fälle erhöht werden muss, drohten für viele Bauern
Sanktionen. Daher hat das BMLFUW schon vor einiger Zeit gemeinsam mit
den Agrarlandesräten und Landwirtschaftskammerpräsidenten einen "Alm
Fahrplan" beschlossen. Die wesentlichen Inhalte davon sind auch in
die von der SOKO Almen ausgearbeitete Vorgangsweise eingeflossen.

Berlakovich: "Gerade Österreich braucht die Alm- und Bergbauern.
Sie erzeugen hochwertige Lebensmittel und sind das Fundament für den
Tourismus und tragen wesentlich zum Katastrophenschutz bei. Diese
Arbeit sollte ihnen durch eine angemessene Förderung belohnt und
nicht durch Sanktionsdrohungen o.ä. vermiest werden".

"Wir sind auf der Seite der Bauern und arbeiten seit Monaten
intensivst an Lösungen in der Almfrage. Durch die Fristverlängerung
bis 28. Juni 2013 wird von der Europäischen Kommission der wichtige
zeitliche Spielraum für die Antragsstellung der Almfutterflächen
geschaffen", so Berlakovich und Fischler abschließend.

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