• 18.04.2013, 10:30:33
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Hochschul-Milliarde - Karlheinz Töchterle: 63 Millionen Euro zur gezielten Stärkung von Kooperationen

Ausschreibung zur Anschubfinanzierung von universitären Kooperationsvorhaben startet - zusätzliche Mittel zum Globalbudget der Universitäten

Utl.: Ausschreibung zur Anschubfinanzierung von universitären
Kooperationsvorhaben startet - zusätzliche Mittel zum
Globalbudget der Universitäten =

Wien (OTS) - Stärken bündeln und Universitäts-Profile schärfen - das
sind zwei wesentliche Ziele des österreichischen Hochschulplans, die
sich auch in der Mittelvergabe der neu geschaffenen
Hochschulraum-Strukturmittel (Stichwort Hochschul-Milliarde)
widerspiegeln. Nun startet die Ausschreibung zur Anschubfinanzierung
von universitären Kooperationsvorhaben, insgesamt stehen dafür 63
Millionen Euro zur Verfügung. "Wir setzen mit diesen Mitteln gezielt
Anreize, damit Universitäten sowohl untereinander als auch mit
Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft kooperieren. Synergien
sollen in Lehre, Forschung, im Kunst- und Kulturbereich sowie in der
Verwaltung optimal und im Sinne einer Stärkung der einzelnen
Universitäten als auch des gesamten Wissenschafts- und
Forschungsstandortes genutzt werden", so Wissenschafts- und
Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Diese Mittel stehen den
Universitäten zusätzlich zu ihren ausverhandelten Globalbudgets 2013
- 2015 zur Verfügung.

Mit Projekten im Rahmen der nun für alle 21 Universitäten geöffneten
Ausschreibung wird insbesondere der Ausbau von nachhaltigen
Kooperationen angestrebt. Die verfügbaren Mittel werden an die
Universitäten im Wettbewerb vergeben und in zwei Teilbereiche
aufgeteilt:
- Kooperationen in der Lehre bzw. Forschung/Entwicklung und
Erschließung der Künste im Ausmaß von 48 Millionen Euro
- Kooperationen in der Verwaltung im Ausmaß von 15 Millionen Euro

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kann bis zu einem Drittel der
Projektkosten finanziert werden, die verbleibenden Projektkosten sind
von den Universitäten aus ihrem laufenden Budget und/oder den
Kooperationspartnern zu tragen. Voraussetzung für die Mittelvergabe
ist die Beteiligung mindestens einer weiteren Institution aus dem
Wissenschafts-, Hochschul-, Kunst- oder Kulturbereich oder der
Wirtschaft. Dazu zählen beispielsweise die Fachhochschulen.

Für die Ausschreibung gelten mehrere Auswahlkriterien und
Indikatoren:
- Formalkriterien (zB Darstellung der Gesamtprojektdauer inkl.
zeitlicher Verteilung der Kosten; Bezug zu den in der
Leistungsvereinbarung 2013-15 und im Entwicklungsplan festgelegten
Schwerpunkten)
- inhaltliche Kriterien für Kooperationen in der Lehre bzw.
Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste (zB Ausmaß der
konkreten Möglichkeiten für Studierende, von dem Projekt zu
profitieren; Etablierung gemeinsamer Strukturen wie etwa
Brückenprofessuren und gemeinsam eingerichtete Studien; Stärkung
existierender Exzellenzbereiche; Nachwuchsförderung;
Internationalisierungsgrad: Ausmaß, mit dem das Projekt
internationale, exzellente Partnereinrichtungen einbezieht)
- inhaltliche Kriterien für Kooperationen in der Verwaltung (zB
konkrete Synergieeffekte; Nutzen der Innovation für Studierende bzw.
Lehrende; Teilnahme an universitätsübergreifenden Verwaltungsnetzen)

Die Rektorinnen bzw. Rektoren können ihre Vorhaben bis 15. Juni 2013
im Wissenschafts- und Forschungsministerium einbringen. Nach der
formalen Prüfung der Anträge werden sie zusammen mit den
Stellungnahmen der Universitätsabteilungen an die eigens
eingerichtete Expert/innenkommission mit Vertreter/innen des
Wissenschaftsministeriums, des Finanzministeriums und der
Universitätenkonferenz weitergeleitet. Diese wird bis Ende August
2013 einen Vergabevorschlag erstellen. Dann erfolgt die Entscheidung
des Wissenschafts- und Forschungsministers über die Aufteilung der
Mittel. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Projektfortschritt auf
Basis der von den Universitäten nach der Vergabeentscheidung
vorzulegenden Zahlungspläne.

Stichwort Hochschul-Milliarde
Das Budget für die Leistungsvereinbarungsperiode (2013 - 2015) wurde
um Mittel aus der Hochschul-Milliarde erweitert: 240 Millionen Euro
an Offensivmitteln, 300 Millionen Euro fließen ins Grundbudget und
weitere 450 Millionen Euro kommen den Studierenden und Lehrenden in
den drei Jahren über die neu geschaffenen
Hochschulraum-Strukturmittel zugute. Sie werden nach
Effizienzkriterien vergeben, orientieren sich an Grundsätzen der
Studienplatzfinanzierung und sollen eine stärker wirkungs- und
leistungsorientierte Finanzierungsform gewährleisten. Die 450
Millionen Euro teilen sich auf Teilbeträge für prüfungsaktive
betriebene ordentliche Studien (270 Millionen Euro), für
Absolvent/innen ordentlicher Studien (45 Millionen Euro), für
eingeworbene Drittmittel/Wissenstransfer (63 Millionen Euro), für
private Spenden (9 Millionen Euro) und Kooperationen (63 Millionen
Euro) auf. Der Hochschulraum-Strukturfonds wurde im
Universitätsgesetz (§ 12) gesetzlich verankert und löst das bisherige
Formelbudget ab.

Stichwort Universitätsbudget/Leistungsvereinbarungen
Insgesamt stehen in der Leistungsvereinbarungsperiode 2013 - 2015
rund 7,4 Milliarden Euro zur Verfügung (in der Periode 2010 - 2012
waren es 6,5 Milliarden Euro). Hinzu kommen Mittel für Bauten und den
Klinischen Mehraufwand (KMA) sowie die Studienbeitragsersätze.
Insgesamt stehen den Universitäten damit rund 9 Milliarden Euro zur
Verfügung. Darüber hinaus investiert der Bund etwa auch in Unibauten:
Alleine die Bauvorhaben, die in jüngster Zeit vollendet wurden, sich
gerade in Bau befinden bzw. für die Zukunft bereits genehmigt wurden,
haben ein Bauvolumen von über einer Milliarde Euro.

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