Entschließung des Europäischen Parlaments gibt den Beschwerdeführern recht.
Utl.: Entschließung des Europäischen Parlaments gibt den
Beschwerdeführern recht. =
Wien (OTS) - Nun ist daran nichts mehr herumzuinterpretieren: Die
Ausbauten der Flughafen Wien AG seit 1996 (einschließlich Skylink)
wurden in Verletzung anzuwendender Umweltschutzvorschriften
vorgenommen. Zu diesem Schluss kommt das Europäische Parlament in
seiner Entschließung vom 12. März 2013.
http://www.ots.at/redirect/europa12
Die Entschließung des Europäischen Parlaments basiert auf einem
Sonderbericht des EU-Ombudsmannes. Sie bedeutet einen moralischen
Sieg für die Beschwerdeführer, ändert jedoch nichts daran, dass sich
der Flughafen mit der Schaffung von rechtswidrigen Tatsachen
durchgesetzt hat. Den Beschwerdeführern wurde Recht gegeben, die
Rechtsbrecher haben bekommen, was sie wollten, konkret Kapazitäten
von weit mehr als 70.000 Flugbewegungen pro Jahr (ergibt im Schnitt
mehr als 200 Flugbewegungen pro Tag).
"Ich stelle Österreich als Rechtsstaat in Frage," sagt
Rechtsanwalt Susanne Heger, deren Kanzlei das EU-Beschwerdeverfahren
geführt hat. "Der Flughafen agiert de facto unkontrolliert und
außerhalb der Gesetze, seine Aktionäre Wien und Niederösterreich
ebnen ihm jeden noch so umweltschädigenden Weg."
Ein kurzer Rückblick: Zahlreiche Bürgerinitiativen rund um den
Flughafen Wien haben Ende 2006 eine Beschwerde an die EU-Kommission
gerichtet, da der Flughafen umfangreiche Ausbauten ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hat. Die Kommission gab den
Beschwerdeführern recht, setzte jedoch - aufgrund massiver
Intervention der europäischen Luftfahrtlobby - keine Maßnahmen, um
den Rechtsbruch zu sanktionieren. Sie gab sich mit einer
rechtsgrundlosen "ex-post UVP" zufrieden, die kaum mehr als ein
Bericht des Flughafens über seine Ausbauten war. Auf Betreiben der
Beschwerdeführer schaltete sich der EU-Ombudsmann ein, der grobe
Rechtsverstöße feststellte und einen Bericht an den
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments richtete.
Wie schwerwiegend die Rechtsverstöße sind, lässt sich daran
ermessen, dass der EU-Ombudsmann in 16,5 Jahren dem Europäischen
Parlament lediglich 18 Sonderberichte vorgelegt hat.
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