• 23.05.2013, 08:07:35
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Finanz"polizei" in Aktion: Kein Unterschied zwischen Spielautomat und Küchengerät?

Wien (OTS) - Nach den falschen Angaben der Finanz"polizei" über
"Google als Glücksspiel", geht der unfreiwillige Nachweis der
systematischen Inkompetenz immer weiter. In Straf- oder
Beschlagnahmeverfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten (UVS)
wird immer wieder behauptet, es handle sich dabei um "erfahrene
Beamte unter Diensteid, welche wissen was sie tun"! Mit der Realität,
ganz besonders bei den Kontrollen im Glücksspielbereich, haben solche
Sprüche oft herzlich wenig bis gar nichts gemein.

Einem vorliegendem Protokoll ist beispielsweise zu entnehmen, dass
ein derart "erfahrener und geschulter Finanzpolizist", in einem
Glücksspielstrafverfahren, als Zeuge (endlich) unter
Wahrheitspflicht, zugeben musste, dass er nicht wisse, wie weit sich
der vorläufig beschlagnahmte Spielautomat von einem Küchengerät
unterscheide. Schon gar nicht konnte er die angeblichen Einzelheiten
als Auslöser der Beschlagnahmungen und der gewaltigen Anzeigenflut
bestätigen.

Dieser "erfahrene Fachmann" war aber bei der Überprüfung nach dem
Glücksspielgesetz für die Einschulung der, erstmals mitmachenden,
Finanz"polizisten" verantwortlich! Man kann sich daher ausrechnen,
wie wenig Ahnung die anderen beteiligten Finanz"polizisten" hatten:
nämlich überhaupt keine. Trotzdem wurden Anzeigen geschrieben und
gemeinschaftlich versucht, möglichst großen Schaden anzurichten.

Verantwortlich für die Koordination einer ordentlichen Ausbildung
ist seit über zwei Jahren der Stabsstellenchef Wilfried Lehner im
Finanzministerium, dem schon vom Staatsanwalt bescheinigt wurde, dass
er gerade noch nicht vorsätzlich Gesetze verletze. Selbstverständlich
wurde auch der zitierte Finanz"polizist" über Tage hinweg in eigenen
Fachseminaren und angeblich sogar von einschlägigen Juristen und
Sachverständigen geschult? Nur wer hat ihm dort was erzählt? Was
trichert man den Strafreferenten der Bezirkshauptmannschaften und der
Landespolizeidirektionen in spe-ziellen Vorträgen ein? Auch nur
unrealistische Wunschvorstellungen?

Anscheinend geht es bei den Schulungen viel mehr darum, wie man
möglichst unbeirrt großen Schaden anrichtet und nicht, oder viel zu
wenig, um den Vorrang des rechtsstaatlich korrekten Handelns. Den
Schaden für diese vielen Fälle von rechtswidrigen Manipulationen, für
die Bescheide der falsch informierten Strafreferenten und die
riesige Zahl der daraus folgenden Verfahren durch die Instanzen,
tragen die betroffenen Unternehmer und der missbrauchte Steuerzahler!

Selbst der Verfassungsgerichtshof geht bei gerügten
Rechtsverletzungen der Finanz"polizei" von "... die Folgen einer -
allenfalls sogar grob - unrichtigen Anwendung" selbst eines einfachen
Gesetzes, aus. (Zitat des VfGH, siehe Zl. 2012/17/0509-5 VwGH)

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