- 16.05.2013, 15:09:29
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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: "Causa Ridder" zu Gunsten Leder & Schuh International AG endgültig rechtswirksam abgeschlossen
Wien/Graz (OTS) - Nachdem bereits im Juni 2012 mit der Entscheidung
des Obersten Gerichtshofes - daher über alle Instanzen - feststand,
dass Dr. Thomas Ridder 2006 als Vorstandsvorsitzender der Leder &
Schuh International AG zu Recht wegen grober Pflichtverletzung
abberufen wurde, wird jetzt in einer weiteren Entscheidung des
Obersten Gerichtshofes festgestellt, dass der bereits im Jahre 2010
gefällte einstimmige Endschiedsspruch, wonach Herr Dr. Ridder nicht
mehr Aktionär der Leder & Schuh International AG ist, rechtskräftig
ist.
Mit der aktuell an die Leder & Schuh International AG zugestellten
Entscheidung des Obersten Gerichtshofes kann das Unternehmen einen
Schlussstrich unter die sogenannte "Causa Ridder" aus dem Jahr 2006
ziehen. Dr. Thomas Ridder war Vorsitzender des Vorstands der Leder &
Schuh International AG, bis er 2006 wegen grober Pflichtverletzung
einstimmig abberufen worden war. Jetzt ist ein langjähriger
Rechtsstreit, bei dem Thomas Ridder bereits ein erstes Verfahren in
allen Instanzen verloren hatte, endgültig entschieden und der im Juli
2010 ergangene Schiedsspruch rechtswirksam. Denn am 24. April 2013
hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass der von Dr. Thomas
Ridder gegen das Schiedsurteil vom Juli 2010 eingebrachten
Aufhebungsklage nicht stattzugeben ist.
Das Schiedsgericht hatte einstimmig, also auch mit der Stimme des
von Herrn Dr. Ridder nominierten Schiedsrichters entschieden, dass
Thomas Ridder nicht mehr Aktionär ist.
Zur Vorgeschichte: In einer Sondersitzung des Aufsichtsrates der
Leder & Schuh International AG am 10. April 2006 war der
Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Ridder einstimmig - auch mit den
Stimmen der Betriebsräte - aus einem wichtigen Grund, der keinen
Aufschub duldete, wegen grober Pflichtverletzung (§ 75 Abs 4 AktG)
abberufen worden. Der dagegen von Thomas Ridder eingebrachten Klage
war in allen Instanzen der Erfolg verwehrt. Sowohl 1. Instanz als
auch 2. Instanz stellten fest, dass die Abberufung zu Recht erfolgt
war, wobei das Berufungsgericht u.a. ausführte, dass objektiv
betrachtet Herr Dr. Ridder seine Position im Unternehmen für eigene
Interessen missbraucht und seine Verpflichtung zur Offenheit
gegenüber dem Aufsichtsrat verletzt habe. Die außerordentliche
Revision von Herrn Dr. Ridder wurde vom OGH im Juni 2012
zurückgewiesen.
Da alle Vergleichsbemühungen gescheitert waren, brachten die Leder
& Schuh-Gesellschaften im Jahr 2008 eine Schiedsklage gegen Thomas
Ridder ein. Obwohl vertraglich so vereinbart, bekämpfte Dr. Ridder
zunächst die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Auch in dieser Frage
haben alle Instanzen die Zuständigkeit bejaht.
Gegen den Endschiedsspruch wurde von Dr. Ridder eine weitere
Aufhebungsklage eingebracht. Diese wurde nun nach dem Weg durch alle
Instanzen vom OGH in seiner Entscheidung vom 24. April 2013
abgewiesen, womit der Endschiedsspruch endgültig rechtskräftig ist.
Das Unternehmen - Die LEDER & SCHUH Gruppe
Das Unternehmen ist einer der größten Schuhanbieter Europas. Die
wesentlichen Geschäftsfelder sind CORTI, DOMINICI, HUMANIC, JELLO,
SHOE4YOU und STIEFELKÖNIG. Als Marktführer in Österreich, Nummer 2 in
Ungarn und Slowenien, Nummer 3 in Tschechien, sowie mit wachsender
Bedeutung in Deutschland und der Slowakei, gelingt es dem Unternehmen
trotz zunehmendem Wettbewerbsdruck seine Marktstellung erfolgreich zu
behaupten. In Bulgarien, Kroatien und Rumänien hat die LEDER & SCHUH
Gruppe den Markteintritt geschafft und ist dabei, sich mit ihren
Konzepten zu etablieren. In Polen wurde die Restrukturierung
abgeschlossen, die drei Standorte in der Schweiz werden geschlossen.
Die LEDER & SCHUH Gruppe verfügt derzeit über mehr als 370 Standorte
und verfolgt seit vielen Jahren einen konsequenten Wachstumskurs.
2012 wurde ein Umsatz von 543,3 Millionen Euro erzielt, die
durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen stieg von 3.836 auf
4.266.
Weitere Informationen: www.lsag.com
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