Graz (OTS) - Für die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark
und Kärnten ist die Kritik des Bundesrechnungshofes an der
Vergabepraxis der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten (LIG) nicht
nachvollziehbar, da die LIG ihre Planungsleistungen im Rahmen des
Vergaberechts nach dem Bestbieterprinzip vergibt.
Bei geistigen Dienstleistungen, wie es Planungsleistungen sind,
erfolgt die Vergabe aufgrund des Bundesvergabegesetzes anhand von
Qualitätskriterien nach dem Bestbieter-, und nicht dem
Billigstbieterprinzip. Schließlich würde auch niemand auf die Idee
kommen, eine Operation jenem Chirurgen anzuvertrauen, der den
billigsten Preis nennt. Ganz in diesem Sinn erfolgten die Vergaben
der Planungsleistungen durch die LIG Kärnten in der Regel im
Verhandlungsverfahren. Ein Beschaffungsvorgang für geistige
Leistungen in einem zweistufigen Verfahren ist sehr zeitaufwändig und
kostenintensiv. Dabei gilt es, ein vernünftiges Verhältnis von
Vergabesumme zu Vergabeaufwand zu berücksichtigen. Deshalb wurde
seitens der LIG bei geringen Auftragswerten auf die gesetzliche
Möglichkeit zurückgegriffen, ein Verhandlungsverfahren mit nur einem
Unternehmen durchzuführen. Damit konnte eine ressourcenschonende und
effiziente Abwicklung der Vergabeverfahren erzielt werden, wobei
einerseits auf eine möglichst breite Streuung der Aufträge Wert
gelegt, andererseits auch auf die entsprechende Eignung geachtet
wurde bzw. wird.
Bei größeren Projekten, wie z.B. dem neuen Verwaltungszentrum oder
der Tourismusberufsschule Villach, wurden Planungswettbewerbe auf
Basis der allgemein anerkannten Wettbewerbsordnung Architektur
durchgeführt. Damit wurde nicht nur die entsprechende Transparenz,
sondern auch die gestalterische und inhaltliche Qualität
gewährleistet. Nicht zuletzt die erfolgreiche Abwicklung der
einzelnen Bauvorhaben bestätigt die Vorgangsweise der LIG.
Andere große Auftraggeber, wie z.B. die
Bundesimmobiliengesellschaft oder ÖBB, vergeben ebenfalls
Planungsleistungen nicht nach dem Billigstbieterprinzip, sondern
anhand von Qualitätskriterien an den Bestbieter. Die ASFINAG ist
sogar dazu übergegangen, im Zuge eines "Medianverfahrens"
Billigstbieterangebote auszuscheiden, da man damit negative
Erfahrungen gemacht hat.
Auch die von der LIG praktizierte Berücksichtigung von
sozialpolitischen Vergabekriterien bei Bauausschreibungen, wie z.B.
die Beschäftigung von älteren ArbeitnehmerInnen oder von Lehrlingen,
liegt im Interesse des Landes Kärnten und der gesamten regionalen
Wirtschaft. Aus diesem Grund hat die ZT-Kammer gemeinsam mit der Arge
Bauwirtschaft der Wirtschaftskammer Kärnten in Abstimmung mit den
zuständigen Stellen des Landes sowie der LIG Kärnten allgemeine
Vertragsvorbemerkungen ausgearbeitet. Im Vordergrund stand bzw.
steht, regionale Strukturen und soziale Sicherheit insbesondere für
Nachwuchskräfte und ältere DienstnehmerInnen sowohl in der
Bauwirtschaft als auch bei den Planungsbüros zu stärken. In Kärnten
gibt es ca. 230 Ziviltechnikerbüros, die an die 900 MitarbeiterInnen
beschäftigen und damit Arbeitsplätze sichern. Ohne die
Vor-Ort-Kompetenz der heimischen PlanerInnen ist eine kontinuierliche
funktionierende Infrastruktur und dynamische Wirtschaftsentwicklung
einer Region kaum sicher zu stellen. Die dauerhafte Absicherung
dieser Kompetenz ist daher von vitalem Interesse für den gesamten
Wirtschaftsraum Kärntens, weshalb es gerechtfertigt ist, im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten die Wertschöpfung im Land zu behalten.
Vor diesem Hintergrund ist die Kritik des Bundesrechnungshofes an
der Vergabepraxis der LIG Kärnten weder rechtlich begründet noch
inhaltlich nachvollziehbar. Die LIG ist für die Kärntner
ZiviltechnikerInnen eine konsequente, aber faire Partnerin, deren
Projekte auch regelmäßig vom Landesrechnungshof geprüft werden.
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