• 03.05.2013, 09:11:58
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ANIMAL SPIRIT: "Tierschutz jetzt endlich in die Verfassung"!

Für die am kommenden Montag, den 6. Mai anberaumte Verfassungsausschuß-Sitzung appellieren Tierschützer, endlich diese jahrzehntelange Forderung zu beschließen!

Utl.: Für die am kommenden Montag, den 6. Mai anberaumte
Verfassungsausschuß-Sitzung appellieren Tierschützer, endlich
diese jahrzehntelange Forderung zu beschließen! =

Laaben (OTS) - Bereits 1992 haben mehr als 300.000 ÖsterreicherInnen
- anläßlich einer von Tierarzt Dr. Plank mithilfe einer Tageszeitung
organisierten Bürgerinitiative - für besseren Tierschutz
unterschrieben; im Frühjahr 1996 unterstützten dann beim noch
erfolgreicheren Tierschutz-Volksbegehren fast 460.000 Personen die
Forderungen für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und
Tierschutz als Staatziel in die Bundesverfassung aufzunehmen. Und am
27. Mai 2004 wurde ein entsprechender Entschließungsantrag im
Parlament von allen Parteien einstimmig angenommen, in dem die
Bundesregierung aufgefordert wurde, "dafür Sorge zu tragen, daß der
Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen
Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als
Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung finden soll". Zudem
liegen drei parlamentarische Anträge auf, die ebenfalls fordern, daß
Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wird. Auch
fordern praktisch alle österreichischen Tierschutz-Organisationen
seit Jahrzehnten, den Tierschutz endlich in der Verfassung zu
verankern und so mit den Freiheiten von Religion, Kunst und
Wissenschaft auf eine rechtliche Stufe zu stellen.

Dazu Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutz-Organisation
ANIMAL SPIRIT: "Kommenden Montag soll - angeblich letztmalig vor den
Nationalratswahlen - der Verfassungsausschuß tagen, in der diese
jahrzehntelange, berechtigte Forderung des Tierschutzes endlich
beschlossen und besiegelt werden könnte. Denn obwohl es
wissenschaftlich nachgewiesen ist, daß Tiere ein den Menschen
gleichartiges körperliches und seelisches Schmerzempfinden besitzen
sowie ähnliche Gefühle ausdrücken können, sind diese Erkenntnisse bis
heute - im Unterschied zu Deutschland oder der Schweiz - in der
österr. Verfassung in keinster Weise berücksichtigt. Zwar gibt es
seit 2005 ein Tierschutzgesetz, welches aber leider meist noch immer
nur äußerst mangelhaft kontrolliert bzw. vollzogen wird."

Religionsfreiheit hingegen ist seit jeher in der Verfassung
verankert und somit dem (einfachen) Tierschutzgesetz übergeordnet,
was z.B. zur Folge hat, daß das betäubungslose, rituelle Schächten
der Tiere aus "religiösen Gründen" (unter bestimmten Voraussetzungen)
erlaubt ist. Wäre Tierschutz ebenfalls im Verfassungsrang, so stünde
der Religionsfreiheit ein gleichwertiger und gleichberechtigter
Aspekt gegenüber und diese unbestreitbar extreme Tierquälerei wäre
anfechtbar. Ähnliches gilt für die verfassungsrechtlich geschützten
Freiheiten der Kunst und der Wissenschaft. Tierquälerische Auswüchse
dieser Freiheiten finden sich in "Kunstwerken" wie dem
"Orgien-Mysterien-Theater", bei dem Rinder und Schweine zur
Volksbelustigung gequält und getötet werden; oder in den jedes Jahr
weiter zunehmenden, millionenfachen Tierversuchen für Kosmetik,
Medizin und Forschung.

Um derartige - von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung
abgelehnte - Zustände zu ändern und den Nicht-Vollzug des
Tierschutzgesetzes durch die Behörden auch als Amtsmißbrauch ahnden
zu können, ist die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung
zwingend notwendig, wozu folgender Text in die Bundesverfassung
einzufügen wäre: "Der Vollzug der Tierschutzgesetze ist ein
Grundrecht der Tiere. Die Gesellschaft schützt das Leben und das
Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen
für das Tier als Mitgeschöpf." ANIMAL SPIRIT hat daher bereits
letztes Jahr die Petition "Tierschutz in der Verfassung verankern -
jetzt!" online gestellt (siehe
www.oncharity.at/animal/petition/index_html?ID=1), welche demnächst
an das Parlament übergeben werden wird.

Dr. Plank abschließend: "Eine Reihe anderer Länder haben
Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B.
Deutschland und die Schweiz. Auch im Bundesland Salzburg ist
Tierschutz in der Landesverfassung verankert. Tierschutz ist heute in
der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, daß es allerhöchste
Zeit ist, ihn in die Verfassung aufzunehmen und daß die
Regierungsparteien - v.a. die ÖVP - endlich ihre jahrelange
Blockadepolitik aufgeben."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ANI

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