- 13.05.2013, 12:20:45
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Bundeswettbewerbsbehörde und REWE International AG legen Rechtsstreit bei und sorgen erstmals für Rechtssicherheit
Wiener Neudorf (OTS) - Nach Monaten der intensiven und konstruktiven
Verhandlungen konnten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die REWE
International AG in Sachen vertikale Preisabsprachen eine für beide
Seiten akzeptable Lösung erarbeiten. Trotz unterschiedlicher
Rechtsauffassungen stimmte REWE International AG einer einmaligen
Bußgeldzahlung zu. Für die Zukunft wurde von der REWE Group und der
BWB gemeinsam ein Leitfaden zum Thema "Kartellrechtliche
Anforderungen in Einkaufsverhandlungen" erstellt, der für den
gesamten heimischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel
richtungsweisend ist und Vorbildwirkung haben wird.
Im Februar 2012 hatte die BWB wegen des Verdachts von
Preisabsprachen mit Lieferanten und "Sternkartellen" in der
Konzernzentrale von REWE International AG in Wiener Neudorf eine
Untersuchung durchgeführt. Heute, rund vierzehn Monate später, gaben
REWE International AG und BWB eine einvernehmliche Lösung bekannt.
Die REWE International AG erklärte sich gegenüber dem Kartellgericht,
das von der BWB angerufen wurde, ohne Durchführung eines aufwändigen
Ermittlungsverfahrens zur Zahlung eines einmaligen Betrages bereit.
Durch die rasche Beendigung des Verfahrens konnten die
Bundeswettbewerbsbehörde und die REWE International AG einen
möglicherweise jahrelang anhaltenden Rechtsstreit vermeiden. Der
Bundeskartellanwalt, den BWB und REWE International AG laufend über
die Gespräche informiert hatten, trägt das "Settlement" mit. "Das ist
das Ergebnis von intensiven wie auch konstruktiven Gesprächen und
Verhandlungen zwischen BWB und REWE International AG. Mit der nun
gefundenen Einigung möchte ich aber auch klar betonen, dass
Konsumenten in keiner Form auch nur irgendwie geschädigt wurden", so
Frank Hensel, Vorstandsvorsitzender REWE International AG.
Leitfaden bringt mehr Rechtssicherheit
Parallel zum Bußgeldverfahren erarbeiteten BWB und REWE
International AG einen Verhaltensleitfaden, der künftig für mehr
Rechtssicherheit im Lebensmittel- und Drogeriefachhandel sowohl auf
Handels- als auch Lieferantenseite sorgen soll. Die REWE
International AG nimmt in Österreich diesen Leitfaden in ihr
Compliance Programm zur Verhinderung von Gesetzesverstößen auf und
setzt so als Marktführer ein deutliches Zeichen für die gesamte
Branche. Der Verhaltensleitfaden bringt damit Klarheit für die
Zukunft und stärkt den Gedanken der Prävention, wie auch Frank Hensel
ausführt: "Das ist das erste Mal, dass im österreichischen Handel ein
derartiger Leitfaden erstellt wurde. Bisher agierten die Unternehmen
teilweise in einem rechtlichen Graubereich. Mit Hilfe des neuen
Leitfadens sollen mögliche - auch unabsichtliche - Verstöße künftig
ausgeschlossen werden."
REWE International AG ist Österreichs größter Lebensmittel- und
Drogeriefachhändler. In Österreich beschäftigt das Unternehmen mit
seinen Handelsmarken BILLA, MERKUR, PENNY, BIPA und ADEG rund 40.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unterhält Geschäftsbeziehungen mit
tausenden heimischen Lieferanten und zählt zu den größten
Lehrlingsausbildnern des Landes. Das Unternehmen investiert jährlich
rund 250 Millionen Euro in den Standort Österreich.
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