• 03.05.2013, 13:26:22
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  • OTS0157 OTW0157

Kunstrückgabebeirat beschließt vier neue Empfehlungen

Die Empfehlungen betreffen die Albertina, das Kunsthistorische Museum, das Heeresgeschichtliche Museum und das MAK.

Utl.: Die Empfehlungen betreffen die Albertina, das Kunsthistorische
Museum, das Heeresgeschichtliche Museum und das MAK. =

Wien (OTS/BMUKK) - Der Kunstrückgabebeirat empfahl in seiner heutigen
Sitzung (3. Mai 2013) die Rückgabe von zwei Blättern von Rudolf von
Alt aus der Albertina an Frau Eva Kantor und die Rückgabe von zwei
Blättern von Josef Kriehuber ebenfalls aus der Albertina an die
Rechtsnachfolger nach Dr. Josef Blauhorn. Die Rückgabe einer
Bronzebüste aus dem Kunsthistorischen Museum an die Rechtsnachfolger
nach Otto Feist bzw. dessen Söhne Dr. Ernst Feist-Wollheim und Dr.
Hans Feist-Wollheim wurde nicht empfohlen. Im Fall Valentine Springer
empfahl der Beirat die Rückgabe des Gemäldes von Sir Thomas Lawrence
Diana Sturt, Lady Milner aus dem Kunsthistorischen Museum, nicht
jedoch die Rückgabe mehrerer Objekte, die Valentine Springer in den
1950er Jahren der Albertina, dem Heeresgeschichtlichen Museum, dem
Kunsthistorischen Museum und dem Museum für angewandte Kunst gewidmet
hatte.

(x) Die beiden Blätter von Rudolf von Alt, Karlskirche und Technische
Hochschule in Wien sowie Das Landhaus, Herrengasse, Wien stammen aus
dem Eigentum der von den Nationalsozialisten Verfolgten Eva Kantor.
Sie verkaufte die Blätter am 3. Dezember 1938 der Albertina; im
August 1939 floh sie aus Österreich.

(x) Der Wiener Kunstsammler Dr. Josef Blauhorn musste ebenfalls 1939
vor der nationalsozialistischen Verfolgung fliehen. Der Beirat konnte
bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2012 die Rückgabe von zwei
bedeutenden Ölgemälden aus der Österreichischen Galerie zur Rückgabe
an die Erben empfehlen. Die nun behandelten Werke sind zwei Aquarelle
von Josef Kriehuber, nämlich Bildnis der Gattin und Tochter des
Künstlers und Bildnis eines Herrn. Das Blatt Bildnis der Gattin und
Tochter des Künstlers wurde 1943 von der Albertina, das Blatt Bildnis
eines Herrn im selben Jahr für den "Sonderauftrag Linz" erworben;
dieses Blatt wurde von den amerikanischen Militärbehörden dem
Bundesdenkmalamt übergeben, von wo es 1963 an die Albertina gelangte.

(x) Keine Rückgabe empfahl der Beirat für eine italienische
Bronzebüste des Herkules. Diese stammte aus den Kunstsammlungen der
Berliner Industriellenfamilie Feist-Wollheim und wurde im Jahr 1936
durch einen Vergleich, der Schulden der Brüder Dr. Ernst
Feist-Wollheim und Dr. Hans Feist-Wollheim regelte, in das Eigentum
der Firma Caesar Wollheim übertragen. Im Jahr 1939 wurde die Büste
mit anderen Sammlungsgegenständen durch die Berliner Kunsthandlung
Hans W. Lange versteigert und vier Jahre später durch das
Kunsthistorische Museum von einer Wiener Kunsthändlerin erworben.
Auch wenn die Brüder Ernst und Hans Feist-Wollheim von den
nationalsozialistischen Machthabern verfolgt waren, so stellte der
Beirat dennoch fest, dass die Schulden, welche durch dem Vergleich
von 1936 geregelt wurden, unabhängig und vor der NS-Machtübernahme
entstanden waren. Der Vergleich des Jahres 1936 wurde daher nicht als
ein gemäß § 1 Nichtigkeitsgesetz 1946 nichtiges Rechtsgeschäft
beurteilt.

(x) Die Empfehlung zu Valentine Springer betrifft mehrere Objekte aus
unterschiedlichen Bundesmuseen. Der Beirat empfahl die Übereignung
des Gemäldes von Sir Thomas Lawrence, Diana Sturt, Lady Milner, aus
dem Kunsthistorischen Museum, sah jedoch die Voraussetzung für eine
Rückgabe anderer Objekte, welche Valentine Springer der Albertina,
dem Heeresgeschichtlichen Museum, dem Kunsthistorischen Museum und
dem Österreichischen Museum für angewandte Kunst/Gegenwartskunst
zwischen 1950 und 1960 widmete, nicht gegeben. Valentine Springer
wurde als Jüdin von den nationalsozialistischen Machthabern verfolgt
und musste aus Wien fliehen. Da sie englische Staatsbürgerin war,
wurde ihr Vermögen nicht unmittelbar eingezogen, sondern es wurde ein
"Feindvermögensverwalter" bestellt. Durch diesen wurden acht Gemälde
aus der Sammlung im Februar 1941 an das Kunsthistorische Museum
verkauft. Die Rückgabe der Gemälde wurde von Valentine Springer seit
1946 beansprucht, im November 1947 kam es insoweit zu einer Einigung,
als Valentine Springer sieben Gemälde zurückgestellt werden, dass
hier gegenständliche jedoch im Bundeseigentum verbleiben sollte. Das
Bundesdenkmalamt erteilte die Ausfuhrgenehmigung für die
rückzustellenden Gemälde unter der Voraussetzung, dass das Bild Diana
Sturt, Lady Milner im Kunsthistorischen Museum verbleibt. Der Beirat
sah daher einen engen Zusammenhang zwischen einer Rückstellung, einem
Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut und der Widmung
des Gemäldes gegeben, weshalb der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 1
Kunstrückgabegesetz erfüllt ist. Bei den späteren Widmungen von
Valentine Springer an das Kunsthistorische Museum, aber auch an die
Albertina, das Heeresgeschichtliche Museum und das Österreichische
Museum für angewandte Kunst, die zwischen 1950 und 1960 erfolgt sind,
konnte dieser Zusammenhang nicht festgestellt werden. Diese Objekte
sind daher auch nicht zur Rückgabe empfohlen worden.

Eine Beschlussfassung über Rückgaben von Büchern aus der
Parlamentsbibliothek wurde auf die kommende Sitzung des Beirates am
21. Juni 2013 vertagt. Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der
Website der Kommission für Provenienzforschung unter
www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

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