• 13.05.2013, 08:00:31
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  • OTS0005 OTW0005

Rechtskräftiges Urteil gegen Bestattung Wien wegen unlauterem Wettbewerbs

Wien (OTS) - Marktbeherrscher Bestattung Wien darf ihrer
Schwestergesellschaft Friedhöfe Wien nicht mehr gesetzwidrig
umsatzsteuerfreie Geschäfte mit Kunden zum Schaden der privaten
Gärtnereien vermitteln.

Die Vereinigung der Friedhofsgärtner, ein Zusammenschluss nahezu
sämtlicher Friedhofsgärtnereien konnte bei Gericht einen Erfolg gegen
die marktbeherrschende Bestattung Wien und indirekt gegen die ebenso
marktbeherrschende Friedhöfe Wien GmbH erringen. Nunmehr ist es der
Bestattung Wien untersagt, schon bei Begräbnisbestellung trauernden
Kunden die "Zusatzleistung" des Entfernens von Kränzen und Blumen
nach dem Begräbnis vom Grab durch die Schwestergesellschaft Friedhöfe
Wien GmbH anzubieten, wenn hierfür keine Umsatzsteuer verrechnet
wird.

Die Friedhöfe Wien GmbH bot - unter Vermittlung der Bestattung -
ihre Leistungen, nämlich gesetzwidrig ohne Umsatzsteuer an, während
sämtliche privaten Friedhofsgärtnereien diese üblicherweise auch von
ihnen erbrachten Arbeiten nur unter Aufschlag der Umsatzsteuer
anbieten konnten.

Dazu Obmann Josef Ofner: "Eine wichtige Entscheidung. Es kann
nicht sein, dass städtische Unternehmen unsere privaten meist seit
Generationen Familienbetriebe aus dem Markt drängen und dabei noch zu
gesetzwidrigen Mitteln greifen.

Der Markt um den Pott in Wien ist umkämpft. Die städtische
Bestattung möchte ihre fast konkurrenzlose Stellung dazu benutzen,
auch ihrer schwächelnden Schwestergesellschaft, die die ehemals
städtischen Friedhöfe zu verwalten hat, unter die Arme greifen. Mit
dem neudeutschen Begriff "One-Stop-Shop" möchte man Trauernden
sämtliche im Rahmen eines Todesfalls anfallende Leistungen schon bei
einem einzigen Besuch vermitteln. Neben dem nunmehr untersagten
umsatzsteuerfreien Vermitteln der Entfernung von Blumen vom Grab
können schon jetzt Blumenspenden (bei der Gärtnerei der Friedhöfe
Wien), Partezettel, Trauersänger, und Trauerseminare bestellt werden.

Die Bestattung argumentiert mit dem angeblichen Wunsch der Kunden,
die privaten Friedhofsgärtner vermuten dahinter aber rein
kommerzielle Interessen. Hierzu Obmann Josef Ofner: "Die Bestattung
verrechnet immerhin eine Vermittlungsgebühr von angeblich 20 %. Wenn
man direkt zum privaten Friedhofsgärtner geht, fällt diese Gebühr
natürlich weg. Außerdem beraten in unseren Mitgliedsbetrieben
erfahrene Mitarbeiter über Blumenspenden und Kränze. Diese
fachmännische Beratung können Bestattungsmitarbeiter wohl nicht
bieten."

Droht ein Monopol auf den Tod?

Die Bestattung Wien und ihre Schwestergesellschaft Friedhöfe Wien
sind im Kernbereich ihrer Tätigkeiten nahezu Monopolisten. Offenbar
versuchen diese Betriebe - unter dem Schlagwort "One-Stop-Shop" -
ihre Marktmacht auch in verwandte Geschäftsfelder auszudehnen. Dies
offenbar nicht nur mit lauteren Mitteln. Hierzu Rechtsanwalt Dominik
Konlechner: "Der Weg zum Bestatter ist meist der erste nach einem
Todesfall für die Hinterbliebenen. Zu diesem Zeitpunkt können aber
die privaten Mitbewerber ihre Angebote dem Kunden noch gar nicht
unterbreiten. Dadurch wird die Marktmacht der Bestattung Wien auch
auf andere noch nicht mehrheitlich städtisch dominierte
Parallelmärkte ausgedehnt. Dass hierbei auch noch unlauter gehandelt
wurde, musste unsere Mandantin gerichtlich verbieten lassen". Obmann
Josef Ofner zu den Befürchtungen in der Branche: "Die Ansage eines
"One-Stop-Shop" durch die Bestattung Wien klingt wie eine gefährliche
Drohung. Unsere Mitglieder befürchten, dass am Ende es nicht nur ein
nahezu einziges Bestattungsunternehmen geben wird, sondern auch nur
mehr eine große städtische Friedhofsgärtnerei. Das ginge nicht nur zu
Lasten vieler alteingesessener Privatbetriebe, sondern bedeutet für
die Kunden am Ende höhere Preise. Immerhin ist die Bestattung Wien
eines der größten Bestattungsunternehmen in ganz Europa.
Wirtschaftlich können wir mit denen auf Dauer nicht mithalten. Umso
wichtiger war es, dass das Gericht nunmehr eingeschritten ist."

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