- 18.04.2013, 13:38:55
- /
- OTS0173 OTW0173
Volksbegehren: Voggenhuber attackiert SPÖ
"Größte Partei des Landes hat zu Fragen der Demokratie kein einziges Wort zu sagen."
Utl.: "Größte Partei des Landes hat zu Fragen der Demokratie kein
einziges Wort zu sagen." =
Wien (OTS) - In der ATV-Diskussionssendung "Am Punkt" ist der
Mitgründer der Demokratie-Initiative "Mein Österreich" Johannes
Voggenhuber mit den Regierungsparteien hart ins Gericht gegangen.
Anlässlich der aktuellen Verhandlungen über das von SPÖ und ÖVP
vorgelegte Demokratiepaket und der Eintragungswoche für das
Volksbegehren "Demokratie jetzt", zu dem "Mein Österreich" aufruft,
kritisierte Voggenhuber vor allem die Sozialdemokraten scharf: "Die
größte Partei des Landes hat seit Monaten zu Fragen der Demokratie
kein einziges Wort zu sagen. Nicht im Verfassungsausschuss, wie ich
festgestellt habe, und nicht in der Öffentlichkeit." Seit Monaten
nehme er an Gesprächen und Diskussionen zu dem Thema teil "und es war
noch nie ein Vertreter der SPÖ da", so der ehemalige
Europa-Abgeordnete der Grünen. Eine Diskussion über direkte
Demokratie in "Am Punkt" im Jänner, an der Nationalratspräsidentin
Barbara Prammer teilgenommen hatte, sei die "einzige und letzte"
Sendung im österreichischen Fernsehen gewesen, in der die SPÖ
Stellung bezogen habe, meinte Voggenhuber gestern in "Am Punkt".
Erneut kritisierte er das Demokratiepaket: "Wenn ich in das
Demokratiepaket der Regierung schaue, wo nur heiße Luft drinnen ist
und eigentlich außer Alibi-Aktionen nichts stattfindet, dann frage
ich mich wirklich, ob wir den Ernst der Lage begriffen haben."
Ähnlich scharf äußerte sich auch der Verfassungssprecher der FPÖ
Harald Stefan in "Am Punkt": "Das, was uns jetzt als Demokratiepaket
verkauft wird, ist ja eine reine Kosmetik und da geht es nur um das
Begräbnisritual von Volksbegehren. Die Volksbegehren kommen ins
Parlament, werden dort behandelt und damit ist es vorbei. Und In dem
wirklich entscheidenden Punkt, nämlich dass die Bürger von sich aus
Gesetze initiieren und damit Volksabstimmungen erzwingen können, ist
kein Schritt gesetzt worden."
Der Verfassungssprecher der ÖVP Wolfgang Gerstl wies in "Am Punkt"
darauf hin, dass seine Partei durchaus dafür eintrete, dass
Volksbegehren zur Volksabstimmung gelangen sollten, wenn zehn Prozent
der Wahlberechtigten ihre Unterschrift geleistet hätten, das seien in
Österreich rund 600.000 Menschen. Die Forderungen von FPÖ und "Mein
Österreich", schon bei 250.000 bzw. 300.000 Unterschriften
Volksabstimmungen abzuhalten, wies er erneut zurück: "Wir würden die
Latte etwas höher legen, weil es uns wichtig ist, dass nicht einfach
jedes Thema automatisch zu einer Volksabstimmung führt und wir mit
Abstimmungen überfrachtet werden und in Wirklichkeit nicht Politik
machen können."
Voggenhuber erwiderte, dass internationale Beispiele zeigten,
"dass die Latte von zehn Prozent kaum je überwindbar ist", und für
Stefan wären zehn Prozent somit "totes Recht." Zur Einordnung: von
den bisher 35 Volksbegehren in Österreich haben bei zehn mehr als
zehn Prozent der Wahlberechtigten teilgenommen.
Sozusagen als "Schiedsrichter" aus dem "Mutterland" der direkten
Demokratie nahm der ehemalige Präsident des Schweizer Ständerats Hans
Altherr gestern an der Diskussion in "Am Punkt" teil. Eine Hürde von
zehn Prozent sei auch ihm zu hoch, gleichzeitig hat er aber auch bei
dem Schweizer Modell, bei dem bereits mit 100.000 Unterschriften
Gesetzesvorschläge zur Abstimmung gebracht werden können, Bedenken:
"Praktisch jede Partei kann ein Volksbegehren starten und das wird
auch gerne instrumentalisiert. Es ist tatsächlich so, dass in den
letzten Jahren zunehmend Volksbegehren gestartet wurden, die einen
ziemlich populistischen Inhalt hatten." Als Beispiel nannte Altherr
das Minarett-Verbot. Dass durch mehr direkte Demokratie Populismus
Tür und Tor geöffnet werde, bezweifelt dagegen Voggenhuber: "Der
Populismus ist nicht im Volk zuhause, er ist in den politischen
Eliten zuhause." Einig waren sich alle Diskutanten: Forderungen eines
Volksbegehrens bzw. Gesetzesvorlagen für Volksabstimmungen dürften
nicht gegen Grund- und Freiheitsrechte verstoßen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ATP






