- 17.04.2013, 12:35:58
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AK fordert Informationsoffensive von Bundeswettbewerbsbehörde
Wer waren die Beteiligten, wie hoch war die Schadenssumme?
Utl.: Wer waren die Beteiligten, wie hoch war die Schadenssumme? =
Wien (OTS) - Der Kartellfall "Berglandmilch" hat sehr deutlich die
mangelnde Transparenz bei Kartellverstößen aufgedeckt. Lediglich vier
Zeilen wurden seitens der BWB über den Kartellfall berichtet. "Die
geschädigten KonsumentInnen haben aber ein Recht auf umfassende
Information und Antworten auf folgende Fragen: Wer waren die
Beteiligten am Kartell, welche Produkte wurden abgesprochen, wie
lange bestand die Absprache und vor allem Informationen über die Höhe
des Kartellaufschlages und die Schadenssumme insgesamt durch das
Kartell", so Helmut Gahleitner, AK Experte für Wettbewerbsrecht. Die
AK fordert von der Bundeswettbewerbsbehörde eine dem internationalen
Standard entsprechende Informationsoffensive, denn die Aufdeckung und
Abstrafung von Kartellen darf nicht "kartellartig" im Geheimen
erfolgen.
Durch das von der Behörde angewendete "Settlement-Verfahren" der
vorzeitigen Verfahrensbeendigung mit anschließender
"Nichtinformation" der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, die
Kartellanten werden dreifach belohnt: Durch geringe Geldbußen, Schutz
vor negativer Berichterstattung und Schutz vor
Schadenersatzansprüchen. Die AK fordert umfassende Transparenz
seitens der Behörde entsprechend der Vorgangsweise der Europäischen
Kommission oder des deutschen Bundeskartellamtes. Gahleitner:
"Kartelle sind kein Kavaliersdelikt und die Geschädigten - zumeist
KonsumentInnen - haben ein Recht auf Information."
Die BWB müsse auch das Wettbewerbsmonitoring nunmehr ernsthaft
angehen, fordert der Experte. "Insbesondere die aus
KonsumentInnensicht sensiblen Branchen, die einerseits hoch
konzentriert sind und andererseits einen hohen Anteil an den
Lebenshaltungskosten verursachen, sollten Gegenstand eines
Wettbewerbsmonitorings sein", sagt Gahleitner. Dazu zählen
jedenfalls: Lebensmittel, Energie, Mineralöl. "In diesen Bereichen
muss es auch eine Beweislastumkehr geben", so Gahleitner.
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