- 12.04.2013, 08:48:58
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- OTS0020 OTW0020
Flughafen Wien - Unterlassung der UVP war rechtswidrig.
Entschließung des Europäischen Parlaments gibt den Beschwerdeführern recht.
Utl.: Entschließung des Europäischen Parlaments gibt den
 Beschwerdeführern recht. =
Wien (OTS) - Nun ist daran nichts mehr herumzuinterpretieren: Die
 Ausbauten der Flughafen Wien AG seit 1996 (einschließlich Skylink)
 wurden in Verletzung anzuwendender Umweltschutzvorschriften
 vorgenommen. Zu diesem Schluss kommt das Europäische Parlament in
 seiner Entschließung vom 12. März 2013.
http://www.ots.at/redirect/europa12
Die Entschließung des Europäischen Parlaments basiert auf einem
 Sonderbericht des EU-Ombudsmannes. Sie bedeutet einen moralischen
 Sieg für die Beschwerdeführer, ändert jedoch nichts daran, dass sich
 der Flughafen mit der Schaffung von rechtswidrigen Tatsachen
 durchgesetzt hat. Den Beschwerdeführern wurde Recht gegeben, die
 Rechtsbrecher haben bekommen, was sie wollten, konkret Kapazitäten
 von weit mehr als 70.000 Flugbewegungen pro Jahr (ergibt im Schnitt
 mehr als 200 Flugbewegungen pro Tag).
"Ich stelle Österreich als Rechtsstaat in Frage," sagt
 Rechtsanwalt Susanne Heger, deren Kanzlei das EU-Beschwerdeverfahren
 geführt hat. "Der Flughafen agiert de facto unkontrolliert und
 außerhalb der Gesetze, seine Aktionäre Wien und Niederösterreich
 ebnen ihm jeden noch so umweltschädigenden Weg."
Ein kurzer Rückblick: Zahlreiche Bürgerinitiativen rund um den
 Flughafen Wien haben Ende 2006 eine Beschwerde an die EU-Kommission
 gerichtet, da der Flughafen umfangreiche Ausbauten ohne
 Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hat. Die Kommission gab den
 Beschwerdeführern recht, setzte jedoch - aufgrund massiver
 Intervention der europäischen Luftfahrtlobby - keine Maßnahmen, um
 den Rechtsbruch zu sanktionieren. Sie gab sich mit einer
 rechtsgrundlosen "ex-post UVP" zufrieden, die kaum mehr als ein
 Bericht des Flughafens über seine Ausbauten war. Auf Betreiben der
 Beschwerdeführer schaltete sich der EU-Ombudsmann ein, der grobe
 Rechtsverstöße feststellte und einen Bericht an den
 Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments richtete.
Wie schwerwiegend die Rechtsverstöße sind, lässt sich daran
 ermessen, dass der EU-Ombudsmann in 16,5 Jahren dem Europäischen
 Parlament lediglich 18 Sonderberichte vorgelegt hat.
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