- 08.05.2013, 16:24:39
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VAM: Wohnungsvergabe transparent und mietrechtskonform
Klarstellung zu Aussagen "News" 19/2013 vom 8. Mai 2013
Utl.: Klarstellung zu Aussagen "News" 19/2013 vom 8. Mai 2013 =
Wien (OTS) - Die Stiftung "Vereinigte Altösterreichische
Militärstiftungen" (VAM) erlaubt sich, im Folgenden zu den
Ausführungen in der Ausgabe des Magazins "News" 19/2013 vom 8. Mai
2013 Stellung zu nehmen.
Im Artikel wird Kritik an der Vergabe von Wohnungen geübt. Dazu
ist klarzustellen, dass die Mietverträge der VAM-Wohnungen gemäß dem
Mietrechtsgesetz abgeschlossen werden. Es gelten ortsübliche
Mietpreise gemäß dem Richtwertgesetz. Die Festlegung der Mietenhöhe
erfolgt und erfolgte jeweils auf Grundlage der zum Zeitpunkt der
Vergabe geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Weiters wird festgestellt, dass die Stiftung keine Sozialwohnungen
vergibt, sondern es werden Wohnungen gemäß den Stiftungssatzungen
vorrangig an Bedienstete des Bundesministeriums für
Landesverteidigung und Sport vergeben. Die Überschüsse der Erträge
aus der Vermietung, die nicht zur Instandhaltung der Häuser benötigt
werden, werden gemäß den Stiftungssatzungen für soziale Zwecke
verwendet. Der Zweck der Stiftung besteht laut Satzung darin,
Sozialleistungen für Angehörige des Bundesheeres und der
Heeresverwaltung zu erbringen. Zum Beispiel Geldaushilfen an
Bedienstete, die unverschuldet in Not geraten sind.
Zur Systematik der Wohnungsvergabe stellt die VAM fest: zwischen
der VAM und dem BMLVS besteht seit Ende 2010 eine Vereinbarung die
besagt, dass sich die VAM verpflichtet, freiwerdende Wohnungen dem
BMLVS zur Nominierung eines Mietinteressenten aus dem BMLVS
anzubieten. Falls das Ressort keine Interessenten bekannt gibt, wird
die Wohnung direkt durch die VAM vermietet. Das BMLVS ist berechtigt,
vorgeschlagene Wohnungen selbst anzumieten und diese als Dienst- oder
Naturalwohnungen an Berechtigte nach § 80 BDG 1979 zu vergeben.
Abschließend möchte die VAM ausdrücklich darauf hinweisen, dass
der Rechnungshof 2005 positiv über die Stiftung berichtete.
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