• 16.05.2013, 11:04:22
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Kommunalkredit Austria AG: Trotz positiver Geschäftsentwicklung kein optimales Marktumfeld: Regierung beendet Privatisierungsverfahren

Bund bleibt weiter Eigentümer der Bank

Utl.: Bund bleibt weiter Eigentümer der Bank =

Wien (OTS) - Angesichts eines nicht optimalen Marktumfeldes musste
sich die Republik Österreich dafür entscheiden, das laufende
Privatisierungsverfahren für die Kommunalkredit Austria AG (KA) zu
beenden, die 99,78 % der Aktien des Bundes an der Bank zu behalten
und weiterhin treuhändig bei der FIMBAG (Finanzmarktbeteiligung
Aktiengesellschaft des Bundes) zu belassen.

Die Republik folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung der mit
dem Verkauf der Aktien beauftragten FIMBAG.

Der professionelle und unter Beiziehung einer international
bekannten Investmentbank und einer spezialisierten
Rechtsanwaltssozietät seit dem Frühjahr 2012 durchgeführte
Privatisierungsprozess brachte zwar mehrere, ernsthaft interessierte
Käufer hervor, jedoch waren die eingereichten Angebote, trotz
Nachbesserungen, äußerst komplex strukturiert, wirtschaftlich wenig
attraktiv und insbesondere mit einer Reihe von Bedingungen zu Lasten
der Republik Österreich verbunden.

In bestmöglicher Wahrung der Interessen der Republik Österreich
und damit auch jener der Steuerzahler empfahl die FIMBAG nach
reiflicher Überlegung und Abwägung aller Fakten, aus wirtschaftlichen
und rechtlichen Gründen, die Ablehnung der vorliegenden Angebote.

Die Kommunalkredit Austria AG erfuhr in den letzten Jahren eine
erfolgreiche Restrukturierung, ist gut geführt und gesund: der
Jahresgewinn 2012 lag bei 18,2 Mio. Euro, zudem wurden bis 2012 19,8
Mio. Euro "Bankensteuer" abgeführt. Der Pegel an sogenannten "faulen
Krediten" liegt bei 0,0 %. Trotzdem drängt die Europäische Kommission
auf Grundlage ihrer Entscheidung vom 31.03.2011 darauf, bei der
Kommunalkredit Austria AG den staatlichen Eingriff in den freien
Wettbewerb zu beenden.

Da das Marktumfeld für Bankverkäufe weiterhin nicht günstig ist,
empfahl die FIMBAG die unter diesen Rahmenbedingungen einzige
Alternative, nämlich die Einstellung jeglichen aktivseitigen
Neugeschäftes (außer den bereits kommittierten Kreditauszahlungen).
Diese Maßnahme wird der Europäischen Kommission notifiziert und eine
Abänderung der bisherigen Beihilfenentscheidung beantragt werden.
Ziel ist es nun - unter den inzwischen geänderten Rahmenbedingungen -
im Einvernehmen mit der Kommission eine ökonomisch sinnvolle weitere
Vorgangsweise zu entwickeln.

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