• 09.04.2013, 08:33:22
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Glücksspielgesetz: auch novelliert ist es weiter europarechts- und verfassungswidrig!

Wien (OTS) - Wenn die Glückspiellobbyisten im Finanzministerium
fiskalisch und immer wieder juristisch in die Glücksspielgesetzgebung
eingreifen, bleibt der Rechtsstaat auf der Strecke. Dass diese
verpfuschten Gesetzesnovellen, trotz aller Warnungen, wiederholt im
Parlament beschlossen wurden, ändert nichts an den Unions- und
Verfassungsrechtswidrigkeiten wichtiger Details.

Manche Bezirkshauptmannschaften, Landespolizeidirektionen und
Unabhängige Verwaltungssenate lassen sich zu Komplizen von
verfassungs- und europarechtswidrigen Aktionen der Finanz"polizei"
degradieren. Das hat längst skandalöse Ausmaße erreicht!

Im Gegensatz dazu wächst aber auch die Zahl unabhängiger Juristen,
welche sich diesem, höchst zweifelhaften, Diktat nicht beugen!

Allein seit dem 1.Jänner 2013 haben sich folgende Gerichte dem
europarechtswidrigen Aktionismus verweigert und wegen der
Unionsrechtswidrigkeit vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels
freigesprochen:
Bezirksgericht Dornbirn
Bezirksgericht Landeck
Bezirksgericht Innsbruck
Bezirksgericht Zell am Ziller
Bezirksgericht Salzburg
Bezirksgericht Spital a/d Drau
Bezirksgericht Grieskirchen
Bezirksgericht Wels
Bezirksgericht Linz
Bezirksgericht Steyr
Bezirksgerichte in Wien
Als letztinstanzliche Gerichte haben das
Landesgericht Innsbruck und
Landesgericht Feldkirch
ebenfalls im Jahr 2013, wegen der Unionsrechtswidrigkeit, Freisprüche
von der Anklage des illegalen Glücksspiels ausgesprochen.

Staatsanwälte in allen Bundesländern haben -zig Verfahren, wegen
des nur angeblich illegalen Glücksspiels, überhaupt gleich
eingestellt.

Bedauerlicherweise werden die fachlichen Kompetenzen im
Finanzministerium dazu missbraucht, Klein- und Mittelbetriebe, welche
die Konsumenten vor Ausbeutung schützen, samt vielen tausenden
Arbeitsplätzen, weiter zu vernichten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AUT

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