- 14.05.2013, 11:02:10
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75 Jahre aba / Es gibt noch viel zu tun
Berlin (ots) - Betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitnehmer
attraktiv und für Unternehmen handhabbar bleiben. Die
EU-Niedrigzinspolitik belastet die betriebliche Altersversorgung,
zumindest Aufsichts- und Steuerrecht müssen dringend angepasst
werden. Drohende Fehlanreize wie Solvency II,
Finanztransaktionssteuer und praxisferne EU-Standards müssen dringend
verhindert, steuerliche Restriktionen schleunigst abgebaut werden.
Politik und Sozialpartner sollten die Vorteile kollektiver Modelle
nutzen und angesichts wachsender Versorgungslücken gemeinsam eine
bAV-Verbreitungsoffensive starten.
bAV-Verbreitungsoffensive von Politik und Sozialpartnern erforderlich
"Kein System der Kapitaldeckung ist so effizient wie die bAV, keines
genießt so hohe Wertschätzung der Arbeitnehmer, keines ist weltweit
so erfolgreich, keines hat so hohes Verbreitungspotenzial, und
ausgerechnet hier droht eine kontraproduktive Mischung, wie es sie
seit Jahrzehnten nicht gegeben hat," erklärte der aba-Vorsitzende
Heribert Karch heute in Berlin am Vortag der Tagung zum 75. Jubiläum
der aba. "Es muss der Weg geebnet werden für eine
bAV-Verbreitungsoffensive von Politik und Sozialpartnern" forderte
Karch. "Gerade jetzt, wo wir das Engagement aller Akteure für gute
Betriebsrenten dringender brauchen denn je, müssen die schleichenden
Fehlentwicklungen der letzten Jahre schnellstens korrigiert werden"
betonte Karch.
EU-Niedrigzinspolitik - zumindest Aufsichts- und Steuerrecht müssen
angepasst werden
"Die aba verkennt nicht die große Herausforderung für die EU-Staaten,
das Finanzsystem in der Balance zu halten. Wir warnen aber davor,
dass die erheblichen Anstrengungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
zum Aufbau von Betriebsrenten durch die Niedrigzinspolitik großen
Schaden nehmen können," erklärte der aba-Vorsitzende. Die aktuelle
Politik der Notenbanken träfe vor allem kleine Sparer, aber auch die
auf die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung erzielbaren
Renditen würden dadurch geringer. "Die nachgelagerte Besteuerung in
der bAV kann für den heute sparenden Arbeitnehmer die Nachteile noch
weitgehend abfangen, aber wir brauchen eine Trendwende, um die
zunehmenden Lasten der Unternehmen für Pensionszusagen zu begrenzen"
betonte Karch. Angesichts der aktuellen Zinssituation sei der
derzeitige steuerliche Rechnungszins für Pensionsrückstellungen und
Unterstützungskassen viel zu hoch, eine betriebswirtschaftlich
effiziente Vorfinanzierung sei nur noch eingeschränkt möglich. Zudem
werde immer deutlicher, dass die zu erwartenden Versorgungslücken
größer seien als bisher angenommen. Diese ließen sich in der
aktuellen Situation selbst mit der kostengünstigen betrieblichen
Altersversorgung immer schwerer schließen.
Steuerliche Restriktionen schleunigst abbauen
Die betriebliche Altersversorgung muss leichter handhabbar werden.
"Wir haben nicht zu viele Durchführungswege, sondern zu viele
steuerliche Restriktionen. Diese zwingen den Arbeitgeber zu
Kombinationen von mehreren Durchführungswegen, die völlig unnötig
sind und besonders für den Mittelstand eine echte Hürde darstellen.
Immer häufiger würden durch die faktische Begrenzung der
nachgelagerten Besteuerung im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG auf 4% der
Beitragsbemessungsgrenze sogar tarifvertragliche Beiträge aus der
Förderung externer Versorgungswerke herausgedrängt. Die Besteuerung
muss flexibler werden, um sowohl Entgeltumwandlung als auch
substantielle arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente aufbauen zu
können" erläuterte Karch.
Europa muss Betriebsrenten fördern und nicht beschädigen
"Die Einführung der vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer kann, je
nach Investitionsverhalten, zu Einbußen bei den auszahlbaren
Betriebsrenten von 3,0 bis 8,0% führen" erläuterte der
stellvertretende aba-Vorsitzende Dr. Georg Thurnes und forderte "Die
Finanztransaktionssteuer, durch die man die Finanzindustrie an den
Kosten der Finanzkrise beteiligen will, muss für den Bereich der
betrieblichen Altersversorgung unbedingt verhindert werden." Die
betriebliche Altersversorgung zählt nämlich zu den Leidtragenden der
Finanzkrise - und sicher nicht zu ihren Verursachern! "Die
vorläufigen Ergebnisse der Auswirkungsstudie zeigen: Solvency II ist,
anders als die EU-Kommission behauptet, kein guter Ausgangspunkt für
ein neues Aufsichtsregime für Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung", betonte Thurnes. Die Geschäftsmodelle von
Versicherern und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
seien grundverschieden, daher müssten auch verschiedene
Aufsichtsregime Anwendung finden.
"Nicht eine Betriebsrente an sich macht Arbeitnehmer immobil, sondern
die einengenden steuerlichen Rahmenbedingungen" stellte Thurnes fest.
Die weitere Dotierung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung
sollte für Arbeitnehmer, die innerhalb der EU von ihrem Arbeitgeber
entsandt werden, zumindest für die Zeit der Entsendung problemlos
möglich sein. Die grenzüberschreitende Übertragung von Kapital
innerhalb der betrieblichen Altersversorgung muss einfacher werden.
"Wer über die europaweite Anhebung von Mindeststandards für
Betriebsrenten nachdenkt, der muss auch eingestehen, dass dies zu
höheren Aufwendungen oder niedrigeren Renten führen wird" betonte der
stellvertretende aba-Vorsitzende.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau
der betrieblichen Altersversorgung ein.
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