- 03.05.2013, 18:57:37
- /
- OTS0206 OTW0206
Bayrische Selbstbedienung - Leitartikel von Jochim Stoltenberg
Berlin (ots) - Wahlkampfzeiten sind Monate, in denen es die Politiker
noch ein bisschen weniger ernst mit der Wahrheit nehmen als ohnehin.
Da wird die Goldwaage für das Wägen der Worte noch tiefer in die Ecke
gestellt, da werden vor allem auch Emotionen geschürt. Doch es bedarf
auch immer einer besonderen Peinlichkeit, um Aufregung anzuheizen und
die Kreise der Empörungswellen möglichst weit zu ziehen.
Im anlaufenden Bundestagswahlkampf ist das gerade bei der Diskussion
über die Verschärfung der Strafen auch für reuige Steuerhinterzieher
zu beobachten. Da war es Uli Hoeneß mit seinem blauäugigen
Geständnis, auf Straffreiheit dank des letztlich aber doch nicht
beschlossenen deutsch-schweizerischen Steuerabkommens gesetzt zu
haben, der die Steuerdebatte dieser Tage emotional befeuert. Und in
Bayern, wo im September auch noch ein neuer Landtag gewählt wird,
schlagen die Wellen der Empörung hoch, weil Minister, Staatssekretäre
und Abgeordnete - mehrheitlich aus der CSU - nahe Verwandte in ihren
Büros beschäftigt und aus der Parlamentskasse bezahlt haben.
Beide Fälle haben mit bayrischer Selbstgerechtigkeit zu tun. Konnte
Franz Josef Strauß noch ziemlich ungestraft behaupten, die Uhren in
Bayern gehen eben anders, können sich die Bayern Gott sei Dank nicht
mehr alles erlauben. Hoeneß wird sich strafrechtlich verantworten
müssen und die bayrischen Landtagsabgeordneten werden nicht länger
ihre politische Arbeit zu einem Familienbetrieb ausbauen können. Denn
es ist schon eine ziemliche Unverfrorenheit - und wohl beispiellos in
deutschen Landen -, dass die Parlamentarier nächste Anverwandte
beschäftigen dürfen. Und das, wie erst jetzt richtig öffentlich
bewusst wird, auch noch ganz legal. Das macht die Affäre, die demnach
eigentlich gar keine ist, noch schlimmer. Denn der bayrische Landtag
hat sich selbst zu einer Art familiärer Selbstbedienungsladen
degradiert. Im Jahr 2000 beschloss er großzügig lange Übergangszeiten
für bereits beschäftigte Ehepartner, Kinder, Eltern und eingetragene
Lebenspartner. Und bis heute ist erlaubt, Verwandte ab dem zweiten
Grad, also Geschwister, einzustellen.
Auch wenn insbesondere CSU-Politiker betroffen sind, hat die SPD
keineswegs die Wahlkampfvorlage bekommen, wie sie bislang meint. Denn
auch Sozialdemokraten haben sich die Regelung zu Nutze gemacht, die
legal, aber höchst anrüchig ist. Wenn Horst Seehofers Herausforderer
Christian Ude von einer schweren bayrischen Regierungskrise
fabuliert, übertreibt er maßlos. Und er schürt Emotionen, die über
die in einem Wahlkampf erlaubten hinausschießen. Auf einem anderen
Blatt steht die Frage, ob die "Mir san Mir"-Attitüde der CSU diese im
September die ersehnte absolute Mehrheit kosten wird. Ein Preis
allerdings steht schon fest. Was sich die Bayern geleistet haben,
verschärft die Politikverdrossenheit im ganzen Land.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | EUN






